Betrifft es auch dich? Es hagelt erste Anzeigen wegen dem Verhüllungsverbot während der Arbeit.

von Karl Edlbauer

Aktualisiert: 13.10.2017 Lesedauer: ca 2min

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Am 1. Oktober 2017 trat in Österreich das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft, welches es Menschen verbietet an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden sein Gesicht zu verhüllen. Doch nun steigen viele Arbeiter auf die Barrikaden und protestieren gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz weil dadurch die Sicherheit im Beruf nicht mehr sichergestellt ist. Wir zeigen auf welche 5 Berufe besonders schlimm betroffen sind und vor dem Aus stehen.

1. Taucher

Vor großen Herausforderungen stehen nun hauptberufliche Taucher und Tiefseetaucher. Da der Großteil der Gewässer öffentlicher Raum ist, kann in Zukunft das Tragen einer Taucherbrille als Gesetzesübertretung geahndet werden. Wir empfehlen allen TaucherInnen sich auf die Umstellung schnellstmöglich vorzubereiten.

2. Feuerwehrmann

Die Helden von Heute steigen in brennende Häuser und helfen bei Überflutungen und anderen Katastrophen. Das Problem dabei? Diese Aktivitäten finden häufig im öffentlichen Raum statt und daher kann das Tragen einer Schutzmaske beim Einstieg in ein brennendes Haus als Gesetzesverstoß gesehen und damit mit einer Strafe von 150 Euro bestraft werden. 

3. Cobra-Mitarbeiter

Vor der größten Herausforderungen stehen die Mitarbeiter und MitarbeiterInnen des Einsatzkommandos Cobra - die nicht zuletzt maßgeblich für unsere Sicherheit sorgen sollen (so auch wie das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz). Die Cobra Spezialeinheit führt die heikelsten und waghalsigsten Einsätze zur Gewährleistung der Sicherheit in Österreich durch. Doch auch die Cobra steht vor einem großen Problem: Die Schutzmaske beim Fallschirmspringen, Tauchen, Sprengen sowie Schießen und Nahkampf wird wohl zukünftig mit einer Strafe von 150 Euro geahndet werden. Damit steht die Cobra vor einem großen Dilemma: Sie gewährleisten und gefährden die Sicherheit durch das Tragen Ihrer Schutzmaske. Eine Frage stellt sich hier besonders: Wer soll bei der Cobra die Exekution der 150 Euro Strafe durchführen?

Die Erklärungsgrafik vom Bundesministerium bringt keine Aufklärung - welche Berufe sind betroffen?

4. Maskottchen

Sie sind liebevoll, bringen Kinder zum Lachen, bieten Unterhaltung auf Österreichs Einkaufsstraßen und gleichzeitig sind sie einer großen Gefahr ausgesetzt: Unsere Maskottchen. Das Tragen von liebevollen Tierkostümen und sonstigen Ganzkörperanzügen ist ein Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz und wird fortan mit einer Strafe geahndet. Erst kürzlich wurde ein Promotion Maskottchen-Hai der Agentur WARDA Network aus Wien mit einer Anzeige und Strafe von 150 Euro geahndet. Eines liegt auf der Hand - der Hai ist in Österreich nicht heimisch und stellt daher eine besonders große Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

5. Nikolaus und Krampus

Zu allerletzt bleiben Nikolaus und Krampus - auch die zwei wichtigen Figuren in der weihnachtlichen Tradition bleiben nicht vom Vermummungsverbot verschont. Treten Sie im öffentlichen Raum auf, um Kindern Ihre Geschenke zu bringen, verstoßen Sie gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz und werden ausnahmslos angezeigt.



Wir sind überzeugt, dass diese Berufsgruppen erst der Anfang sind und bieten allen Betroffenen persönliche Beratung wenn sie sich in Ihrer Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet fühlen - wenden Sie sich an info@hokify.com. Für alle, die nun sicher gehen wollen, während ihrer Arbeit nicht abgestraft zu werden, bieten wir als Alternative zahlreiche Anstellungen und attraktive Ausbildungsplätze.

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