Arbeitszeit - Alles was du wissen musst!

von Sebastian Prax

Aktualisiert: 15.04.2024 Lesedauer: ca 4min

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Musst du deine Überstunden selbst notieren oder macht das der Arbeitgeber? Was bedeutet Normalarbeitszeit und welche Rechte stehen dir im Bezug auf die Arbeitszeit zu? Das und alles was du noch zur Arbeitszeit wissen musst, erklären wir dir hier.

Vollzeit vs. Teilzeit

Grundsätzlich muss bei der Arbeitszeit in Vollbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte unterschieden werden, danach richtet sich auch die Arbeitszeit. Für Vollbeschäftigte gilt eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden und 8 Stunden pro Tag, Teilzeitbeschäftigte verdienen - je nach vereinbarten Wochenstunden - weniger. Eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung ist die geringfügige Anstellung, bei der du nicht mehr verdienst, als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze. Täglich darf maximal 12 Stunden gearbeitet werden, in der Woche maximal 60 Stunden. Außerdem gibt es auch die Elternteilzeit, die Eltern erlaubt mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und trotzdem ihrer Karriere nachzugehen. Die Normalarbeitszeit kann also mit Überstunden überschritten werden. Während der Arbeitszeiten müssen gewisse Ruhepausen eingehalten werden, bei der Nachtarbeit gelten Sonderregeln. 

#hokifyexpertentipp: Es gibt Verträge, in denen Überstunden schon inkludiert sind. Das spiegelt sich in einem überdurchschnittlichen Gehalt wieder. Diese All-In-Verträge gelten eine gewisse Anzahl von Überstunden bereits ab. Selbst bei Teilzeitangestellten regeln All-In-Verträge genau, was möglich ist und was nicht. Es gibt jedoch einige Nachteile bei Teilzeitjobs, die du im Auge behalten solltest.

Normalarbeitszeit

Die Normalarbeitszeit bei Vollbeschäftigung beträgt 40 Stunden die Woche und 8 Stunden pro Tag. Wird diese Normalarbeitszeit überschritten, werden Überstunden gemacht. Es können jedoch nicht unbegrenzt Überstunden gemacht werden, es gelten bestimmte Höchstgrenzen. Pro Woche sind das die genannten 60 Stunden, bei einer maximalen Arbeitsleistung von 12 Stunden pro Tag. Im Vier-Monatsschnitt dürfen pro Woche jedoch nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden. Wenn du Teilzeit beschäftigt bist und länger arbeiten musst, sind das sogenannte Mehrstunden. Erst wenn du mehr als 40 Stunden die Woche oder 8 Stunden am Tag arbeitest, machst du Überstunden. Pro Mehrstunde erhältst du einen gesetzlichen Zuschlag von 25%, für Überstunden gilt ein Zuschlag von 50%. Für die 4 Tage Woche, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut, kann die Normalarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag ausgedehnt werden.

#hokifyexpertentipp: Zeichne genau auf, wann du wie viel gearbeitet hast. Überstunden solltest du auf jeden Fall notieren und durch Auszahlung oder Zeitausgleich kompensiert bekommen!

Gleitzeit

Die Gleitzeit ist eine Sonderform der Normalarbeitszeit. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit können dabei innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens geleistet werden. Oft gelten aber sogenannte Kernarbeitszeiten, also Zeiten in denen du immer arbeiten musst. Gleitzeitvereinbarungen müssen vereinbart werden - am besten schriftlich. Wichtig ist, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber genau wissen welche Zeiten gelten.

Folgende Punkte muss eine Gleitzeitvereinbarung enthalten (1):

  • Dauer der Gleitzeitperiode (z.B. Monat, Quartal, Jahr...)

  • Gleitzeitrahmen (z.B. von 7 bis 19 Uhr)

  • Ausmaß der Übertragungsmöglichkeiten von einer Periode in die nächste (Zeitguthaben bzw. Zeitminus)

  • Ausmaß und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit (z.B. 8 bis 16 Uhr)

#hokifyexpertentipp: Wenn du Überstunden machst, darf das nicht mit Gleitzeitguthaben verwechselt werden.

Aufzeichnungspflicht

Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet deine Arbeitsleistung zu dokumentieren. Ausnahmen gibt es bei der Gleitzeit oder Arbeiten, die von zu Hause aus erledigt werden können, also etwa beim Telesale von zu Hause. Dann muss der Arbeitnehmer die Aufzeichnungen machen. Sehr oft wird die Arbeitszeitaufzeichnung von den Mitarbeiterinnen verlangt. Wenn es keine Stechuhr oder ein elektronisches System zur Zeiterfassung gibt, musst du genau dokumentieren, wie lange du gearbeitet hast. Wenn es kein allgemeines System gibt, solltest du am besten eine digitale Liste führen.

Ruhepausen

Wenn du am Tag mehr als 6 Stunden arbeitest, ist eine 30 minütige Ruhepause verpflichtend. Das kann etwa deine Mittagspause sein. Unter bestimmten Umständen kann diese Ruhepause geteilt werden. Die sogenannte tägliche Ruhezeit beginnt immer nach deiner Arbeit und reicht bis zum nächsten Arbeitsbeginn. Im Normalfall muss diese tägliche Ruhezeit mindestens 11 Stunden betragen. In Sonderfällen kann diese Ruhezeit auf 8 Stunden reduziert werden. Für Hotellerie und Gastgewerbe gibt es zudem spezielle Regelungen.

Wochenendruhe

Pro Kalenderwoche haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ruhezeit von 36 Stunden. Diese Ruhezeit muss ununterbrochen sein und muss den Sonntag beinhalten. In bestimmten Bereichen, das ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt, ist Wochenendarbeit erlaubt.

Dazu gibt es eine Reihe von Sonderfällen an denen die Wochenendarbeit verordnet werden kann:

  • Bei vorübergehendem höheren Arbeitsaufwand im Betrieb kann mit einer Betriebsvereinbarung an vier Wochenenden oder auch an Feiertagen die Arbeit, in diesem Ausnahmefall, zugelassen werden.

  • Diese ausnahmsweise Arbeitszeit am Wochenende darf nicht an vier Wochenenden hintereinander geleistet werden. 

  • Trotzdem bedarf es dafür einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Das Ablehnen dieser Arbeitsleistung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Dafür darf es auch keine Konsequenzen geben.

Bereitschaftsdienst

Arbeitest du zwar nicht aktiv, bist aber trotzdem jederzeit für deine Arbeitgeberin erreichbar oder vielleicht sogar vor Ort, fällt das unter Bereitschaftsdienst. Dabei wird zwischen Rufbereitschaft, bei der du grundsätzlich selbst entscheiden kannst, wo du bist und was du tust, und der Arbeitsbereitschaft, bei der du quasi im Standby an deinem Arbeitsplatz bist, unterschieden. Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit und wird dementsprechend anders vergütet als Arbeitsbereitschaft, die zur Arbeitszeit zählt.

Fazit

Deine Arbeitszeit hängt immer von deiner Anstellungsart ab, je nachdem ob du Teilzeit oder Vollzeit arbeitest, werden andere Bestimmungen rundum die Arbeitszeit für dich gelten. Der wichtigste Tipp den du dir unbedingt mitnehmen solltest, ist dir deine Arbeitszeiten und Überstunden zu notieren, sodass keine Missverständnisse entstehen können!

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

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