Teilzeit Stunden pro Woche – Wieviel ist erlaubt?

von Sebastian Prax

Aktualisiert: 12.01.2023 Lesedauer: ca 3min

Bäcker Teilzeit

Du bist auf der Suche nach einem neuen Teilzeitjob und swipest dich durch die hokify App. Aber wie sieht es eigentlich mit den rechtlichen Bestimmungen dieser Anstellungsart aus? Hier erfährst du alles was du über die Stunden, Feiertage, Sonderzahlungen und mehr bei einer Teilzeitbeschäftigung wissen musst!

1. Stundenanzahl

Vollzeit-Beschäftigte arbeiten in Österreich, abhängig vom jeweiligen Kollektivvertrag, zwischen 38,5 und 40 Stunden pro Woche. Eine Teilzeitbeschäftigung liegt dann vor, wenn deine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt geringer ist. Solltest du oder dein Arbeitgeber das Ausmaß deiner festgelegten Stundenanzahl verändern wollen, dann muss das schriftlich und in beidseitiger Zustimmung erfolgen.

2. Mehrstunden

Mehrarbeit ist jene zusätzliche Arbeitszeit, die zwischen deiner vereinbarten Teilzeit und der Normalarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes liegt. Für die Bezahlung der Mehrarbeitsstunden gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Zuschlag von 25 Prozent des auf die Arbeitsstunde entfallenden normalen Entgelts. Die Mehrarbeitsstunden können aber auch durch einen Zeitausgleich aufgehoben werden – Zum Beispiel arbeitest du in der ersten Monatswoche deine regulären 20 Stunden plus 2 weitere Mehrarbeitsstunden und arbeitest aber dafür in der darauffolgenden Woche 2 Stunden weniger, also 18 statt 20 Stunden. Solltest du triftige Gründe haben, die dich davon abhalten Mehrstunden zu leisten, dann musst du auch keine leisten. Deine Gründe müssen allerdings schwerer wiegen als die Interessen der Firma, die in den Mehrstunden von dir vertreten werden sollten. Achtung: Mehrstunden sind keine Überstunden, genaueres kannst du hier nachlesen.

#hokifyexpertentipp: Es kann passieren, dass Teilzeit-Beschäftigte mit einem höheren Workload zu kämpfen haben, als Vollzeit-Beschäftigte. Außerdem können durch Teilzeitjobs Nachteile entstehen, die dich später in deiner Karriere oder in der Rente treffen.

3. Sonderzahlungen

In deinem Betrieb darfst du gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das bedeutet, dass im Kollektivvertrag festgelegte Sonderzahlungen für Vollzeitbeschäftigte auch dir als Teilzeitbeschäftigten zustehen. Zu solchen Sonderzahlungen gehören beispielsweise das 13. und 14. Gehalt, Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld. Auch die vom Betrieb freiwillig geleisteten Sonderzahlungen gegenüber Vollzeitbeschäftigten dürfen dir nicht vorenthalten werden. In beiden Fällen wird der auszuzahlende Betrag adäquat zu deinen geleisteten Stunden reduziert.

4. Krankheit

Wenn du krank im Bett liegst und deswegen nicht bei der Arbeit erscheinen kannst, dann steht dir für diesen ausgefallenen Arbeitstag trotzdem dein reguläres Entgelt zu. Außerdem kannst du eine bezahlte Dienstfreistellung in Anspruch nehmen, wenn du nachweisen kannst, dass dein Arzt nur während deiner Arbeitszeit ordiniert. Bitte teile deinem Arbeitgeber früh genug mit, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit kommen kannst. Hier erfährst du alles was du zum Thema Krankenstand wissen musst.

5. Feiertage

Sollte einer deiner vertraglich festgelegten Arbeitstage auf einen Feiertag fallen, dann erhältst du auch für diesen ausgefallenen Tag dein reguläres Gehalt, das sogenannte Feiertagsentgelt. Vorsicht der 24. und 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Wieso nicht und was die Ausnahme ist, erfährst du in unserem Artikel Arbeiten zu Weihnachten und Silvester.

6. Versicherungsschutz

Die geringfügige Beschäftigung ist eine gute Variante, um neben Schule oder Studium ein wenig Geld zu verdienen. Solltest du in einem solchen Verhältnis tätig werden, zählst du auch zu den Teilzeitbeschäftigten, wobei dein Verdienst unter der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 500,910 Euro/Monat (2023) liegt. Dadurch wirst du von deinem Arbeitgeber lediglich unfallversichert

Liegt dein Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze, dann wirst du von deinem Arbeitgeber in der Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.

7. Mehrere Teilzeitbeschäftigungen

Grundsätzlich kannst du auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse auf Teilzeitbasis eingehen, solange die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten wird. Hier ist zu beachten, dass sich damit die Berechnungsgrundlage für deine Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgabe ändert.

Fazit

Du hast bei einer Teilzeitbeschäftigung meist die selben Rechte wie bei einer Vollzeitbeschäftigung, nur angepasst. Es ist wichtig, dass du immer auf dem neusten Stand bist und weißt welche Rechte und Pflichten dir zu stehen. Hast du schon unseren Artikel zum Arbeitsrecht gelesen?

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

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