Eine Kündigung bringt nicht nur Veränderungen mit sich, sondern kann auch die Nerven strapazieren und überfordern. Egal ob du selbst kündigst oder du gekündigt wirst, bleiben oft viele Fragen: Was macht man eigentlich nach der Kündigung? Wie lange darf die Kündigungsfrist sein? Und was passiert mit unbeanspruchten Urlaub nach der Kündigung? Wir erklären dir, wie du am besten nach der Kündigung vorgehen solltest, um problemlos in deinen nächsten Karriereabschnitt zu wechseln!
Kündigungsfrist
Der erste Schritt, den du vor jeder Kündigung machen solltest, ist, deinen Vertrag nochmal durchzugehen und dich mit der Kündigungsfrist auseinanderzusetzen. Wie lange die Kündigungsfrist dauert, ist immer in deinem Vertrag festgehalten. Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen der Bekanntmachung deiner Kündigung und der endgültigen Beendigung deines Arbeitsverhältnisses, also deines letzten Tages. Wichtig ist, dass nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch du dich an die Kündigungsfrist hältst. Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist kann negative Folgen wie z.B. Schadensersatzansprüche für dich haben. Einige Personen genießen Kündigungsschutz, zum Beispiel Personen im Mutterschutz, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder.
#hokifyexpertentipp: Checke auch immer deinen Kollektiv- bzw. Tarifvertrag. Falls dieser etwas anderes als deinen Arbeitsvertrag zu deinen Gunsten vorschreibt, hat der Kollektiv- oder Tarifvertrag Oberhand. In vielen Verträgen ist außerdem ein Zeitpunkt festgelegt, zu dem du kündigen musst - meist der erste oder der 15. des Monats. Du kannst zwar dein Kündigungsschreiben schon vorher einreichen, es tritt dann jedoch erst ab dem nächsten möglichen Kündigungstermin in Kraft.
AMS/Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden
Falls du nicht gleich den nächsten Job am Start hast und dich erst nach einem neuen Job oder Bildungsweg umsehen willst, musst du dich nach der Bekanntgabe deiner Kündigung als arbeitslos bzw. arbeitssuchend beim AMS (Österreich) oder bei der Bundesagentur für Arbeit (Deutschland) melden. Es ist wichtig, dass du dich, sobald du von deiner Kündigung weißt, als arbeitssuchend meldest, da du sonst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld riskierst.
#hokifyerklärt: Arbeitslos und arbeitssuchend klingen zwar sehr ähnlich, sind aber nicht dasselbe. Arbeitssuchend heißt, dass du derzeit auf der Suche nach einem neuen Job bist - das kann auch schon vor deiner Kündigung, also während du noch einen Job hast, der Fall sein. Arbeitslos bedeutet, dass du derzeit keiner Beschäftigung nachgehst und dementsprechend arbeitslos und arbeitssuchend bist. Du meldest dich als arbeitssuchend, während du noch im Job bist, aber weißt, dass du in spätestens drei Monaten kündigst oder gekündigt wirst. Wirst du hingegen fristlos gekündigt, sodass du kurzfristig ohne Beschäftigung bist, kannst du dich gleich als arbeitslos melden, da du tatsächlich ohne Arbeit bist.
Dienstzeugnis verlangen
Ein Dienstzeugnis ist eine schriftliche Bestätigung deines Angestelltenverhältnisses bei deiner (ehemaligen) Arbeitgeberin. Das Dienstzeugnis steht dir zwar zu, aber erst bei deiner Nachfrage. Arbeitgeberinnen müssen dir daher kein Dienstzeugnis von sich aus anbieten, falls du aber nachfragst, muss es dir ausgestellt werden. Für deine weiteren Bewerbungen kann ein Dienstzeugnis von Vorteil sein, frage deine Arbeitgeberin im besten Fall immer nach dem Dienstzeugnis - ob du es dann schlussendlich für deine Bewerbung verwendest oder nicht, bleibt dir überlassen!
Urlaubstage aufbrauchen
Die beste Möglichkeit, deine Kündigungsfrist zu verkürzen, ist deinen Resturlaub aufzubrauchen. Du hast Anspruch darauf, deinen (anteiligen) Resturlaub aufzubrauchen, deine Arbeitgeberin darf dir diesen nicht verwehren.
In Deutschland gilt grundsätzlich: Wenn die Kündigung bis zum 30. Juni war, hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch (auf die Monate heruntergerechnet). Nach dem 30. Juni steht dir der volle Urlaubsanspruch zu. Die einzige Ausnahme hierbei ist, wenn du weniger als 6 Monate in dem Unternehmen gearbeitet hast. In diesem Fall steht dir immer nur ein anteiliger Urlaubsanspruch nach der Kündigung zu, egal zu welcher Zeit.
In Österreich wird der Resturlaub immer aliquot, also anteilig, berechnet, egal wann du aus dem Unternehmen austrittst.
Überstunden und Mehrstunden
Wie es mit Überstunden und Mehrstunden nach deiner Kündigung aussieht, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Dieser sollte immer klarstellen, ob dir im Falle von Überstunden einen Zeitausgleich oder eine Auszahlung zusteht. Wenn es nicht im Vertrag festgelegt ist, müssen du und dein Arbeitgeber euch auf eine Option einigen. Meistens herrscht bei Überstunden jedoch ein Zeitausgleich. Damit deine Überstunden gelten, ist es wichtig, dass du diese auch mittels einer Arbeitszeiterfassung oder Ähnlichem schriftlich belegen kannst.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
In den meisten Kollektiv- und Tarifverträgen ist geregelt, dass dir egal ob bei einer gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Kündigung von Seiten der Arbeitgeberin kein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zusteht. Wenn es sich jedoch um eine Arbeitnehmerkündigung handelt, hast du meistens zumindest einen anteiligen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld - das muss aber auch im Tarif- oder Kollektivvertrag stehen.
Letzter Arbeitstag
Am letzten Arbeitstag gibt es einige wichtige Dinge zu erledigen, um den Übergang reibungslos zu gestalten. Zunächst solltest du dich ordnungsgemäß von allen Arbeitsgeräten abmelden. Das bedeutet, sich von allen Computern und Systemen abzumelden und sicherzustellen, dass alle Dateien und Daten entsprechend gesichert oder übergeben wurden. Es ist auch wichtig, alle deine persönlichen Dateien und Informationen von den Arbeitsgeräten zu entfernen. Auch alle Firmenmaterialien, wie zum Beispiel Bücher, Schlüsselkarten oder Ausweise, solltest du zurückgeben. Verabschiede dich von deinen Kollegen und danke ihnen für die Zusammenarbeit.
Fazit
Um einen reibungslosen Übergang nach deiner Kündigung zu garantieren, ist dein Arbeitsvertrag von wichtiger Bedeutung - lies dir ihn nochmal genau durch und achte dabei auf die Kündigungsfrist und deinen Urlaubsanspruch. Außerdem ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig beim AMS oder der Bundesagentur für Arbeit meldest, um dir dein Arbeitslosengeld zu sichern.