Seit dem 28.03.24 ist ein neues Gesetz in Kraft, das festlegt, was in deinem Dienstvertrag oder Dienstzettel enthalten sein muss. Dieses Gesetz wurde aufgrund einer EU-Richtlinie erlassen und schreibt vor, welche Informationen in neu abgeschlossenen Dienstverträgen festgehalten werden müssen.
Inhalt des Dienstvertrags und Dienstzettels
In deinem Dienstvertrag werden die Rahmenbedingungen für dein Arbeitsverhältnis festgelegt. Mit der neuen Gesetzesänderung müssen nun auch die folgenden Angaben in deinem Dienstzettel oder Dienstvertrag enthalten sein:
Form des einzuhaltenden Kündigungsverfahrens (mündlich, schriftlich o.Ä.)
Sitz des Unternehmens
Kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (nicht nur Stellenbezeichnung)
Art der Entgeltzahlung (z.B. Banküberweisung)
Hinweis zur Vergütung von Überstunden
Gegebenenfalls Hinweis zur Veränderung von Schichtplänen
Name & Anschrift des Sozialversicherungsträgers
Hinweis auf allfälligen Anspruch auf Fortbildung
Zusätzlich müssen auch die schon davor notwendigen Angaben in deinem Dienstzettel oder deinem Arbeitsvertrag festgehalten werden:
Name und Adresse der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Name und Adresse der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Gewöhnlicher Arbeitsort
Allfällige Einstufung in ein generelles Schema
Vorgesehene Verwendung
Grundgehalt bzw. –lohn
Weitere Entgeltbestandteile (z.B. Sonderzahlungen)
Fälligkeit des Entgelts
Ausmaß des jährlichen Urlaubs
Vereinbarte tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit
Bezeichnung des anzuwendenden Kollektivvertrags oder der anzuwendenden Betriebsvereinbarungen
Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin
Ende des Arbeitsverhältnisses (nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen)
Die Änderung betrifft Dienstzettel und Dienstverträge gleichermaßen.
#hokifyexpertentipp: Es empfiehlt sich, weitere Aspekte im Dienstvertrag festzulegen, beispielsweise Zulagen, Feiertagsarbeit oder Ähnliches, sofern diese nicht im geltenden Kollektivvertrag festgehalten sind. Auch zusätzliche Benefits oder vereinbarte Gehaltserhöhungen sollten immer schriftlich im Vertrag festgelegt werden.
Zusätzliche Regelungen durch die neue Gesetzesänderung
Wird weder ein Dienstzettel noch ein Dienstvertrag ausgestellt, droht in Zukunft eine Verwaltungsstrafe für das Unternehmen. Außerdem sind Weiterbildungsmaßnahmen, sofern sie für die Ausübung der Arbeit notwendig sind, von der Arbeitgeberin zu bezahlen und zählen zur Arbeitszeit. Zusätzlich darfst du weder gekündigt noch anders benachteiligt werden, wenn du deinen Anspruch auf die oben genannten Rechte geltend machst.
Fazit
Durch die neuen Änderungen soll mehr Transparenz für Arbeitnehmerinnen geschaffen werden. Deswegen solltest du, bevor du deinen Vertrag unterschreibst, immer darauf achten, dass die oben genannten Punkte definiert sind.