Kündigung Arbeitnehmer: Alles was du wissen solltest

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Aktualisiert: 03.04.2023 Lesedauer: ca 5min

kündigung arbeitgeber: Dear Boss, I quit

Die Chefin ist gemein, die Arbeitsbedingungen schlecht, das Gehalt mies oder du möchtest einfach mal etwas Anderes ausprobieren: Warum du deinen Job kündigen willst, kann viele Gründe haben. Sprichst du als Arbeitnehmerin die Kündigung aus, handelt es sich um eine Arbeitnehmerkündigung. In diesem Artikel erfährst du, welche Kündigungsfrist dabei gilt, wie du ein Kündigungsschreiben verfasst und was der Unterschied zwischen Kündigung und einvernehmlicher Auflösung ist. Außerdem findest du am Ende des Artikels Vorlagen für dein Kündigungsschreiben!

Arbeitsvertrag beenden

Generell kann ein Arbeitsverhältnis auf verschiedene Weisen beendet werden:

  • Rücktritt vor Arbeitsbeginn: du trittst noch vor Arbeitsbeginn vom Arbeitsvertrag zurück und startest den Job nicht.

  • Lösung während des Probe-Arbeitsverhältnisses: formlose Auflösung eines Probeverhältnisses.

  • Befristung: Der Vertrag wird nur für einen gewissen Zeitraum abgeschlossen (z.B. eine Saison, zwei Jahre...).

  • Einvernehmliche Auflösung: Beide Parteien lösen das Verhältnis formlos auf.

  • Kündigung (von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite): Eine Seite beendet das Arbeitsverhältnis, ohne dass ein Grund dafür notwendig ist.

  • Entlassung: Die Arbeitgeberseite beendet das Arbeitsverhältnis (meist aufgrund eines triftigen Grundes) mit sofortiger Wirkung.

  • Austritt: Du beendest das Arbeitsverhältnis (meist aufgrund eines triftigen Grundes) mit sofortiger Wirkung.

Kündigung im Probemonat

Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann eine Probezeit vereinbart werden. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis sowohl von der Arbeitgeberin als auch von der Arbeitnehmerin jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Die Probezeit ist gesetzlich auf maximal einen Monat beschränkt. Fühlst du dich also im Betrieb nicht wohl oder der Job entspricht doch nicht deinen Anforderungen, kannst du jederzeit kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen oder einen Grund anzugeben.

#hokifyexpertentipp: Bei der Lehre beträgt die maximale Probezeit 3 Monate. In allen anderen Dienstverhältnissen darf die Probezeit maximal einen Monat betragen.

Kündigung eines unbefristeten Vertrags

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis wird der Vertrag auf ungewisse Zeit geschlossen. Es ist also kein Enddatum im Vertrag festgelegt. Das Arbeitsverhältnis kann sowohl von dir ("Arbeitnehmerkündigung") als auch von deiner Arbeitgeberin ("Arbeitgeberkündigung") jederzeit beendet werden. Dabei muss kein Grund angegeben werden und die andere Seite muss auch nicht zustimmen.

Grundsätzlich kannst du mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln kündigen. Dabei musst du dich jedoch an die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist halten. Die Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind wie folgt:

Arbeitnehmer-Kündigung:
Frist: 1 Monat
Termin: Monatsletzter

Arbeitgeber-Kündigung:
Frist: 6 Wochen bis 5 Monate (je nach Dauer des Arbeitsverhältnis)
Termin: Kalenderquartal

Durch Kollektivverträge können für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen (z.B. Tourismusbetriebe, Skischulen etc.), abweichende Regelungen festgelegt werden.

#hokifyexpertentipp: Du solltest immer erst kündigen, wenn du deinen neuen Arbeitsvertrag bereits unterschrieben hast. Zu kündigen, bevor der neue Vertrag unterschrieben ist, gehört zu den 5 größten Fehlern beim Jobwechsel, die du unbedingt vermeiden solltest.

Kündigung eines befristeten Vertrags

Bei einem befristeten Vertrag ist eine Auflösungserklärung nicht notwendig, denn das Arbeitsverhältnis endet automatisch entweder zu dem Zeitpunkt des im Vertrag vereinbarten Termins, nach dem Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses. Dabei gibt es verschiedene Arten der Befristung:

  • Auf Probe (= ein Probemonat)

  • Zur Probe (= über einen Monat)

  • Vereinbarte Befristungsdauer (z.B. 2 Jahre, bis zum 31.12.2024 etc.)

Bei längeren Befristungen – im Einzelfall ab sechs Monaten – ist eine vorzeitige Auflösung des befristeten Vertrags durch wichtige Gründe möglich.

#hokifyexpertentipp: Wenn du kündigst, hast du Anspruch auf anteiliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Je nachdem, wie lange du vorab im Unternehmen beschäftigt warst steht dir ein Anteil des 13. bzw. 14. Gehalts zu, das du sonst bekommen hättest.

Kündigungsschreiben

Am besten kündigst du immer schriftlich, um sicherzugehen, dass deine Kündigung auch wirklich bei deiner Arbeitgeberin ankommt. Darin solltest du die folgenden Punkte nennen:

  • Dein Name & Anschrift

  • Name und Anschrift des Unternehmens, bei dem du gearbeitet hast

  • Darum des Kündigungsschreibens

  • Datum der Kündigung (wann endet das Arbeitsverhältnis?)

  • Bitte um Dienstzeugnis

  • Unterschrift

Außerdem empfiehlt es sich, die Formulierung "unter Einhaltung der Kündigungsfrist" einzubauen. So ist klar, dass du die Kündigungsfrist einhälst. Natürlich müssen das Datum des Kündigungsschreibens und dein letzter Arbeitstag auch einen Monat auseinander liegen. Ganz unten findest zu Vorlagen für dein Kündigungsschreiben.

#hokifyexpertentipp: Du musst im Kündigungsschreiben keinen Grund für deine Kündigung nennen und auch nicht angeben, was du nach der Kündigung tun wirst. Manche Firmen führen ein "Austrittsgespräch" in dem du Feedback geben oder deine Gründe nennen kannst, ob und wie viel du sagen möchtest, bleibt aber immer dir überlassen.

Kündigung im Krankenstand oder Karenz

Prinzipiell gibt es weder im Krankenstand noch bei der Altersteilzeit einen Kündigungsschutz, dementsprechend ist auch hier die Kündigung jederzeit möglich.

Kündigung im Krankenstand

Sowohl du als auch deine Arbeitgeberin können im Krankenstand Kündigen. Du bist also im Krankenstand nicht vor einer Kündigung geschützt und musst auch nicht warten, bis du wieder gesund bist, um zu kündigen. Trotzdem gelten alle Kündigungsfristen und -daten, du musst dich also auch hier an deine vertraglichen Bestimmungen halten. Außerdem solltest du beachten, dass die Entgeltfortzahlung sofort endet, wenn du aus dem Unternehmen austrittst. Wirst du von der Arbeitgeberin gekündigt, steht dir unter Umständen eine Entgeltfortzahlung darüber hinaus zu.

Kündigung in Bildungskarenz

Während der Bildungskarenz besteht kein Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass du während einer Bildungskarenz kündigen und gekündigt werden kannst. Kündigst du, wird zwar deine Bildungskarenz beendet, du hast jedoch weiterhin Anspruch auf Weiterbildungsgeld bis zum Ende der vereinbarten Weiterbildung (z.B. Kurs, Studium etc.).

Kündigung in Elternkarenz und Elternteilzeit

Während der Elternkarenz und der Elternteilzeit besteht Kündigungsschutz. Du kannst also während der Elternkarenz nicht von deiner Arbeitgeberin gekündigt werden. Für Mütter besteht außerdem ein Kündigungsschutz während der Schutzzeit, also während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt des Kindes. Nehmen Vater oder Mutter Elternkarenz oder Elternteilzeit, gilt der Kündigungsschutz mit Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt und endet vier Monate nach Beendigung der Elternkarenz/Elternteilzeit. Eine einvernehmliche Auflösung während der Elternkarenz oder Elternteilzeit ist möglich, wenn sie schriftlich vereinbart wird.

Einvernehmliche Auflösung eines Vertrags

Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich jederzeit durch eine formfreie Auflösungserklärung möglich. Das bedeutet dass du und deine Arbeitgeberin gemeinsam das Arbeitsverhältnis auflösen. Dabei müsst ihr euch nicht an Kündigungsfristen oder Termine halten, sondern könnt euch gemeinsam ausmachen, wie ihr das Dienstverhältnis beenden wollt. Oft wird sich dabei auch auf Abfindungen, andere Entschädigungen oder Bildungskarenz geeinigt. Strebst du eine einvernehmliche Auflösung an, solltest du dir vorab gut überlegen, was du von deiner Arbeitgeberin erwartest. Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung hast du Anspruch auf anteiliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Entlassung und Austritt

Der Austritt seitens des Arbeitnehmers oder die Entlassung seitens des Arbeitgebers braucht einen Grund und ist immer sofort gültig. Auch hier gibt es keine Formvorlage, wie eine Entlassungs- bzw. Austrittserklärung auszusehen hat und auch hier ist keine Zustimmung, sondern nur die Verständigung der anderen Partei notwendig. Der Grund für den Austritt oder die Entlassung muss belegen, dass die weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unzumutbar ist. Das kann beispielsweise sein, weil kein Entgelt ausbezahlt wurde (Austritt) oder weil die Arbeitnehmerin grobes Fehlverhalten gezeigt hat (z.B. Diebstahl, Gewalt). In einem solchen Fall müssen dann auch keine Termine und Fristen eingehalten werden. Bei einer ungerechtfertigten Entlassung oder einem ungerechtfertigten Austritt (also wenn kein gerechtfertigter Grund vorliegt) entstehen Schadenersatzansprüche. Trittst du also aus, ohne einen gerechtfertigten Grund zu haben, kann es sein, dass du deiner Arbeitgeberin Nachzahlungen leisten musst.

Dienstzeugnis

Egal ob du gekündigt hast, einvernehmlich aufgelöst wurde oder du entlassen wurdest: Nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Dieses wird dir jedoch nicht automatisch ausgestellt, sondern du muss danach verlangen. Die genau Form obliegt deiner ehemaligen Arbeitgeberin, jedoch muss das Dienstzeugnis auf jeden Fall schriftlich sein und die folgenden Informationen beinhalten:

  • Voller Name der Arbeitehmerin

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses

  • Tätigkeiten der Arbeitnehmerin

  • Ort, Datum & Unterschrift der Arbeitgeberin

Ob zusätzlich noch ein sogenanntes "qualifiziertes Dienstzeugnis" ausgestellt wird, entscheidet deine ehemalige Arbeitgeberin. In diesem wird die erbrachte Leistung bewertet. Dabei ist es jedoch verboten, negative Formulierungen und Aspekte zu inkludieren, die es dir erschweren einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Generell hast du bist zu 30 Jahre das Recht auf ein Dienstzeugnis, Kollektivverträge können diesen Anspruch jedoch verfallen lassen, wenn er nicht in einer gewissen Frist eingebracht wurde.

#hokifyexpertentipp: Am besten verlangst du das Dienstzeugnis direkt in deinem Kündigungsschreiben. Ob ein qualifiziertes oder ein einfaches Kündigungsschreiben besser ist, ist Ansichtssache.

Fazit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Dienstverhältnis zu beenden. Kündigung und einvernehmliche Auflösung sind dabei die meist genutzten. Auch eine direkte Auflösung während der Probezeit ist möglich. Du solltest immer darauf achten, das Arbeitsverhältnis schriftlich zu beenden und hast danach Anspruch auf ein Dienstzeugnis.

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

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