Krankenstand - Regelungen und Arbeitsrecht

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Aktualisiert: 04.03.2024 Lesedauer: ca 10min

fieberthermometer und Taschentücher

Schnupfen, Husten, Heiserkeit: ab und zu sind wir alle krank und deswegen nicht in der Lage, zu arbeiten. Doch wenn es um den Krankenstand geht, gibt es immer wieder Unklarheiten: Wann und wie musst du dich krank melden? Wie lange bekommst du dein volles Gehalt? Was hat es mit den Ausgehzeiten im Krankenstand auf sich und was darfst du während des Krankenstands nicht tun? Und wann musst du für den Krankenstand eine ärztliche Krankschreibung vorweisen? Hier erfährst du alles was du wissen musst.

#hokifyerklärt: Was ist eine Entgeltfortzahlung? 
Entgeltfortzahlung bedeutet, dass du im Krankenstand, also während du arbeitsverhindert bist, dein normales Gehalt bzw. deinen normalen Lohn erhältst. Das stellt sicher, dass für dich beispielsweise aus einem Unfall oder einer Krankheit kein zusätzlicher wirtschaftlicher Schaden entsteht und du nicht dazu gezwungen bist, krank zu arbeiten um dein Leben finanzieren zu können. 

Mindestens 6 Wochen lang bezahlt dein Arbeitgeber dein volles Gehalt. Danach sinkt dein Anspruch auf 50 Prozent deines Gehalts. Bist du bereits länger als ein Jahr bei deiner Arbeitnehmerin angestellt, bekommst du 8 Wochen bzw. nach 16 Jahren 10 Wochen volles Entgelt, bevor du nur noch die Hälfte bekommst. Nach weiteren vier Wochen bekommst du kein Entgelt mehr von deiner Arbeitgeberin, dafür Krankengeld von der Krankenkasse.
Dein Arbeitgeber darf grundsätzlich schon ab dem ersten Krankenstandstag eine Krankmeldung verlangen. Ab dem 4. Krankenstandstag ist sie jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
Bist du länger als ein Jahr bei deinem Arbeitgeber angestellt, bekommst du nach 12 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse, davor zahlt dein Arbeitgeber
Ausgehzeit bedeutet, dass du in dieser Zeit dein Haus verlassen darfst, z.B. um einkaufen zu gehen oder zur Ärztin. “Ausgehzeit von 0 bis 0 Uhr” bedeutet also, dass du jederzeit das Haus verlassen darfst und keine Einschränkungen bei deiner Ausgehzeit hast. Dasselbe gilt, wenn du keine Ausgehzeiten auf der Krankschreibung vermerkt hast.
Grundsätzlich entscheidet das deine Ärztin - sie schreibt dich so lange krank, wie nötig ist, um dich zu erholen. Die Krankenkasse zahlt über 3 Jahre verteilt maximal für 72 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit. Solltest du nicht mehr in der Lage sein, in deinen Job zurückzukehren, gibt es die Möglichkeit, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension zu beantragen.

Krankenstand sofort melden

Wenn du krank wirst, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber sofort Bescheid zu geben. Am besten tust du das persönlich via Telefon oder E-Mail und noch vor Antritt deiner Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber hat das Recht, eine ärztliche Krankenstandsbestätigung zu verlangen. Auch wenn der Arbeitgeber das bereits ab dem ersten Tag verlangen darf, ist es meist üblich, dass du diese erst ab dem zweiten oder dritten Tag vorlegen musst. Ab dem dritten Tag ist ein Nachweis gesetzlich vorgeschrieben. Bestenfalls erkundigst du dich auch schon im Voraus, ab welchem Tag dein Arbeitgeber einen Nachweis verlangt und legst diesen im Fall der Fälle selbstständig vor. 

Wenn du länger krank bist, musst du auf Nachfrage eine aktuelle Krankenstandsbestätigung nachweisen. In dieser Bestätigung muss der Beginn, die voraussichtliche Dauer und der Grund der Dienstverhinderung angeführt sein. Dabei musst du jedoch nicht genau angeben, woran du leidest, das ist eine Diagnose und somit eine private Information. Du bist nur verpflichtet anzugeben, ob du krank bist oder einen Unfall erlitten hast. Wenn du der Meldepflicht nicht nachkommst oder wissentlich falsche Angaben machst, verlierst du deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (siehe unten). 

#hokifyexpertentipp: Wenn du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kannst, solltest du immer zum Arzt gehen und dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (=Krankenstandsbestätigung) holen. Achte darauf, dass deine Daten auf der Bescheinigung stimmen und aktuell sind. So kannst du auch im Nachhinein belegen, dass du wirklich krank und damit arbeitsunfähig warst.

Dauer der Entgeltfortzahlung

Wenn es durch Krankheit oder einen Unglücksfall zu einer Dienstverhinderung kommt, hast du einen Entgeltfortzahlungsanspruch, also Anspruch darauf, dass dein Gehalt weiterhin ausgezahlt wird. Das gilt jedoch nicht, wenn die Verhinderung fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. In diesen Fällen - etwa Verletzungen nach einer Schlägerei oder bei Verletzungen wegen Trunkenheit am Steuer - steht dir kein Anspruch zu.

Seit Kurzem berechnet sich die Entgeltfortzahlung nach der Dauer des Arbeitsverhältnis, beginnend mit deinem Eintrittsdatum. Zu Beginn deines Krankenstands muss dein Arbeitgeber das volle Entgelt weiterzahlen. Mit zunehmender Dauer deines Krankenstands reduziert sich dein Anspruch jedoch auf 50 Prozent der Bemessungsgrundlage. Wenn auch dieser zweite Zeitraum ausgeschöpft ist, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr, jedoch übernimmt dann die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Hier die genaue Staffelung im Überblick, wobei das Arbeitsjahr immer mit deinem Eintrittsdatum beginnt: 

  • 0-1 Jahr im Arbeitsverhältnis: 6 Wochen volles Entgelt, danach 4 Wochen 50% Entgelt pro Arbeitsjahr 

  • 1-15 Jahre im Arbeitsverhältnis: 8 Wochen volles Entgelt, danach 4 Wochen 50% Entgelt pro Arbeitsjahr 

  • 16 – 25 Jahre im Arbeitsverhältnis: 10 Wochen volles Entgelt, danach 4 Wochen 50% Entgelt pro Arbeitsjahr 

  • 26 oder mehr Jahre im Arbeitsverhältnis: 12 Wochen volles Entgelt, danach 4 Wochen 50% Entgelt pro Arbeitsjahr
    Info: Ab 26 Jahren im Arbeitsverhältnis steht dir auch eine 6. Urlaubswoche zu.

Wenn du im selben Arbeitsjahr wieder erkrankst, hast du nur noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser noch nicht ausgeschöpft wurde. Wenn der Anspruch ausgeschöpft wurde, ist wiederum die Krankenkasse zuständig. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann nicht in das nächste Jahr mitgenommen werden. 

Beispiel 1: Du arbeitest seit Jänner für zwei Jahren bei einem Dachdeckerbetrieb. Im Frühling hast du einen Unfall und hast für drei Wochen Bettruhe verordnet bekommen, kannst jedoch nach den drei Wochen wieder arbeiten. In dieser Zeit bekommst du dein volles Gehalt ausbezahlt. Im darauffolgenden Herbst wirst du krank und bist für weitere zwei Wochen arbeitsunfähig. Für diese Zeit bekommst du ebenfalls das volle Entgelt ausbezahlt. 

Beispiel 2: Du arbeitest seit wenigen Monaten bei einem Logistikunternehmen. Aufgrund einer psychischen Krankheit bist du für drei Monate arbeitsunfähig. Für sechs Wochen bekommst du weiterhin dein volles Entgelt, danach erhältst du nur das halbe Gehalt für vier Wochen. Für die letzten beiden Wochen bekommst du Krankengeld von der Krankenkassa. Zwei Monate später wirst du krank und musst eine Woche zu Hause bleiben. In dieser Zeit bekommst du ebenfalls Krankengeld, jedoch kein Gehalt. 

Wurde deine Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder Arbeitsbedingungen hervorgerufen (z.B. bei einer Berufskrankheit), hast du Anspruch auf acht Wochen (ab 15 Jahren Arbeitsverhältnis auf zehn Wochen) volle Entgeltzahlung pro Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Das ist unabhängig davon, wie lange du anderweitig im Krankenstand warst und erneuert sich nicht mit dem neuen Arbeitsjahr, sondern gilt für jeden Arbeitsunfall. Sind die acht bzw. zehn Wochen ausgeschöpft, hast du keinen Anspruch mehr. Außerdem springt auch die Unfallversicherung der Sozialversicherung ein, wenn bleibende Schäden hast oder Rehabilitation brauchst. Wie die Situation aussieht, wenn du noch in Ausbildung bist, findest du in unserem Artikel zu Krankheit in der Ausbildung.

#hokifyexpertentipp: Ist einer deiner nahen Angehörigen krank und muss von dir gepflegt werden (z.B. dein Kind), ist dies ein Dienstverhinderungsgrund und fällt unter Pflegefreistellung. Du musst dafür also weder einen Urlaubstag nehmen noch selbst in den Krankenstand gehen sondern bekommst dafür Sonderurlaub.

Verhalten im Krankenstand 

Das Ziel des Krankenstandes ist deine Genesung. Deswegen darfst du im Krankenstand nichts tun, das dein Gesundwerden verhindert oder verlangsamt. Bist du also beispielsweise wegen einer Grippe im Krankenstand, solltest du dich nicht oder nur wenn es absolut notwendig ist, draußen aufhalten. Das kann aber auch bedeuten, den Anweisungen deines behandelnden Arztes zu folgen. Bist du beispielsweise wegen einer Depression arbeitsunfähig, kann es wichtig sein, dass du unter Leute gehst und Bewegung machst. Auf deiner Krankmeldung sind Ausgehzeiten vermerkt, die du einhalten solltest. Sie sind dazu da, den Bedarf des täglichen Lebens zu decken (Einkauf, Apotheke etc.). Ein Fehlverhalten, das zur Verzögerung deiner Genesung führt, kann ein Entlassungsgrund sein. Nur die Ausgehzeiten nicht einzuhalten reicht dafür jedoch nicht aus. Als Faustregel gilt: alles was deine Genesung nicht behindern kann, ist erlaubt. 

Beispiel: Du bist mit Grippe im Krankenstand. Wenn du statt in deiner Ausgehzeit zwischen 15:00 und 19:00 Uhr bereits um 09:00 Uhr einkaufen gehst, ist das für deinen Arbeitgeber kein Grund, dich zu entlassen. Gehst du jedoch zusätzlich noch eine große Runde bei -5°C draußen spazieren, kann das dein Gesundwerden verzögern und könnte von deinem Arbeitgeber als Entlassungsgrund gesehen werden. Dies muss er jedoch auch nachweisen können. 

Solltest du dich während des Krankenstandes nicht an deinem Hauptwohnsitz aufhalten, musst du das deinem behandelnden Arzt bekannt geben. Für einen Aufenthalt in einem anderen Bundesland oder im Ausland musst du zuerst eine Genehmigung der Krankenkasse einholen. 

#hokifyexpertentipp: Lass dir die Empfehlungen und Verordnungen deines Arztes schriftlich geben, damit du im Zweifelsfall nachweisen kannst, welches Verhalten während des Krankenstands angemessen war. 

Was darf der Arbeitgeber? 

Auch dein Arbeitgeber hat sich an gewisse Spielregeln zu halten, wenn du im Krankenstand bist. Das bezieht sich sowohl auf sein Verhalten, als auch darauf, welche Auskunft er von dir verlangen darf und von welchen Ärzten er deine Krankschreibung akzeptieren muss. 

Verhalten im Krankenstand 

Dein Arbeitgeber muss es dir ermöglichen, dich im Krankenstand auszukurieren. Das bedeutet, dass auch der Arbeitgeber dich nur dann kontaktieren sollte, wenn dadurch deine Genesung nicht beeinträchtigt wird. Manchmal kommt es jedoch zu Situationen, in denen ein Schaden für das Unternehmen entsteht, wenn dich dein Arbeitgeber nicht kontaktiert. In diesen Situationen ist es zulässig, dass du kontaktiert wirst und du bist verpflichtet, auf diese Kontaktaufnahme zu reagieren. Diese Situationen sind für Arbeitnehmer in Führungspositionen wahrscheinlicher, sollten jedoch auch hier nicht zu oft vorkommen. Du bist auch nicht verpflichtet, für Besprechungen ins Büro zu kommen oder andere Leistungen zu erbringen, die über die Bereitstellung der wichtigen Informationen für diese Situation (z.B. die Mitteilung eines Passworts) hinausgehen. Dein Arbeitgeber sollte sich jedoch auf das Notwendigste beschränken, um deine Genesung nicht zu verlangsamen. 

#hokifyexpertentipp: Es ist ratsam, Kontaktanfragen des Arbeitgebers nicht zu ignorieren, sondern zumindest darauf zu reagieren um abschätzen zu können, wie dringend die Situation ist. Vor allem wenn es dringend wirkt (z.B. mehrere Anrufe hintereinander) solltest du herausfinden, was das Problem ist. 

Fragen zur Gesundheit 

Gesundheit ist eine sehr private Sache und sollte auch so behandelt werden. Gleich vorneweg: alles, was für deinen Arbeitgeber irrelevant ist, musst du ihm nicht erzählen. Deine genaue Diagnose musst du deinem Arbeitgeber beispielsweise genauso wenig bekannt geben, wie Kinderplanung oder wenn du in Therapie bist. Nur wenn für den Arbeitgeber, Kunden oder andere Mitarbeiter ein Risiko besteht, musst du ihn über deinen Gesundheitszustand aufklären. Hast du also beispielsweise eine hochansteckende Krankheit, solltest du das deinem Arbeitgeber bekannt geben, um sicherzugehen dass keine anderen Kollegen oder Kunden infiziert werden oder wurden. Auch wenn du in einem sensiblen Bereich, wie im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittelproduktion arbeitest, kann es wichtig sein, deinem Arbeitgeber über die Krankheit zu informieren. Ist die Krankheit auf betriebliche Bedingungen oder einen Arbeitsunfall zurückzuführen, darf dein Arbeitgeber mehr Informationen verlangen - einerseits um ähnliche Fälle in der Zukunft zu verhindern, andererseits weil du in diesem Fall andere Ansprüche auf Entgeltfortzahlung hast. 

#hokifyexpertentipp: Auch die Krankenkasse und dein Arzt dürfen keine detaillierten Informationen zu deinem Gesundheitszustand an deinen Arbeitgeber weitergeben. Sie dürfen nur darüber informieren, ob du arbeitsfähig bist oder nicht und wie lange dein Krankenstand vermutlich dauern wird. 

Welche Ärzte akzeptiert werden müssen

Der Arbeitgeber muss die Bestätigung jedes zuständigen Vertrags- bzw. Amts- oder Gemeindearztes anerkennen und kann dich nicht dazu zwingen, dich von einem bestimmten Arzt (z.B. dem Betriebsarzt) untersuchen zu lassen. Das einzige Kriterium dabei ist, dass der Arzt einen Vertrag mit der zuständigen Krankenkasse hat -  demnach muss dein Arbeitgeber keine Krankschreibung eines Wahlarztes akzeptieren.

#hokifyerklärt: Ein Wahlarzt ist ein Arzt, der keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat, sondern auf Honorar, also mit direkter privater Bezahlung, arbeitet. Wenn du dich von einem Wahlarzt krankschreiben lassen möchtest, musst du meist die Bestätigung an die Krankenkasse schicken, die dann darüber entscheidet, ob sie anerkannt wird. Viele Wahlärzte machen das für ihre Patienten. 

Wenn dein Arbeitgeber skeptisch gegenüber deiner Krankschreibung ist, kann er sich an die Krankenkasse wenden. Diese entscheidet dann, ob die Überprüfung durch einen bestimmten Arzt der Krankenkasse durchgeführt werden muss, oder nicht. 

Krankenstand und Urlaub

Wenn du im Urlaub krank wirst, zählen die ersten drei Kalendertage zu deinem Urlaub. Wenn du länger als drei Tage erkrankt bist, zählen diese Krankenstandstage nicht mehr zum Urlaub. Beachte, dass du dafür eine ärztliche Bestätigung brauchst und den Krankenstand umgehend an deinen Arbeitgeber melden musst. Durch den Krankenstand verlängert sich dein Urlaub nicht: nach der vereinbarten Urlaubszeit oder spätestens sobald du wieder genesen bist, musst du sofort wieder arbeiten gehen. Die Urlaubstage, die dann zum Krankenstand zählen, werden deinem Urlaubskonto gutgeschrieben und können zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Wenn du im Ausland erkrankst, musst du deinem Arbeitgeber, zusätzlich zur Krankmeldung, eine behördliche Bestätigung übermitteln, die bestätigt, dass die Krankmeldung von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. 
Ausnahme: Wurdest du in einem Krankenhaus behandelt, ist diese Bestätigung nicht notwendig.

Kündigung im Krankenstand

Ein Krankenstand schließt eine Kündigung grundsätzlich nicht aus. Wenn du während deines Krankenstands von deinem Arbeitgeber gekündigt wirst (Arbeitgeberkündigung), hast du Anspruch auf die volle Dauer der Entgeltfortzahlung - auch über das Ende deines Dienstverhältnisses hinaus. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, bleibt dein Anspruch auf Fortzahlung ebenfalls bestehen. Natürlich kannst auch du kündigen, wenn du im Krankenstand bist, allerdings verlierst du dann dein Recht auf Entgeltfortzahlung. Wenn du fristlos entlassen wurdest, hast du auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand.

Zusammenfassung

Im Falle einer Krankheit musst du das deinem Dienstgeber unverzüglich mitteilen und eine Krankschreibung eines Arztes vorlegen. Wenn du das tust und deine Arbeitsunfähigkeit nicht durch Fahrlässigkeit hervorgerufen wurde, hast du je nach Dauer deines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung von mindestens sechs Wochen im Jahr. Während des Krankenstands müssen sowohl du, als auch dein Arbeitgeber sich so verhalten, dass deine Genesung nicht behindert oder verlangsamt wird. Dein Arbeitgeber hat (außer in Sonderfällen) kein Recht darauf, deine Diagnose oder deinen detaillierten Gesundheitszustand zu erfahren. Wirst du im Urlaub krank, zählen die ersten drei Tage noch zum Urlaub, ab dem vierten Tag bist du jedoch im Krankenstand. Krankschreibung schließt weder eine Kündigung, noch eine fristlose Entlassung aus.

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

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