All-in-Vertrag: Alles zu Gehalt, Überstunden und mehr!

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 29.02.2024 Lesedauer: ca 3min

Zwei Personen mit einem Vertrag

All-in-Verträge sind in vielen Branchen sehr üblich, doch was genau besagen sie eigentlich? Musst du wegen All-in-Verträgen ständig Überstunden machen? Und sind All-In-Verträge grundsätzlich schlecht? Wir beantworten dir alle Fragen zu All-in-Verträgen: Überstunden, Gehalt, Teilzeit und Co. 

Was ist ein All-in-Vertrag? 

Ein All-in-Vertrag ist eine Form des Arbeitsvertrages, bei der Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin eine Vereinbarung über ein Gesamtentgelt für die Arbeitszeit inklusive Mehrstunden und Überstunden festlegen. Sprich, die Arbeitnehmerin erhält ein höheres Entgelt als kollektivvertraglich vereinbart und verpflichtet sich dafür, Mehrstunden und Überstunden zu tätigen, falls diese notwendig sind. Da diese zusätzliche Arbeitszeit bereits im höheren Entgelt bedacht wurde, gibt es dafür jedoch keine extra Kompensation mehr. Auch wenn man sich durch einen All-in-Vertrag verpflichtet, Mehrstunden und Überstunden zu tätigen, falls diese anfallen, gibt es auch hier Grenzen und Regeln. Die Arbeitszeit darf trotzdem nicht die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit von 12 Stunden pro Tag überschreiten. Übrigens steht dir das Gehalt trotzdem zu auch wenn keine Überstunden anfallen, solange du deine reguläre Arbeitszeit beachtest. 

Wie viel mehr Gehalt bei einem All-in-Vertrag? 

Wie viel Gehalt du tatsächlich erhältst, hängt von der Branche, dem Unternehmen und dem Kollektivvertrag ab. Grundsätzlich darfst du aber nicht unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn fallen. 

All-in-Vertrag (maximale) Überstunden 

Bei All-in-Verträgen ist es wichtig zu beachten, wie Überstunden geregelt sind. Wenn eine bestimmte Anzahl von monatlichen Überstunden von deinem Verdienst abgedeckt sein soll, dann hast du damit auch die grundsätzliche Verpflichtung, diese Mehr- und Überstunden zu leisten. Grundsätzlich sollte jedoch die tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden nicht überschritten werden. Werden mehr Überstunden getätigt als im All-in-Vertrag abgedeckt, muss der Arbeitgeber dir diese Mehr-/Überstunden bezahlen. 

Ein Recht, Mehr-/Überstunden abzulehnen, besteht aber im Einzelfall, wenn wichtige persönliche Gründe dagegen sprechen. Solltest du während eines längeren Zeitraums (im Zweifel innerhalb eines Jahres) mehr Überstunden geleistet haben, als durch die All-in-Vereinbarung abgedeckt ist, so muss dein Arbeitgeber jene Stunden, an denen du mehr gearbeitet hast, zusätzlich bezahlen. Leistest du jedoch weniger Stunden als in der All-in-Vereinbarung enthalten, dann darf deshalb dein Lohn nicht gekürzt werden. Das bedeutet, dass du dein höheres Gehalt auch dann bekommst, wenn keine Überstunden anfallen. 

Deckungsprüfung: 

Eine Deckungsprüfung ist eine Überprüfung, die deine Arbeitgeberin durchführen muss, wenn du eine Überstundenpauschale oder eine All-In Vereinbarung hast. Das bedeutet, dass jedes Jahr überprüft werden muss, ob du genug Geld für deine Arbeit bekommst. Wenn dein Gehalt fair ist und es keine Unterschiede gibt, die dir schaden, braucht deine Arbeitgeberin dir das Ergebnis nicht mitzuteilen. Aber wenn sich zeigt, dass du zu wenig für deine Arbeit verdienst, muss sie dir den fehlenden Betrag nachträglich bezahlen. Es ist eine gute Idee, selbst eine solche Prüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass du fair bezahlt wirst. Wenn deine Bezahlung fällig ist, hast du das Recht, eine klare und vollständige Abrechnung zu erhalten, besonders wenn es noch unbezahlte Überstunden gibt. Wenn du weniger Überstunden geleistet hast als vereinbart, kann dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin die Differenz nicht von dir zurückfordern.

Darauf solltest du beim All-in-Vertrag achten 

Bevor du einen All-in-Vertrag unterschreibst, solltest du diesen gründlich lesen und auf bestimmte Punkte achten, sodass sich keine Nachteile für dich ergeben: 

  • Wird das kollektivvertragliche Mindestgehalt eingehalten?

  • Ist im Vertrag klar hervorgehoben, wie hoch das Entgelt für die Normalarbeitszeit ist und wie hoch die Überzahlung für die Überstundenleistung ist? 

  • Werden die gesetzlich erlaubten Arbeitsstunden eingehalten? 

  • Erhältst du dein Entgelt 14-mal im Jahr? 

  • Wirst du durch die All-in-Vereinbarung nicht schlechter bezahlt, als bei einer Einzelabrechnung der Überstunden? 

All-In-Vertrag bei Teilzeit 

Kannst du einen All-in-Vertrag auch bei einer Teilzeitbeschäftigung haben? Grundsätzlich ja. Du bist jedoch auch als Teilzeitbeschäftigte nicht dazu verpflichtet, mehr zu arbeiten, als du bezahlt bekommst. Die Deckungsprüfung muss also auch für dich als Teilzeitbeschäftigte positiv ausfallen. 

Fazit 

All-in-Verträge legen ein Gesamtentgelt fest, welches bereits Überstunden und Mehrstunden mit einberechnet. Bevor du einen solchen Vertrag unterzeichnest, prüfe sorgfältig, ob er deine Bedürfnisse erfüllt und keine Nachteile birgt.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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