Arbeitsalltag und Arbeitsrecht

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Aktualisiert: 03.01.2023 Lesedauer: ca 14min

Eine Frau, die Arbeitsrecht auf dem Laptop sucht, neben ihr eine Statue

Sich im Arbeitsrecht auszukennen, ist nicht immer leicht - besonders als Berufseinsteiger kann man zwischen Kollektivverträgen, Homeoffice, Urlaubsgeld und Saisonarbeit leicht den Überblick verlieren. Doch gerade am Anfang deiner Karriere ist es wichtig, dich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, damit du sowohl deine Pflichten, aber vor allem auch deine Rechte kennst. Denn nur so kannst du in Verhandlungen rund um deinen Arbeitsvertrag und deine Arbeitsbedingungen sichergehen, dass du bekommst, was dir rechtmäßig zusteht. Im Folgenden erfährst du alles zu den Themen Verträge, Überstunden, Gehalt, Arbeitszeit sowie Kündigung, damit du bestens auf deinen zukünftiges Arbeitsverhältnis vorbereitet bist.

Der Arbeitsvertrag

Wenn du dich zur Arbeitsleistung für ein Unternehmen oder eine Institution verpflichtest, regelt der Arbeitsvertrag, auch Dienstvertrag genannt, die Rechte und Pflichten beider Seiten. Die Hauptverpflichtung des Arbeitgebers ist meist die Bereitstellung des Gehalts, während sich der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet. Dabei definiert der Arbeitsvertrag alle Rahmenbedingungen, die nicht von Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarungen festgelegt sind, beispielsweise die Höhe des Gehalts, deine Arbeitszeit oder Homeoffice-Regelungen. Obwohl der Vertrag auch mündlich geschlossen werden kann, ist es ratsam, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verlangen, um eine klare rechtliche Grundlage für deine Arbeit zu haben. Diese Vereinbarungen (beispielsweise die Arbeitszeit) kann nur in beidseitigem Einvernehmen geändert werden - es müssen also sowohl du, als auch dein Arbeitgeber zustimmen.

Welche Arbeitsverträge gibt es?

Arbeitsverträge regeln die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu zählen die Arbeitszeit, das Gehalt, der gültige Kollektivvertrag und allgemeine Rahmenbedingungen wie Kündigungsfrist, Dienstort und Urlaub. Dabei gibt es zwei verschiedene Arten des Arbeitsvertrags: 

  • Unbefristeter Vertrag: 
    Ein Vertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird. Dieses Dienstverhältnis  muss nicht aktiv verlängert werden und kann nur durch einvernehmliche Auflösung, Entlassung durch den Arbeitgeber oder Kündigung von einer Seite beendet werden.

  • Befristeter Vertrag:
    Ein Vertrag, der für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird und nach Ablauf dieser Zeit automatisch endet. Das Besondere daran ist, dass der befristete Vertrag nicht vor Ablauf der Zeit einseitig gekündigt werden darf, ohne dass die andere Partei Anspruch auf Schadensersatz hat. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn die Kündigungsmöglichkeit vorab ausdrücklich vereinbart wurde. 

Arbeitsverträge können, je nach Branche und Beschäftigungsverhältnis, unterschiedliche Formen annehmen. Manche Verträge (Lehrvertrag, Praktikum) sind grundsätzlich befristet, während Andere (Dienstverhältnis, Freier Dienstvertrag) sowohl befristet als auch unbefristet sein können. Wir haben die wichtigsten Formen der Arbeitsverträge für dich zusammengefasst:

Was steht im Arbeitsvertrag?

Die meisten Arbeitsverträge sind echte Dienstverhältnisse und regeln die folgenden Rahmenbedingungen deiner Anstellung: 

  • Arbeitszeit und Zeitaufzeichnung

  • Gehalt bzw. Lohn und etwaige Sonderzahlungen 

  • Dienstort 

  • Beginn und Dauer des Dienstverhältnisses (Befristung), Probezeit 

  • Kündigungsfrist

  • Gültiger Kollektivvertrag 

  • Sonstige Aspekte (Arbeitsmittel, Verschwiegenheitsklausel, Konkurrenzklausel…)

Beschäftigungsverhältnisse 

Wenn du in ein unselbstständiges Beschäftigungsverhältnis trittst, also bei einem Unternehmen arbeitest, wird gemeinsam die Anzahl deiner Arbeitsstunden vereinbart. Die gesetzliche Normalarbeitszeit in Österreich liegt (wenn nicht anders im Kollektivvertrag vereinbart) bei 40 Stunden pro Woche. Bei einer Teilzeitbeschäftigung arbeitest du weniger als diese Normalarbeitszeit, zum Beispiel 20 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse, bei denen du weniger als das volle Stundenpensum arbeitest:

  • Vollzeit (Normalarbeitszeit: 38,5-40 Stunden)

  • Teilzeit (Weniger als Normalarbeitszeit, meist 15-30 Wochenstunden)

  • Geringfügige Anstellung (Dein Gehalt ist maximal so hoch wie die Geringfügigkeitsgrenze, meist 5-10 Wochenstunden)

  • Saisonarbeit (Befristete Anstellung für eine Saison, meist Vollzeit)

Zwei Jobs gleichzeitig - was ist zu beachten?

Es kann vorkommen, dass du mehr als einen Arbeitgeber hast, weil du beispielsweise am Wochenende einen zusätzlichen Samstagsjob hast oder mit zwei geringfügigen Jobs dein Studium finanzierst. Dadurch ergeben sich einige rechtliche und steuerliche Konsequenzen, die du unbedingt beachten solltest. Bleibst du mit deinem Gesamteinkommen unter der jährlichen Steuergrenze von 12.000€ (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) musst du keine Steuern nachzahlen. Verdienst du jedoch insgesamt mehr als 12.000€ im Jahr aus zwei oder mehr (geringfügigen) Jobs, musst du Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Außerdem bist du in diesem Fall verpflichtet, bis zum 30. September des Folgejahres eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen.  

#hokifyexpertentipp: Obwohl du nicht verpflichtet bist, deine jeweils andere Beschäftigung deinen Arbeitgebern zu melden, empfiehlt es sich, hier ehrlich zu sein. Falls aus deiner Zweitbeschäftigung Nachteile für das Unternehmen entstehen können, musst du deine Nebenbeschäftigung beim Arbeitgeber melden. Außerdem darfst du auch bei Mehrfachbeschäftigung nicht mehr als die wöchentliche und tägliche Höchstarbeitszeit arbeiten und musst Ruhezeiten und die Wochenendruhe einhalten.  

Gehalt: Berechnung & Zuschläge

Dein Gehalt ist die Gegenleistung, die du von deinem Arbeitgeber für deine Arbeit bekommst. Die Höhe des Gehalts ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt und wird üblicherweise als Bruttobetrag angegeben. Das kollektivliche Mindestgehalt darf dabei nicht unterschritten werden und du bekommst dein Gehalt sehr oft monatlich im Nachhinein ausbezahlt, also am Ende des Monats, in dem du gearbeitet hast. Zusätzlich zu deinem Gehalt stehen dir oft, je nach Kollektivvertrag, verschiedene Sonderzahlungen, wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Im Folgenden haben wir alle wichtigen Punkte rund um die folgenden Themen zusammengefasst: 

  • Gehalt berechnen 

  • Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge 

  • All-In Verträge

Gehalt berechnen

Gehalt ist nicht gleich Gehalt. Um herauszufinden, wie viel Geld du am Ende des Monats tatsächlich auf dein Konto bekommst, solltest du einige Dinge beachten: 

Brutto vs. Netto 

In Österreich ist es üblich, den sogenannten Bruttolohn anzugeben, also dein Gehalt ohne Abzüge. Du bekommst jedoch nicht die gesamte Summe direkt ausbezahlt, sondern dein Arbeitgeber muss davon auch Steuern bezahlen und zahlt einen Teil davon für dich in die Sozialversicherung ein. Zieht man vom Bruttolohn die Lohnsteuer und den monatlichen Sozialversicherungsbeitrag, die dein Arbeitgeber für dich abführt, ab, erhält man den Nettolohn. Das ist der Betrag, den du am Ende des Monats tatsächlich ausgezahlt bekommst. 

Wie berechnet man den Stundenlohn?

Bei vielen Jobs errechnet sich dein monatliches Gehalt aus deinem Stundenlohn. Das bedeutet, dass du pro geleisteter Arbeitsstunde mit einem fixen Betrag entlohnt wirst, auch wenn diese Stunden von deiner anfangs ausgemachten Arbeitszeit abweichen. Das kann zu monatlichen Schwankungen führen, wenn du beispielsweise in einem Monat mehr arbeitest, als in einem anderen. Diese Form der Bezahlung ist besonders bei Studenten- und Nebenjobs aber auch in der Gastronomie oder bei freien Berufen beliebt, weil sie ein flexibles Arbeitspensum und eine genaue Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden ermöglicht. 

Um herauszufinden, wie viel du im Monat durchschnittlich verdienen wirst, kannst du folgende Formel verwenden: 

Bruttolohn pro Stunde x erbrachte Stunden pro Woche = Beispiel Lohn 
(Beispiel Lohn x 13) : 3 = Monatslohn 

Beispiel: Du verdienst 16€ brutto pro Stunde bei deinem Job als Kellner in einem Restaurant. Im Durchschnitt arbeitest du 20 Stunden pro Woche, das bedeutet, dass du im Durchschnitt 1.386,67€ brutto im Monat verdienst: 

16 x 20 = 320
(320 x 13) : 3 = 1386,67 

Die Berechnung des Stundenlohns kann aber auch nützlich sein, wenn du als Selbstständiger herausfinden möchtest, wie viel deine Arbeitsleistung wert ist oder wenn du zwei Jobangebote miteinander vergleichen möchtest. Um deinen durchschnittlichen Stundenlohn zu berechnen, brauchst du dein monatliches Bruttogehalt und die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden. Diese setzt du dann einfach in die folgende Formel ein: 

(Wöchentliche Arbeitsstunden x 13) : 3 = durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat 
Bruttogehalt : durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat = Stundenlohn 

Beispiel: Du verdienst bei deinem Job als Kellner in einem Restaurant 2.000€ brutto im Monat. Du arbeitest du 30 Stunden pro Woche, das bedeutet, dass du im Durchschnitt 15,38 brutto pro Stunde verdienst: 

(30 x 13) : 3 = 130
2000 : 130 = 15,38
 

Zulagen und Zuschläge

Wenn du an Sonntagen oder Feiertagen arbeitest, Überstunden machst oder unter erschwerten Bedingungen arbeitest, bekommst du Zulagen, also mehr Geld ausbezahlt. Dabei gibt es drei Kategorien: 

  • Überstundenzuschläge: Zuschläge, die du für geleistete Überstunden bekommst, meist zusätzlich 50% deines Stundenlohns pro gearbeiteter Stunde. 

  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (kurz SFN-Zuschläge): Zuschläge für das Arbeiten an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht. Meist zusätzlich 100% deines Stundenlohns pro gearbeiteter Stunde. 

  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (kurz SEG-Zulage): Zulagen für Leistungen, die unter besonders erschwerten Umständen erfolgen. Die Höhe variiert. 

Obwohl grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf diese Zulagen haben, können einzelne Kollektivverträge Sonderregelungen für gewisse Branchen beinhalten.

Sonderzahlungen

Unter Sonderzahlungen fallen Zahlungen, die laut Kollektivvertrag in längeren Zeiträumen als das monatliche Gehalt ausgezahlt werden und dir teilweise neben dem Gehalt zustehen. Dazu zählen die folgenden Zahlungen: 

  • 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld

  • Abfertigung

  • Gewinnanteile

  • Bilanzgeld 

  • Renten- und Pensionszahlungen

Das 13. und 14. Gehalt beziehen sich auf das ganze Jahr, wenn du also während des Jahres ein- oder austrittst, stehen dir anteilsmäßige Zahlungen zu. 
Achtung: Diese Zahlungen stehen dir nur zu, wenn diese im Kollektivvertrag oder deinem Arbeitsvertrag festgehalten sind. 

All-In-Verträge

Bei einem All-In-Vertrag wird ein Gesamtentgelt für Arbeitszeit inklusive Überstunden festgelegt, das über dem kollektivem Mindestlohn liegt. Das bedeutet, dass mit deinem monatlichen Gehalt eine gewisse Anzahl von Mehrstunden und Überstunden bereits abgegolten sind (egal ob sie anfallen oder nicht) und du dich im Gegenzug dazu verpflichtest, Mehrarbeit zu leisten, wenn sie anfällt. Obwohl diese Art von Vertrag in den letzten Jahren eher negativ dargestellt wurde, hat sie, bei richtiger Durchführung, durchaus ihre Vorteile. Du bekommst das vergleichsweise hohe Gehalt nämlich auch dann, wenn keine Überstunden anfallen oder du weniger Überstunden machst, als abgedeckt sind. Außerdem dient das höhere Gehalt als Berechnungsgrundlage für Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt, was bedeutet, dass auch diese Zahlungen höher ausfallen. 

#hokifyexpertentipp: Gehalt ist Verhandlungssache! Bereite dich gut auf deine Gehaltsverhandlung vor und informiere dich vorab über branchenübliche Gehälter. Leg dir außerdem Argumente für deine Forderung bereit und bleibe während des Gesprächs ruhig und fokussiert.

Tipps für Berufseinsteiger

Gerade am Anfang deiner Karriere wirst du mit vielen Aspekten konfrontiert werden, um die du dir zuvor noch keine Gedanken machen musstest. Zwischen Sozialversicherung, Probemonat und Konkurrenzklausel kann es durchaus vorkommen, dass du den Überblick verlierst. Wir zeigen dir, welche Aspekte des Berufslebens du kennen solltest und wie dein erster Arbeitstag zum vollen Erfolg wird. 

Der erste Arbeitstag 

Gleich vorneweg: es ist ganz normal, am ersten Arbeitstag ein wenig nervös zu sein. Neue Kollegen, ein neues Umfeld und ein neuer Chef warten auf dich. Damit du gut vorbereitet bist, haben wir dir die 3 wichtigsten Tipps für den ersten Arbeitstag zusammengestellt:

  • Der erste Eindruck zählt: Achte darauf, dass Aussehen dem Job angemessen, ordentlich und sauber ist. Sei freundlich und aufgeschlossen.

  • Versuch, so viel wie möglich zu lernen: Auch wenn es dir nicht immer gelingt, zeige dein Interesse an den anderen Kollegen und der Arbeit. Stell Fragen, wenn du welche hast (statt vorzutäuschen, alles zu wissen!) und mach dir Notizen, wenn du es brauchst.

  • Mach dir nicht zu viel Druck: Jeder hat mal den ersten Arbeitstag und jeder ist dabei nervös. Solange du dich nicht verstellst und dein Bestes gibst, werden deine neuen Kollegen Verständnis für deine Situation haben.

Damit dir der erste Arbeitsalltag gut gelingt, haben wir hier noch eine Checkliste für dich!

Sozialversicherung 

In Österreich gibt es eine Pflichtversicherung für alle erwerbstätigen Personen, die über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Diese Sozialversicherung wird von deinem Arbeitgeber automatisch von deinem Gehalt abgeführt. Diese Versicherung übernimmt im Unfall- oder Krankheitsfall bestimmte Kosten, die für dich dadurch auftreten können. Die Allgemeine Sozialversicherung umfasst drei Versicherungen: 

  • Krankenversicherung 

  • Unfallversicherung 

  • Pensionsversicherung 

Probezeit

Die Probezeit, auch Probemonat genannt, soll es dir und deinem Arbeitgeber ermöglichen, euch gegenseitig kennenzulernen. In der Probezeit kannst du herausfinden, ob deine Aufgaben zu dir passen und ob du dich im Team wohlfühlst. Diese Zeit darf nicht länger als einen Monat dauern und kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.

Konkurrenzklausel 

Manche Arbeitsverträge enthalten eine Konkurrenzklausel. Dabei verpflichtest du dich, nach Ende deines Arbeitsverhältnisses nicht in derselben Branche deines alten Arbeitgebers zu arbeiten. Diese Sperre kann bis zu einem Jahr dauern und gilt sowohl für Selbstständigkeit als auch für Angestelltenverhältnisse. Diese Klauseln sind jedoch nur dann erlaubt, wenn sie keinem Berufsverbot gleichkommen, also du trotzdem deinen Job weiterhin ausüben kannst.

Arbeitszeit 

Die Normalarbeitszeit beträgt bei Vollzeitbeschäftigten je nach Kollektivvertrag zwischen 38,5 und 40 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag. Teilzeitbeschäftigte arbeiten je nach Vereinbarung weniger. Verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle bieten Lösungen, bei denen die Normalarbeitszeit adaptiert oder verändert wird. Um Komplikationen zu vermeiden und einen Nachweis für deine Arbeitszeit zu haben, solltest du deine Arbeitszeit immer in einer (digitalen) Liste mitschreiben - inklusive Pausen, Überstunden und Mehrarbeitszeit. In dieser Vorlage kannst du deine Arbeitszeit aufzeichnen. Dabei gibt es die folgenden Punkte zu beachten:

  • Überstunden: fallen an, wenn die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird und werden mit 50% Zuschlag vergütet

  • Mehrarbeitszeit: sind Stunden, die in einer Teilzeitbeschäftigung zusätzlich geleistet werden, ohne die tägliche bzw. monatliche Normalarbeitszeit zu überschreiten und werden mit 25% Zuschlag abgegolten

  • Ruhezeiten: sind Ruhepausen für dich als Arbeitnehmer, die du in Anspruch nehmen musst, wenn du mehr als 6 Stunden am Tag arbeitest.

  • Schichtarbeit: liegt vor wenn ein Arbeitsplatz an demselben Arbeitstag von mehreren Arbeitnehmenden abwechselnd eingenommen wird - dafür gibt es extra Regelungen.

  • Nachtarbeit: ist meist Arbeit, die zwischen 20:00 und 06:00 geleistet wird und wird, je nach Kollektivvertrag, oft extra vergütet

  • Sonn- und Feiertagsarbeit: ist in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt.

  • Weihnachten und Silvester: gelten nicht als gesetzliche Feiertage und sind demnach normale Arbeitstage.

Arbeitsalltag: Krankenstand, Urlaub und Co.

Willkommen im Alltag! Auch hier gibt es einige Dinge, die du im Hinterkopf behalten solltest - besonders wenn es um Besonderheiten wie Krankenstand, Urlaub und Dienstreisen geht. Wusstest du beispielsweise, dass du Kilometergeld von der Steuer absetzen kannst? Wir haben die wichtigsten Punkte rund um Krankschreibung, Urlaubsanspruch und Dienstreise für dich zusammengefasst. 

Krankenstand

Wenn du krank und damit arbeitsunfähig bist, hast du die Verpflichtung, deinen Arbeitgeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du das schriftlich (Z.B. E-Mail oder Chatnachricht) oder durch ein Telefonat machst. Wenn du deine Arbeitsunfähigkeit nicht durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hast (z.B. durch einen Unfall während du alkoholisiert Auto gefahren bist), hast du grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs bis maximal zwölf Wochen, je nachdem wie lange du schon bei einem Unternehmen beschäftigt bist. Danach steht dir, sofern du nicht geringfügig beschäftigt oder selbstständig bist, Krankengeld aus der Sozialversicherung zu.

Dein Arbeitgeber darf grundsätzlich ab dem ersten Tag eine ärztliche Bestätigung über deine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) verlangen, oft ist dies jedoch erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich. Wirst du im Urlaub krank, zählen die ersten drei Kalendertage zu deinem Urlaub und die Zeit danach als Krankenstandstage. 

Urlaub 

In Österreich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub im Arbeitsjahr. Dein Urlaubsanspruch ist anteilig zu deinen Arbeitstagen pro Woche: wenn du an nur einem Tag arbeitest, hast du insgesamt fünf Tage Urlaub im Jahr, bei drei Tagen bekommst du 15 Arbeitstage, bei einer 5-Tage-Woche 25 Tage Urlaub und so weiter. Nicht konsumierte Urlaubstage können von einem Jahr in das nächste mitgenommen werden, müssen aber binnen von drei Jahren aufgebraucht werden, da der Urlaubsanspruch sonst verjährt. 

Grundsätzlich müssen sowohl du als auch dein Arbeitgeber dem beantragten Urlaub zustimmen. Wenn der Urlaub dir jedoch einmal bewilligt wurde, kann er nicht mehr gestrichen werden. In vielen Betrieben gibt es zu den arbeitsintensiven, oft saisonalen Peakzeiten Urlaubssperren, diese werden jedoch meist zeitgerecht kommuniziert. Außergewöhnliche, persönliche Ereignisse wie Hochzeit, Geburt, Umzug oder Todesfall sind Gründe für Dienstverhinderung bzw. Sonderurlaub. Du musst dir dafür also keinen extra Urlaubstag nehmen, sondern hast trotz deiner Verhinderung Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Gefahren für deine Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz zu minimieren. Das bedeutet beispielsweise, dass alle Maschinen regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen oder dass die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Ist es nicht möglich, die Gefahr vollständig zu verhindern, muss dir kostenlos eine passende Schutzausrüstung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Besonders bei körperlich anstrengenden Jobs, aber auch bei Büroarbeit solltest du darauf achten, dich ergonomisch zu bewegen und regelmäßige Pausen zu machen. 

Auch deine psychische Gesundheit ist wichtig! Es kann, besonders in Berufen mit anderen Menschen, schnell vorkommen, dass du zu viel gibst. Es ist wichtig, für deine Patienten, Kunden und Partner da zu sein, doch es ist noch wichtiger, sich Pausen zu nehmen und klare Grenzen zu ziehen. Auch Stress bei der Arbeit ist ein Risikofaktor: Bist du zu lange Zeit zu großem Stress ausgesetzt, kannst du in ein Burnout rutschen.

Dienstreise 

Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn du deinen ständigen Dienstort verlässt, um deinen Aufgaben nachzugehen und das nicht Teil deines ständigen Aufgabenbereichs ist. Bei einer Dienstreise die länger als 3 Stunden dauert, steht dir Taggeld und im Falle einer Übernachtung auch Nächtigungsgeld zu. Außerdem bekommst du Fahrtkostenvergütungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. Kilometergeld bei Nutzung deines eigenen PKWs, sofern das vorab vereinbart wurde.

Kilometergeld

Das amtliche Kilometergeld ist ein Pauschalbetrag, der alle Kosten einschließt, die im Rahmen einer Dienstreise oder Dienstfahrt mit dem privaten Fahrzeug anfallen (Treibstoff, Versicherung, Wartung, Zusatzausrüstung, Maut, Finanzierungskosten, Steuern…). Derzeit ist die Höhe des Kilometergeldes wie folgt: 

  • PWK: 0,42€ pro gefahrenem Kilometer

  • Motorrad: 0,24 € pro gefahrenem Kilometer

  • Fahrrad: 0,38 € pro gefahrenem Kilometer

#hokifyexpertentipp: Um das Kilometergeld von der Steuer absetzen zu können, musst du ein Fahrtenbuch führen, das die gefahrenen Kilometer nachweist. Damit kannst du Kilometergeld für bis zu 30.000 gefahrene Kilometer als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen. 

Home Office

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das Thema Home Office aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Die sogenannte Telearbeit, also das Arbeiten von zu Hause aus, kann das Leben erleichtern, aber auch herausfordernd sein. Rechtlich gesehen müssen sowohl du als auch dein Arbeitgeber dem Homeoffice zustimmen - du kannst also weder einseitig verlangen, noch dazu gezwungen werden, von zu Hause aus zu arbeiten. Homeoffice sollte immer schriftlich vereinbart werden und die dafür erforderlichen digitalen Mittel (Laptop, Handy, Internetverbindung) müssen dir vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Macht er das nicht, muss er dir einen angemessenen pauschalen Kostenersatz bezahlen. Außerdem haftest du nicht für etwaige Schäden an den Arbeitsmitteln, auch wenn diese von Haushaltsangehörigen wie Kindern oder Partnern verursacht werden. 

Du bist auch im Homeoffice unfallversichert und dein Arbeitgeber hat nicht das Recht, deine Wohnung zu Kontroll- oder Überprüfungszwecken zu betreten. Außerdem gilt auch weiterhin das Arbeitnehmerschutzgesetz, dementsprechend hast du auch im Homeoffice dieselben Ansprüche auf Ruhezeiten, geregelte Arbeitszeiten und Pausen. Dein Arbeitgeber darf dich auch nicht ständig überwachen oder verlangen, dass die Kamera dauerhaft eingeschalten ist. Er kann dich jedoch, wenn notwendig, für ein Meeting ins Büro bitten oder dich zu einem Kundentermin schicken. 

#hokifyexpertentipp: Auch wenn es manchmal herausfordernd ist, mit der richtigen Routine und einigen Tricks wird Homeoffice zu einer coolen Alternative! Außerdem gibt es einige witzige Gadgets, die dir den Homeoffice-Alltag versüßen können....

Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

Time to say Goodbye: es gibt eine Vielzahl an Gründen, weshalb ein Arbeitsverhältnis zu einem Ende kommt. In jedem Fall müssen dabei einige Ansprüche, Fristen und Rechte beachtet werden. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden:

  • Kündigung: ist einseitig (von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), braucht keinen Grund und ist an die Kündigungsfrist gebunden

  • Einvernehmliche Auflösung: wird gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschlossen und kann individuell vereinbart werden

  • Entlassung: geht vom Arbeitgeber aus, braucht einen Entlassungsgrund und ist sofort wirksam

Bei Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung steht dir eine Abfertigung zu, also eine einmalige Zahlung. Für alle Dienstverhältnisse die seit Jänner 2003 geschlossen wurden, gilt die Abfertigung Neu, bei der die Abfertigung in betrieblichen Vorsorgekassen ausgelagert ist. Ab dem zweiten Monat der Beschäftigung werden 1,53 Prozent deines Bruttogehalts in die Abfertigungskasse eingezahlt und bei jeder Form der Beendigung deines Dienstverhältnisses hast du Anspruch auf Abfertigung (bei einer berechtigten Entlassung verlierst du diesen Anspruch).

Arbeitslosigkeit

Du bist arbeitslos, wenn du nach Beendigung eines Dienstverhältnisses oder der Selbstständigkeit noch keine neue Beschäftigung gefunden hast. Das Arbeitsmarktservice (kurz AMS) ist eine Einrichtung, die dir bei der Jobsuche und Neuorientierung helfen kann. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du dich beim AMS als arbeitslos melden. Das muss spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit passieren, weil sonst Lücken in deinem Leistungsbezug an die Kranken- und Pensionsversicherung entstehen. Wenn du noch kein nachfolgendes Dienstverhältnis hast, ist es deshalb am Besten, dich beim AMS zu melden, sobald du weißt, wann dein Arbeitsverhältnis endet.

Ob du einen  Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, kommt darauf an, wie lange du bereits arbeitslosenversichert gearbeitet hast und ob du arbeitswillig, arbeitsfähig und vermittelbar bist. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird individuell berechnet und grundsätzlich für 20 Wochen ausbezahlt. Wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast (weil du beispielsweise selbstständig warst) und sonst kein Einkommen und kein Erspartes hast, kann es sein, dass du Anspruch auf bedarfsorientiert Mindestsicherung hast. 

Pension und Frühpension

Um Pension zu beziehen, also im Ruhestand weiterhin monatliches Einkommen zu haben, musst du das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben und die Mindestversicherungsdauer erfüllen. Für alle, sowohl Männer, als auch Frauen, die nach dem 2.6.1968 geboren sind, beträgt das derzeitige Pensionsalter 65 Jahre. Die Mindestversicherungsdauer liegt derzeit bei:

  • 15 Versicherungsjahren in den letzten 30 Jahren oder 

  • 15 Beitragsjahren der Pflichtversicherung ohne zeitliche Lagerung oder 

  • 25 Versicherungsjahren bis zum Stichtag 

Zusätzlich zur staatlichen Pension gibt es die Möglichkeit, eine private oder betriebliche Pensionsvorsorge abzuschließen, die die Pension später dann erhöht. In Österreich gibt es außerdem mehrere Möglichkeiten, frühzeitig in Pension zu gehen: 

  • Schwerarbeitspension: Nach Ausübung eines Schwerarbeitsberufs über 10 Jahren und 45 Jahren Beitragszahlungen 

  • Korridorpension: Nur für Männer zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr möglich wenn eine bestimmte Mindestanzahl von Versicherungsmonaten erreicht ist 

  • Langzeitversicherungspension (“Hacklerregelung”): Frühzeitige Pensionierung durch das Erreichen einer bestimmten Anzahl Versicherungsmonaten

  • Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension: Frühzeitige Pensionierung aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall 

#hokifyexpertentipp: Es ist nie zu früh, sich Gedanken um die Pension zu machen. Viele Menschen investieren Geld, sparen mit Sparprodukten oder haben nebenbei noch eine eigene Pensionsversicherung. Oft wird auch eine zusätzliche Pensionsversicherung von Unternehmen für ihre Mitarbeiter abgeschlossen. 

Professionelles Verhalten

Was professionell ist und was nicht, liegt meist im Ermessen des Unternehmens. Während es in einem kleinen Unternehmen mit flachen Hierarchien ganz normal sein kann, dass sich von der Geschäftsführerin bis zur Praktikantin alle duzen, kann ein falsches "Du" in einem konservativen Großkonzern eine Welle der Empörung auslösen. Generell kannst du dich immer gut an deinen Kolleginnen orientieren und dein Auftreten den im Unternehmen üblichen Gewohnheiten anpassen. Du solltest dabei jedoch immer gepflegt aussehen, ganz egal welcher Dresscode in deinem Unternehmen herrscht. Pünktlichkeit und ein freundliches, offenes Auftreten sind für die meisten Jobs ebenfalls eine Voraussetzung. In unserem Business-Knigge findest du alle Informationen zu professionellem Verhalten am Arbeitsplatz.

Probleme am Arbeitsplatz 

Auch wenn es zum Glück nicht die Norm ist: Probleme am Arbeitsplatz kommen immer wieder vor - vor allem Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung sind leider sehr gängige Probleme. Was das genau bedeutet und was du dagegen tun kannst, zeigen wir dir hier.

Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 

Sowohl Diskriminierung als auch sexuelle Belästigung kommen am Arbeitsplatz leider immer wieder vor. Beides ist aufgrund des Gleichbehandlungsgebot in Österreich verboten und kann finanzielle und strafrechtliche Folgen mit sich ziehen. Das Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass niemand aufgrund einer der folgenden Eigenschaften benachteiligt werden darf: 

  • Alter

  • Behinderung 

  • Ethnische Zugehörigkeit (Hautfarbe, Herkunft....)

  • Geschlecht

  • Sexuelle Orientierung 

  • Religion oder Weltanschauung

Diskriminierung liegt immer dann vor, wenn eine Person aufgrund einem oder mehrerer dieser Faktoren im Arbeitsleben benachteiligt oder belästigt wird. Dazu zählen die Entlohnung bei gleicher Arbeit, die Stellenausschreibungen, Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch, das alltägliche Arbeitsumfeld, freiwillige Sozialleistungen  und Vieles mehr. Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stehen der diskriminierten Person oft Schadensersatzzahlungen zu. Sexuelle Belästigung kann, im Falle von wirklichem Tatbestand, auch strafrechtliche Folgen für den Täter haben

Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz 

Nicht immer läuft im Arbeitsalltag alles glatt - manchmal ergeben sich Fragen oder rechtliche Probleme am Arbeitsplatz. In Österreich hast du mehrere Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst, wenn du einmal rechtliche Hilfe brauchst oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen hast: 

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen auf dieser Webseite sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

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