Vorteile und Nachteile von geringfügiger Arbeit!

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 08.01.2025 Lesedauer: ca 4min

Mitarbeiter in einem Möbelgeschäft

Egal ob als Aushilfsjob neben dem Studium, als Mini-Job neben deiner Hauptbeschäftigung oder einfach um Erfahrungen zu sammeln: eine geringfügige Stelle kann in vielen Phasen des Lebens die richtige Entscheidung sein. Wir haben 6 Vor- und Nachteile einer geringfügigen Beschäftigung für dich! 

1. Vorteil: Nebenjob 

Den offensichtlichsten Vorteil haben wir auch schon in der Einleitung geteasert: eine geringfügige Beschäftigung ist eine gute Idee für unterschiedliche Phasen. Durch die geringe Arbeitsstundenzahl kannst du den Job einfach nebenbei machen und währenddessen studieren oder anderen Beschäftigungen nachkommen. Auch in der Pension, Elternzeit oder wenn du dich mehr deiner Familie und Kindern widmen willst, kannst du einen geringfügigen Job ausüben, um nebenbei etwas zu verdienen. 

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2. Vorteil: Nicht einkommensteuerpflichtig

Jeder geringfügige Job hat eine Geringfügigkeitsgrenze, die jährlich angepasst wird. 2025 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 550,10€ brutto pro Monat. Die Geringfügigkeitsgrenze setzt fest, wie viel man in einem geringfügigen Verhältnis verdienen kann, ohne Einkommensteuerpflichtig zu sein. Das heißt, wenn du einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, erhältst du immer dein volles Gehalt ohne Abzüge. 

#hokifyerklärt: Bei einem geringfügigen Job ist dein Bruttogehalt gleich deinem Nettogehalt, da du keine Sozialversicherungsbeiträge bzw. keine Lohnsteuer zahlen musst. 

3. Vorteil: Einstieg und Erfahrung 

Wolltest du schon immer mal einen bestimmten Job ausprobieren, warst dir aber nie sicher, ob dir der Job liegt oder Spaß machen wird? Dann eignet sich ein geringfügiger Job gut um das herauszufinden. In dem du z.B. geringfügig bei einem Bekleidungsgeschäft arbeitest, kannst du herausfinden, ob du gerne im Einzelhandel arbeiten möchtest oder eher nicht. Außerdem ist ein geringfügiger Job immer eine wertvolle Berufserfahrung, durch die du deine Kenntnisse erweitern und die du auch im Lebenslauf erwähnen kannst. 

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4. Nachteil: Versicherung 

Da du als geringfügig Beschäftigte keine Abgaben zur Sozialversicherung oder Lohnsteuer zahlst, bist du auch nicht vollständig versichert, sondern nur teilversichert. Das bedeutet, dass du zwar unfallversichert bist, aber nicht kranken- und pensionsversichert. Du hast aber die Möglichkeit zur Selbstversicherung. Dafür musst du dich bei deinem zuständigen Krankenversicherungsträger melden und eine Selbstversicherung beantragen, die du monatlich aus eigener Tasche zahlen musst. 

5. Nachteil: Karrierechancen 

Mit einem geringfügigen Job arbeitest du im Vergleich zu Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nur wenige Stunden in der Woche und wirst dementsprechend auch nicht dasselbe Maß der Aufgaben und Tätigkeiten erledigen können wie diese. Das heißt in der Praxis oft, dass du eher Aufgaben und Tätigkeiten machst, die weniger komplex bzw. Routineaufgaben sind. Wenn du nur nebenbei Geld verdienen oder Erfahrungen sammeln willst, ist das bestimmt nicht schlecht, ist dir jedoch ein Arbeitsalltag mit mehr Verantwortung und vielfältigen Aufgaben wichtig, ist eine geringfügige Anstellung nicht ganz das Richtige. 

6. Nachteil: Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Als geringfügig Beschäftigte hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls du dich entscheidest, zu kündigen. Das liegt daran, dass eine Voraussetzung für Arbeitslosengeld ein Arbeitsverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden ist. Aus der anderen Perspektive kann das aber auch ein Vorteil sein, denn du darfst auch dann einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, wenn du bereits Arbeitslosengeld erhältst. 

Beispiel 1: Du hast 8 Stunden in der Woche für 6 Monate geringfügig in einer Bäckerei gearbeitet und kündigst. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da du nicht 20 Arbeitsstunden in der Woche gearbeitet hast. 

Beispiel 2: Du hast erst als Vollzeitangestellte in einem Versicherungsunternehmen gearbeitet und gekündigt. Jetzt bist du arbeitslos gemeldet und erhältst monatlich Arbeitslosengeld. Nach einem Monat beschließt du geringfügig als Beraterin in einer Firma zu arbeiten und erhältst neben deinem geringfügigen Lohn noch zusätzlich dein Arbeitslosengeld.

Fazit  

Wenn du dir etwas Geld dazuverdienen oder Erfahrungen sammeln willst, ist ein geringfügiger Job eine gute Möglichkeit dafür. Beachte dabei, aber immer, dass du nicht kranken-, pensions- oder arbeitslosengeldversichert bist und dich selbst versichern musst. 

Nein, wenn du geringfügig arbeitest, bist du nur unfallversichert. Du kannst jedoch mit einer monatlichen Zahlung eine Selbstversicherung bei der zuständigen Krankenkasse abschließen.
Ja, falls du arbeitslos gemeldet bist, darfst du nebenbei geringfügig arbeiten und erhältst trotzdem noch dein Arbeitslosengeld.
Ja, du erhältst in den meisten Fällen auch bei einer geringfügigen Anstellung Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld beeinträchtigen die Geringfügigkeitsgrenze nicht.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Geschlechtsformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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