Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss, Urlaubsremuneration oder 13. Gehalt - viele Namen, die im Endeffekt alle dasselbe bedeuten: mehr Geld für dich. Während im Winter das Weihnachtsgeld die ganze Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist es in den Sommermonaten das Urlaubsgeld. Doch Achtung, auch wenn das oft angenommen wird, steht das Urlaubsgeld nicht automatisch jedem Arbeitnehmer zu. Das Urlaubsgeld ist nämlich eine Sonderzahlung und muss nicht immer ausgezahlt werden. Wann du Urlaubsgeld erhältst, wann du (keinen) Anspruch darauf hast und mehr erfährst du hier!
Was ist Urlaubsgeld?
Das Urlaubsgeld ist eine einmalige Sonderzahlung, die du im Sommer erhältst. Du hast jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Nur wenn das Urlaubsgeld schriftlich in deinem Kollektivvertrag oder Einzelvertrag festgehalten ist, steht es dir auch zu. Ist das Urlaubsgeld nicht in deinem Kollektivvertrag verankert, solltest du das unbedingt bei deiner Gehaltsverhandlung ansprechen.
#hokifyerklärt: Die Gewerkschaften setzen sich seit 1950 für Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ein. Sie sind demnach nicht selbstverständlich, sondern müssen jedes Jahr aufs Neue von den Gewerkschaften verteidigt werden.
Wann wird das Urlaubsgeld ausgezahlt?
In den meisten Fällen erhältst du das Urlaubsgeld jedes Jahr zur selben Zeit rund um die Sommermonate. Je nach Unternehmen kann das entweder Ende Mai, Ende Juni oder in seltenen Fällen auch Ende Juli geschehen. Das Urlaubsgeld wird gemeinsam mit deinem üblichen Monatslohn ausbezahlt.
Ist das Urlaubsgeld steuerfrei?
Nein. Das Urlaubsgeld ist zwar nicht steuerfrei, wird aber weniger hoch besteuert und fällt deswegen meist höher als dein Nettogehalt aus. Wie hoch das Urlaubsgeld ungefähr ist, kannst du dir mit dem Brutto-Netto-Rechner ausrechnen:
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?
Wie hoch das Urlaubsgeld tatsächlich ausfällt, hängt von deinem Kollektivvertrag oder Einzelvertrag ab. Dieser legt klar vor, wie hoch das Urlaubsgeld sein muss. In der Regel ist der Urlaubszuschuss jedoch so hoch wie ein Monatsgehalt. Je nach Branche kann das aber auch weniger sein. Richte dich daher am besten nach deinem Kollektiv- bzw. Arbeitsvertrag.
Urlaubsgeld bei Teilzeit und geringfügiger Arbeit
Ist das Urlaubsgeld im Kollektivvertrag festgelegt, steht es allen Arbeitnehmerinnen unabhängig vom Stundenausmaß zu. Das heißt, egal ob du Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt bist, du erhältst einen Urlaubszuschuss. Die einzige Ausnahme ist ein freier Dienstvertrag. Falls du einen freien Dienstvertrag hast, steht dir kein Urlaubsgeld zu - außer es wurde ausdrücklich im Vertrag anders vereinbart.
#hokifyerklärt: Sonderzahlungen wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht zur Geringfügigkeitsgrenze gezählt.
Urlaubsgeld bei Kündigung und Jobwechsel
Ob du nach einer Kündigung trotzdem dein Urlaubsgeld erhältst, richtet sich danach, wie lange du bereits im Unternehmen warst. Hast du bereits das ganze Jahr im Betrieb gearbeitet, steht dir auch das ganze Urlaubsgeld zu. Wenn du vor deiner Kündigung nur einen Teil des Jahres in einem Unternehmen beschäftigt warst, hast du jedoch nur anteiligen Anspruch auf Urlaubsgeld. Falls es sich um eine gerechtfertigte Entlassung oder einen unberechtigten Austritt handelt, wird laut manchen Kollektivverträgen kein Urlaubsgeld ausbezahlt. Checke daher immer deinen Kollektivvertrag ab.
#hokifyerklärt: Wenn du nicht das ganze Jahr im Unternehmen beschäftigt warst oder es zu einer Kündigung kommt, wird die Höhe deines Urlaubsgelds auf die Anzahl der Monate, für die du beschäftigt warst, aufgeteilt. Das Urlaubsgeld wird hierbei durch 12 geteilt, also steht dir pro Monat ein Zwölftel des Urlaubsgeldes zu. Hast du beispielsweise 4 Monate im Unternehmen gearbeitet, erhältst du 4 Zwölftel (also ein Viertel) des Urlaubsgeldes.
Falls dir das Urlaubsgeld bereits ausgezahlt wurde und du kurz danach kündigst, kann deine Arbeitgeberin einen Teil des Urlaubsgeldes zurückverlangen.
Wann habe ich keinen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Abgesehen davon, dass dir kein Urlaubsgeld zusteht, falls es nicht im Kollektivvertrag oder Einzelvertrag festgehalten ist, gibt es weitere Ausnahmesituation, in denen du kein Urlaubsgeld erhältst:
Karenz (Mütter und Väter)
Pflegekarenz
Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst
Sterbebegleitung
Begleitung von schwersterkrankten Kindern
In diesen Fällen wird das Urlaubsgeld entweder nur teilweise (für die Monate, in denen gearbeitet wird) oder gar nicht ausgezahlt.
Fazit
Gegen Ende der ersten Jahreshälfte erhalten viele, aber nicht alle Arbeitnehmerinnen das Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld muss im Kollektiv- oder Einzelvertrag vereinbart sein und kann je nach Kollektivvertrag höher oder niedriger anfallen. In den meisten Fällen kannst du damit rechnen, dass der Urlaubszuschuss ein Monatsgehalt beträgt.