Das muss ab sofort in deinem Dienstvertrag enthalten sein!

von Julia Gerstmayer

Aktualisiert: 16.04.2024 Lesedauer: ca 3min

Frau liest ihren neuen Arbeitsvertrag

Seit dem 28.03.24 ist ein neues Gesetz in Kraft, das festlegt, was in deinem Dienstvertrag oder Dienstzettel enthalten sein muss. Dieses Gesetz wurde aufgrund einer EU-Richtlinie erlassen und schreibt vor, welche Informationen in neu abgeschlossenen Dienstverträgen festgehalten werden müssen. 

Neben den bisher immer wirksamen Angaben (siehe unten) müssen nun auch die Form des Kündigungsverfahrens, der Sitz des Unternehmens, eine Kurzbeschreibung der Arbeitsleistung, die Art der Entgeltzahlung, ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden, Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers sowie gegebenenfalls Hinweise zur Veränderung von Schichtplänen und dem Anspruch auf Weiterbildung enthalten sein.
Nein, Dienstverträge, die vor dem 28.3.24 abgeschlossen wurden, müssen nicht angepasst werden. Die Regelung gilt nur für Neuabschlüsse.
Ja, auch Dienstzettel müssen diese Punkte in Zukunft inkludieren.


Inhalt des Dienstvertrags und Dienstzettels  

In deinem Dienstvertrag werden die Rahmenbedingungen für dein Arbeitsverhältnis festgelegt. Mit der neuen Gesetzesänderung müssen nun auch die folgenden Angaben in deinem Dienstzettel oder Dienstvertrag enthalten sein: 

  • Form des einzuhaltenden Kündigungsverfahrens (mündlich, schriftlich o.Ä.)

  • Sitz des Unternehmens

  • Kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (nicht nur Stellenbezeichnung) 

  • Art der Entgeltzahlung (z.B. Banküberweisung) 

  • Hinweis zur Vergütung von Überstunden 

  • Gegebenenfalls Hinweis zur Veränderung von Schichtplänen

  • Name & Anschrift des Sozialversicherungsträgers 

  • Hinweis auf allfälligen Anspruch auf Fortbildung

Zusätzlich müssen auch die schon davor notwendigen Angaben in deinem Dienstzettel oder deinem Arbeitsvertrag festgehalten werden: 

  • Name und Adresse der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers

  • Name und Adresse der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Gewöhnlicher Arbeitsort

  • Allfällige Einstufung in ein generelles Schema

  • Vorgesehene Verwendung

  • Grundgehalt bzw. –lohn

  • Weitere Entgeltbestandteile (z.B. Sonderzahlungen)

  • Fälligkeit des Entgelts

  • Ausmaß des jährlichen Urlaubs

  • Vereinbarte tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit

  • Bezeichnung des anzuwendenden Kollektivvertrags oder der anzuwendenden Betriebsvereinbarungen

  • Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin

  • Ende des Arbeitsverhältnisses (nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen)

Die Änderung betrifft Dienstzettel und Dienstverträge gleichermaßen. 

#hokifyexpertentipp: Es empfiehlt sich, weitere Aspekte im Dienstvertrag festzulegen, beispielsweise Zulagen, Feiertagsarbeit oder Ähnliches, sofern diese nicht im geltenden Kollektivvertrag festgehalten sind. Auch zusätzliche Benefits oder vereinbarte Gehaltserhöhungen sollten immer schriftlich im Vertrag festgelegt werden. 

Zusätzliche Regelungen durch die neue Gesetzesänderung

Wird weder ein Dienstzettel noch ein Dienstvertrag ausgestellt, droht in Zukunft eine Verwaltungsstrafe für das Unternehmen. Außerdem sind Weiterbildungsmaßnahmen, sofern sie für die Ausübung der Arbeit notwendig sind, von der Arbeitgeberin zu bezahlen und zählen zur Arbeitszeit. Zusätzlich darfst du weder gekündigt noch anders benachteiligt werden, wenn du deinen Anspruch auf die oben genannten Rechte geltend machst. 

Fazit 

Durch die neuen Änderungen soll mehr Transparenz für Arbeitnehmerinnen geschaffen werden. Deswegen solltest du, bevor du deinen Vertrag unterschreibst, immer darauf achten, dass die oben genannten Punkte definiert sind.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von männli

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