Alles was du über die Elternteilzeit wissen musst!

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Aktualisiert: 07.03.2024 Lesedauer: ca 3min

Familie im Home Office

Eine Vollzeitbeschäftigung, Kinder und dabei noch etwas Zeit für sich zu haben, ist nicht so leicht unter einen Hut zu bringen. Damit weder die Karriere noch die Kindererziehung zu kurz kommen, gibt es in Österreich die Möglichkeit zur Elternteilzeit. Was die Elternteilzeit genau ist, wie du diese beantragst und wie es mit dem Kündigungsschutz während der Elternteilzeit aussieht, zeigen wir dir! Übrigens haben wir am Ende des Artikels noch eine Vorlage zur Beantragung der Elternteilzeit für dich! 

Was ist Elternteilzeit?

Elternteilzeit ist eine Möglichkeit, wie Eltern ihre Arbeitszeit verringern oder die Lage ihrer Arbeitszeiten so umstellen, dass sie mehr Zeit für Familie und Kinder haben. Während der Elternteilzeit stehen Arbeitnehmer:innen unter besonderem Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Voraussetzungen für Elternteilzeit

Grundsätzlich ist wichtig zu wissen, dass pro Elternteil und Kind nur eine einmalige Elternteilzeit in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, du darfst nicht für dasselbe Kind mehrmals in Elternteilzeit gehen. Rechtlichen Anspruch auf die Elternteilzeit haben Arbeitnehmer:innen bei Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter:innen beschäftigen und wenn ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren besteht. Dieser Anspruch auf Elternteilzeit kann bis zum siebten Geburtstag des Kindes wahrgenommen werden. 

Für Kinder, die nach dem 01.01.2016 geboren sind, gibt es eine neue Voraussetzung, die besagt, dass die Arbeitszeit nur in einer gewissen Bandbreite reduziert werden kann. Das heißt, du musst mindestens 12 Stunden pro Woche arbeiten, aber deine wöchentliche Arbeitszeit auch um mindestens 20% reduzieren. Bei einer 40-Stunden-Woche kann deine Arbeitszeit also auf 12 bis 32 Stunden pro Woche reduziert werden. 

Elternteilzeit muss mindestens zwei Monate dauern und ist auch für Pflege- und Adoptiveltern möglich. Lehrlinge haben noch keinen Anspruch auf Elternteilzeit. Nach dem Ende deiner Elternteilzeit solltest du problemlos zu deiner ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. 

Was, wenn ich die Voraussetzungen für die Elternteilzeit nicht erfülle?

Wenn du nicht bereits drei Jahre im Unternehmen arbeitest oder das Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter:innen hat, hast du zwar keinen rechtlichen Anspruch auf Elternteilzeit, kannst aber trotzdem bis zum vierten Lebensjahres des Kindes eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber für Elternteilzeit treffen. Sprich dich mit deinen Arbeitgeber:innen ab, in vielen Fällen ist eine Elternteilzeit trotzdem möglich. 

Wie beantrage ich Elternteilzeit?

Am besten lässt du deine Arbeitgeber:in so früh wie möglich und schriftlich wissen, dass du in Elternteilzeit sein möchtest. Diese 4 Punkte, musst du dabei nennen:

  1. Beginn - Wann soll deine Elternteilzeit starten? 

  2. Dauer - Wie lange wird deine Elternteilzeit voraussichtlich dauern? Beachte dabei, dass sie mindestens 2 Monate lang sein muss. 

  3. Lage der Teilzeitbeschäftigung - Wann soll die tägliche Arbeitszeit beginnen und wann enden? An welchen Wochentagen möchtest du arbeiten? 

  4. Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung - Anzahl der Arbeitswochenstunden 

Die Elternteilzeit kann frühestens mit Ende der Mutterschutzfrist beginnen. Deine Arbeitgeber:in muss dir außerdem eine schriftliche Bestätigung für deine Elternteilzeit geben. Während der Elternteilzeit bist du ganz normal versichert und hast denselben Urlaubsanspruch wie bei einer Teilzeitbeschäftigung. Wir haben auch eine Vorlage für die Beantragung der Elternteilzeit am Ende des Artikels für dich! 

Elternteilzeit und Gehalt

Es gibt keine rechtlichen Vorschriften für dein Gehalt während der Elternteilzeit. Deine Arbeitgeber:in und du müsst eine Vereinbarung treffen, die für beide in Ordnung ist. In den meisten Fällen kriegst du denselben Stundenlohn nur für weniger Arbeitsstunden ausbezahlt. Sprich das am besten gleich bei deinem Gespräch an, oft gibt es noch Verhandlungsspielraum. 

#hokifyexpertentipp: Gehalt kann immer verhandelt werden. Dabei ist die richtige Vorbereitung das Wichtigste! 

Elternteilzeit und Karenz

Die Elternteilzeit darf zwar direkt nach der Karenz ansetzen, jedoch darf sich nicht gleichzeitig ein Elternteil in Karenz und das andere Elternteil in Elternteilzeit befinden. Erlaubt ist hingegen, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Elternteilzeit sind. 

Du darfst nicht gleichzeitig in Elternteilzeit und Karenz sein. Das heißt, wenn du während deiner Elternteilzeit für das eine Kind in Karenz für dein anderes Kind gehst, endet deine Elternteilzeit vorzeitig. 

Elternteilzeit und Kündigungsschutz

Während deiner Elternteilzeit stehst du unter besonderem Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser Kündigungsschutz beginnt mit der Bekanntgabe deiner Elternteilzeit bzw. vier Monate vor deinem gewünschten Antritt. Der Schutz endet vier Wochen nach Ende deiner Elternteilzeit bzw. spätestens nach dem vierten Geburtstag des Kindes. Nach dem vierten Geburtstag besteht nur noch Motivkündigungsschutz.

#hokifyerklärt: Falls du nach dem Ablauf des Kündigungsschutzes trotzdem aufgrund deiner Inanspruchnahme der Elternteilzeit gekündigt wirst, kannst du das mithilfe des Motivkündigungsschutzes beim Arbeits- und Sozialgericht melden und anfechten. 

Übrigens gilt der Kündigungsschutz nicht, wenn du während deiner Elternteilzeit einen anderen Job ohne das Einverständnis deiner Arbeitgeber:in ausübst. In diesem Fall darf die Arbeitgeber:in dich binnen 8 Wochen kündigen. 

Fazit

Die Elternteilzeit ist eine gute Chance deinen beruflichen und privaten Alltag besser zu balancieren. So ermöglicht dir die Elternteilzeit, mehr Zeit mit deiner Familie zu verbringen und gleichzeitig deinen Job zu erledigen. Wichtig ist, dass du deine Elternteilzeit schriftlich beantragst und auch eine schriftliche Bestätigung von deiner Arbeitgeber:in dafür erhältst. Die passende Vorlage dafür kannst du dir direkt hier herunterladen!

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Xheva (ausgesprochen Tschewa you're welcome) hat ihr Kommunikationswirtschaftsstudium in der Tasche und ist Content Marketing & Communications Managerin bei hokify. In dieser Rolle beschäftigt sie sich hauptsächlich mit den Themen Lehre, Ausbildung und Bewerbung. Damit Kandidat:innen bei der Jobsuche nicht so sehr verzweifeln wie sie, hat sie alle Tipps und Insiderinfos, die sie auch gerne am Anfang gehabt hätte.

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