Was bedeutet Frühpension?
Unter Frühpension versteht man die “Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension vor dem regulären Pensionsantrittsalter” (ams.at), also kurz: Man geht früher in den Ruhestand. In Österreich gibt es mehrere Varianten der Frühpension für die unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Welche Formen der Frühpension es gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erfährst du in diesem Artikel.
Schwerarbeitspension
Korridorpension
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
Langzeitversichertenpension / Hacklerregelung
Schwerarbeitspension
Wie der Name vermuten lässt, ist die Schwerarbeitspension für all jene gedacht, die einen gewissen Anteil ihres Berufsleben mit Schwerarbeit verbracht haben. Um als Mann diese Form der Frühpension beziehen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Du musst 45 Jahre (540 Versicherungsmonate) Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben und
davon mindestens 10 Jahre (120 Versicherungsmonate) innerhalb der letzten 20 Jahre einen Schwerarbeitsberuf ausgeübt haben (Gilt für den Tag der Antragsstellung)
Du musst 60 Jahre alt sein
Frauen können theoretisch zwar eine Schwerarbeitspension beantragen, allerdings ist das Regelpensionsalter bei Frauen mit 60 bereits erreicht, weshalb Frauen aus dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen werden.
Doch was genau zählt als Schwerarbeit? Darunter fallen Berufe....
mit Schicht- oder Nachtarbeit
mit regelmäßigen Tätigkeiten bei extremer Hitze oder Kälte
die schwere körperliche Arbeit voraussetzen
unter besonderen physikalischen oder chemischen Einflüssen
in der Pflege oder im Hospizbereich
Korridorpension
Diese spezielle Form der Pension ist möglich, sobald das 62. Lebensjahr erreicht worden ist (Daher auch hier nur relevant für die männliche Bevölkerung Österreichs) und man keine andere Form der Frühpension beantragen kann. Von Korridorpension spricht man auch, wenn eine Person nach dem Regelpensionsalter in den Ruhestand geht. Diese Art der Frühpension ist freiwillig und kann selbst gewählt werden.
Hier ist es aber wichtig zu beachten, dass man bei einem früheren Pensionsantritt mit weniger Pensionsgeld rechnen muss. Das wird nämlich prozentual abgeschlagen. Entscheidet man sich dazu, länger zu arbeiten, bekommt man jedoch prozentuale Zuschläge zum Pensionsgeld.
Grundsätzlich gilt hier als einzige Voraussetzung, dass man 40 Jahre (480 Monate) lang seine Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, man das 62. Lebensjahr erreicht hat und es darf keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung bestehen.
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls kann auch ab einem bestimmten Alter die sogenannte Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragt werden. Allerdings muss man auch hier eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten vorweisen können und zusätzlich muss eine Rehabilitation in Anspruch genommen werden, sofern das zumutbar ist.
Diese Rehabilitation kann bis zu einem Jahr dauern. Sollte bis dahin keine merkliche Besserung bemerkbar sein, wird versucht, die betroffene Person mittels Umschulungen oder Berufswechsel wieder ins Berufsleben zu integrieren. Natürlich kann es sein, dass man trotz größter Bemühungen keine leichtere Tätigkeit ausüben kann. In dem Fall kann nach Erbringung eines ärztlichen Gutachtens und nach sechs Monaten Berufsunfähigkeit die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in Antrag gestellt werden.
Langzeitversichertenpension / Hacklerregelung
Diese Form der Frühpension kann von allen Personen in Anspruch genommen werden, allerdings gibt es Unterschiede beim Bezug. Hier kommt es vor allem auf die Anzahl der Versicherungsmonate, das Geschlecht und auf das Geburtsdatum an.
Für Männer gilt: Wer von der Hacklerregelung gebrauch machen möchte, muss mindestens 45 Jahre lang seine Versicherungsbeiträge eingezahlt haben. Hier kommt es jedoch auf das Geburtsjahr an, ab welchem Alter man zur Frühpension antreten kann:
Männer, die vor dem 1. Jänner 1954 geboren wurden: ab dem 60. Lebensjahr
Männer, die ab dem 1. Jänner 1954 geboren wurden: ab dem 62. Lebensjahr
Für Frauen gilt: Hier müssen mindestens 40 Jahre lang Versicherungsbeiträge eingezahlt worden sein. Auch hier kommt es auf das Geburtsdatum an:
Frauen, die vor dem 1. Jänner 1959 geboren wurden: ab dem 55. Lebensjahr
Frauen, die ab dem 1. Jänner 1959 geboren wurden: Hier gibt es eine gestaffelte Regelung (Alle Infos dazu findest du hier).