Früher oder später ist es bei jedem einmal soweit: It’s time to say goodbye - du möchtest dein aktuelles Dienstverhältnis kündigen. Die Gründe können vielfältig sein: Du möchtest dich beruflich verändern oder du hast ein besseres Jobangebot mit mehr Gehalt oder besseren Arbeitszeiten bekommen. Eine Kündigung ist keine leichte Entscheidung und sollte gut durchdacht sein. Doch auch wenn du die Entscheidung für die Kündigung getroffen hast, sollst du nichts überstürzen und die Kündigung richtig durchführen - damit es danach keine bösen Überraschungen gibt. Wir zeigen dir in diesem Artikel was du bei der Kündigung (Arbeitnehmerkündigung) beachten solltest und welche Arbeitsrechte du hast, damit du ohne Probleme motiviert in deinen neuen Job starten kannst.
Arbeitnehmerkündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Wenn du deinen Job kündigen möchtest, spricht man von einer Arbeitnehmerkündigung. Während man von einer Arbeitgeberkündigung spricht wenn der Arbeitgeber das Dienstverhältnis mit dir beenden möchte. Außerdem geht es dabei vorrangig um unbefristete Dienstverhältnisse, da befristete Verhältnisse durch Zeitablauf automatisch enden.
Wie sollst du kündigen? Mündlich oder schriftlich?
Das Gesetz definiert keine bestimmte Kündigungsform, daher kannst du rein rechtlich sowohl schriftlich als auch mündlich kündigen. Bevor du kündigst empfehlen wir dir, dass du einen Blick in deinen Kollektivvertrag und Dienstvertrag wirfst, denn eine bestimmte Form der Kündigung kann in beiden Verträgen festgelegt werden. Eine Übersicht der Kollektivverträge findest du auf der Website der WKO.
Um dir deine Kündigung einfacher zu machen und sicherzustellen, dass alles rechtlich abläuft, stellen wir dir kostenlos eine Vorlage für die Kündigung zur Verfügung. Unter folgendem Link oder ganz unten im Artikel kannst du kostenlos eine Vorlage für eine schriftliche Kündigung deines Dienstverhältnisses herunterladen.
#hokifyexpertentipp: Wir empfehlen dir eine schriftliche Kündigung. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt Unklarheiten bezüglich der Kündigung geben, hast du einen Beweis der Kündigung. Am besten stellst du die Kündigung per Mail oder persönlich zu und lässt dir den Empfang bestätigen. Alternativ kannst du die Kündigung auch per Post senden - bitte beachte dabei jedoch, dass die Kündigung nicht mit dem Absenden sondern erst beim Empfang durch den Dienstgeber gültig ist (siehe unterhalb Gültigkeit der Kündigung).Vergiss außerdem nicht, dein Dienstzeugnis anzufordern.
Gültigkeit der Kündigung: Ab wann ist deine Kündigung wirksam?
Deine Kündigung ist empfangsbedürftig, das heißt, dass sie erst gültig ist, wenn sie vom Dienstgeber empfangen wurde. Eine schriftliche Kündigung ist erst gültig wenn sie vom Dienstgeber postalisch, elektronisch oder persönlich empfangen wurde. Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung und die Gültigkeit ist nicht von einer Zustimmung des Arbeitgebers abhängig, das heißt, dass mit der Zustellung die Kündigung sofortige Gültigkeit hat, unabhängig davon, ob und wie der Arbeitgeber auf die Kündigung reagiert.
Kündigungsfrist: Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Sobald deine Kündigung erfolgreich zugestellt wurde, beginnt deine Kündigungsfrist am folgenden Tag zu laufen. Bei der Kündigungsfrist ist zwischen Angestellten und Arbeitern zu unterscheiden.
Kündigungsfrist bei Angestellten
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kannst du als Angestellter dein Dienstverhältnis jeweils zum Monatsletzten kündigen und deine Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Jedoch kann diese Kündigungsfrist vertraglich auf bis zu 6 Monate ausgeweitet werden. (Wichtig: Wird die Kündigungsfrist bei der Arbeitnehmerkündigung verlängert, darf die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber auf keinen Fall kürzer sein). In der Praxis wird die Kündigungsfrist häufig individuell im Dienstvertrag geregelt. Alle wichtigen Informationen zum Dienstvertrag findest du hier.
Kündigungsfrist bei Arbeitern
Normalerweise sind Kündigungsfristen bei Arbeitern im entsprechenden Kollektivvertrag geregelt. Deshalb empfehlen wir dir, dass du vor der Kündigung im Kollektivvertrag nachliest, welche Fristen bei der Kündigung gelten. Einen Überblick aller Kollektivverträge findest du auf der Website der WKO. Ist als Arbeiter kein Kollektivvertrag anwendbar, gilt in der Regel eine 14-tägige Kündigungsfrist.
#hokify-Hinweis: Seit 1.10.2021 gelten bei Arbeiterkündigungen die Kündigungsfristen des Angestelltengesetzes bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Kündigung unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
Grundsätzlich kann ein Dienstverhältnis auch ohne Einhaltung der Fristen gekündigt werden und ist gültig. Jedoch ist dabei zu beachten, dass die fristwidrige Kündigung Schadensersatz Pflichten und den Verlust von Sonderzahlungen nach sich ziehen kann. Deshalb empfehlen wir dir bei der Kündigung unbedingt die Fristen einzuhalten.
Kündigungstermin: Wann ist mein letzter Arbeitstag?
Dein letzter Arbeitstag ist der letzte Tag innerhalb deiner Kündigungsfrist. Kann die Kündigung zum Monatsletzten ausgesprochen werden (häufig bei Angestellten) beginnt deine Kündigungsfrist am Monatsersten des Folgemonats zu laufen. Kann deine Kündigung laut Kollektivvertrag oder Dienstvertrag jederzeit durchgeführt werden, beginnt deine Kündigungsfrist am Folgetag zu laufen.
Urlaubsanspruch und Konsumation während der Kündigungsfrist
Dein letzter Tag im Job kann jedoch durch deinen Urlaubsanspruch beeinflusst werden. Laut Arbeiterkammer ist ein Zwangsurlaub während der Kündigungsfrist nicht zulässig, das heißt du kannst nicht vom Arbeitgeber verpflichtet werden, deinen verbleibenden Urlaubsanspruch in der Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen. Die Arbeiterkammer rät zudem, dass einem möglichen Urlaubszwang des Arbeitgebers sofort schriftlich widersprochen wird, damit du notfalls vor Gericht nachweisen kannst, dass du damit nicht einverstanden warst. Jedoch kann dein Urlaub während der Kündigungsfrist einvernehmlich mit deinem Arbeitgeber vereinbart werden. Jedoch hat die Konsumation deines Urlaubs keinen Einfluss auf den offiziellen letzten Arbeitstag (dein Dienstverhältnis läuft bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist), jedoch kann dein letzter Tag am Arbeitsplatz schon vor Ende der Kündigungsfrist stattfinden.
Was passiert nach der Kündigung: Bin ich noch versichert?
Nach der Beendigung des Dienstverhältnisses, also nach der Kündigung hast du 6 Wochen lang Anspruch auf die Sozialleistungen der Krankenversicherung. Das heißt auch nach der Kündigung kannst du problemlos Leistungen beim Arzt mit deiner E-Card in Anspruch nehmen. Hast du darüber hinaus kein neues Dienstverhältnis, empfehlen wir dir dich unbedingt arbeitslos zu melden, dass du auch weiterhin versichert bist.
Arbeitslosengeld bei Dienstnehmerkündigung: Ab wann bekomme ich Arbeitslosengeld?
Kündigst du dein Dienstverhältnis, hast du erst 4 Wochen nach der Beendigung des Dienstverhältnisses (gerechnet ab dem offiziellen Ende) einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wir empfehlen dir trotzdem, dass du dich im Vorhinein beim AMS arbeitslos meldest, damit du keine Fristen übersiehst und du Arbeitslosengeld bekommst, sobald die 4-wöchige Frist abgelaufen ist. Wirst du hingegen von deinem Arbeitgeber gekündigt (Arbeitgeberkündigung) oder wird das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst (Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses), hast du unmittelbar Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn die Anforderungen für Arbeitslosengeld erfüllt sind.
Zusammenfassung
Die Dienstnehmerkündigung ist die Beendigung deines Dienstverhältnisses mit deinem Arbeitgeber.
Die Kündigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich ausgesprochen werden, jedoch empfehlen wir dir eine schriftliche Kündigung (hier kannst du eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben kostenlos herunterladen).
Die Kündigungsfristen sind in der Regel in deinem Dienstvertrag oder im Kollektivvertrag geregelt, wurde nichts geregelt gelten gesetzliche Fristen.
Dein Dienstverhältnis kann auch ohne Einhaltung der Fristen gekündigt werden, jedoch läuft du dann Gefahr Schadenersatz zahlen zu müssen und den Anspruch auf Sonderzahlungen zu verlieren.
Dein letzter Arbeitstag ist der letzte Tag deiner Kündigungsfrist - in der Praxis kann der letzte Tag im Job durch die Konsumation von offenen Urlaubsansprüchen bereits früher stattfinden, dadurch wird dein letzter offizieller Tag im Dienstverhältnis nicht beeinflusst.
Nach der Beendigung deines Dienstverhältnisses hast du weitere 6 Wochen lang Anspruch auf Sozialleistungen der Krankenversicherung.
Bei Dienstnehmerkündigung hast du eine Sperre von 4 Wochen bis du Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen kannst.