Freie Dienstverträge sind keine echten Dienstverhältnisse und unterscheiden sich klar davon. Freie Dienstnehmer sind insbesondere bei Teilzeitjobs während der Ausbildung oder für gewisse projektbasierte Arbeiten relevant, die nicht in den normalen Geschäftsbetrieb integriert werden. In diesem Artikel erklären wir dir die rechtlichen Regelungen, die Unterschiede zu echten Dienstverträgen und die Besonderheiten bei Lohnsteuer und Versicherung. Außerdem bieten wir dir ganz unten fertige Vorlagen für Freie Dienstverträge und Honorarnoten kostenlos zum Download!
Definitionen und Unterschiede
Echtes Dienstverhältnis
Ein echtes Dienstverhältnis liegt laut Sozialversicherungsrecht dann vor, wenn sich eine Person in einem Verhältnis persönlich dazu verpflichtet, eine gewisse Tätigkeit gegen Entgelt auszuüben. Das heißt, wenn eine Person im Zuge eines Dienstverhältnisses dem Arbeitgeber die Arbeitskraft schuldet und den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen verpflichtet ist, liegt ein echtes Dienstverhältnis vor. Der Großteil der Dienstverhältnisse sind sind echte Dienstverhältnisse.
Beispiel Echtes Dienstverhältnis:
Eine Person verpflichtet sich, die persönliche Arbeitskraft einem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und ist dabei an die Arbeitszeiten des Arbeitgebers gebunden und wird in die Firmenorganisation eingegliedert. Ein echtes Dienstverhältnis liegt vor, wenn du als Vertriebsmitarbeiter für einen Arbeitgeber tätig bist und dabei an die Arbeitszeit und die Weisungen deines Vorgesetzten gebunden bist.
Freier Dienstvertrag
Freie Dienstverträge bezeichnen Dienstverhältnisse, in denen sich eine Person zur Erbringung von gewissen Dienstleistungen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verpflichtet. Nach dem Steuerrecht sind freie Dienstnehmer alle Personen, die sich gegenüber einem Auftraggeber zur Ausübung gewisser Leistungen verpflichtet, dabei aber in keinem echten Dienstverhältnis steht.
Für einen freien Dienstvertrag gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Wir haben dir jedoch eine Vorlage erstellt, in dem alle wichtigen Informationen inkludiert sind. Hier kannst du eine Vorlage für den freien Dienstvertrag (Word) kostenlos herunterladen.
Beispiel Freies Dienstverhältnis:
Eine Person verpflichtet sich wöchentlich (regelmäßig, unbefristet) eine gewisse Anzahl von Artikeln für ein Magazin zu produzieren und abzuliefern. Das Dienstverhältnis ist fortlaufend und ist nicht mit der Ablieferung der Artikeln abgeschlossen.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist eine besondere Form des Freien Dienstvertrags, in dem sich eine Person zur Ausübung eines bestimmten Werks verpflichtet. Man spricht dabei von einem Zielschuldverhältnis, das heißt der Werkvertrag ist befristet mit dem Abschluss des bestimmten Werks. Hingegen sind unbefristete freie Dienstverträge Dauerschuldverhältnisse die nicht auf den Abschluss eines gewissen Werks abzielen.
Beispiel Werkvertrag:
Eine Person verpflichtet sich gegenüber einem Auftraggeber zur Produktion eines Buchs (Werk). Sobald das Werk erfolgreich abgeliefert wurde, ist der Werkvertrag beendet.
Unterschiede echtes Arbeitsverhältnis und freier Dienstnehmer:
Freie Dienstnehmer sind nicht an die Arbeitszeit und Weisungen des Arbeitgebers gebunden - das heißt du bist in keiner persönlichen Abhängigkeit zum Arbeitgeber.
Freie Dienstnehmer können Ihren Arbeitsablauf selbst bestimmen.
Freie Dienstnehmer sind nicht an Weisungen gebunden.
Freie Dienstnehmer wählen Arbeitsort und Arbeitszeit selbst.
Freie Dienstnehmer werden nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert.
Einkommenssteuer bei freien Dienstverträgen oder Werkvertrag
Freie Dienstnehmer werden steuerlich als Selbstständige behandelt und sind deshalb selbst dafür verantwortlich alle Einnahmen und Ausgaben auf den Dienstverträgen zu dokumentieren. Sämtliche Honorarnoten und Rechnungen im Zusammenhang mit diesen Dienstverhältnissen müssen zudem sieben Jahre lang aufgehoben werden. Die gesamten Einnahmen müssen einmal jährlich durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt werden und der Gewinn aus der Tätigkeit im Zuge einer Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt offengelegt werden - dieser Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer.
Welche Steuern sind zu bezahlen?
Welche Steuern Sie bezahlen hängt von der Höhe deines Einkommen ab (Gewinn aus der selbstständigen Arbeit). Dabei gibt es zwei wesentliche Grenzen:
Einkommenssteuer unter 11.000 Euro Gewinn
Liegt dein selbstständiges Einkommen pro Jahr unter 11.000 Euro, ist keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Bist du neben der selbstständigen Tätigkeit (freier Dienstnehmer, Werkvertrag) auch noch nicht selbstständig tätig (in einem echten Dienstverhältnis) erhöht sich die einkommensteuerfreie Grenze auf 12.000 Euro.
Einkommenssteuer über 11.000 Euro Gewinn
Sobald dein Einkommen pro Jahr 11.000 Euro übersteigt, bist du verpflichtet Einkommenssteuer zu bezahlen. Dazu musst du am Ende des Jahres (bis spätestens 30. April des Folgejahres) deine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben (bei Online Einreichung bis 30. Juni des Folgejahres).
#hokifyerklärt: Unter Gewinn aus selbständiger Arbeit versteht man das Ergebnis der Einnahmen-Ausgaben Rechnung am Ende des Jahres. Du nimmst deine gesamten Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Summe aller Honorarnoten - siehe unten) und ziehst davon sämtliche Betriebsausgaben ab. Was überbleibt ist der Gewinn der vom Finanzamt herangezogen wird.
#hokifyerklärt: Betriebsausgaben sind sämtliche Aufwendungen die du für die Ausübung des Dienstverhältnisses benötigst wie zum Beispiel Fahrtkosten, Literatur, Internet, Computer, Werkzeug oder Ähnliches.
Sozialversicherung bei freien Dienstverträgen - wie bin ich versichert?
Freie Dienstnehmer werden vom Auftraggeber bei der Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet. Bis auf wenige Details sind dabei die gleichen Beiträge wie beim echten Dienstverhältnis vom Arbeitgeber abzuführen. Aus diesem Grund bist du als freier Dienstnehmer versichert bei der:
Pensionsversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Arbeitslosenversicherung
Insolvenzentgeltsicherung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - bekomme ich Krankengeld?
Wird man als freier Dienstnehmer krank, hat man im Gegensatz zum echten Dienstnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Jedoch hat man ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung.
Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen beim freien Dienstverhältnis
Sofern nicht anders vereinbart gelten hat man als freier Dienstnehmer keinen Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss), Entgeltfortzahlung bei Krankheitsfall und Urlaub. Wenn du einen Urlaubsanspruch haben möchten, ist dies in Ihrem Vertrag genau zu regeln. Weitere Informationen über die Gestaltung von Dienstverträgen kannst du im Artikel zum Thema Dienstverträge nachlesen.
Kündigung bei freien Dienstverhältnissen
Auch bei freien Dienstverhältnissen müssen gewisse Fristen bei der Kündigung eingehalten werden. In der Regel wird die Kündigungsfrist mit dem Arbeitgeber im Dienstzettel vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein gelten die rechtlichen Fristen sowohl für eine Dienstgeberkündigung (du wirst gekündigt) als auch für eine Dienstnehmerkündigung (du kündigst selbst).
Es gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist wenn:
du bereits mindestens 3 Monate im Verhältnis stehst,
die Tätigkeit deine hauptsächliche Erwerbstätigkeit darstellt und
du angestelltenähnliche Tätigkeiten verrichtest.
Ansonsten gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist ohne bestimmte Kündigungstermine (daher Kündigung ist jederzeit möglich, nicht nur zum Monatsletzten).
Honorarnote Muster
Freie Dienstnehmer müssen für die Abrechnung der geleisteten Arbeit eine Honorarnote erstellen und diese an den Auftraggeber übermitteln. Der Auftraggeber zahlt dir daraufhin den Betrag abzüglich Sozialversicherungsbeiträge aus - diese müssen vom Auftraggeber bei der Gebietskrankenkasse abgeführt werden. Normalerweise werden Honorarnoten nach Stunden bezahlt - dabei kann man sich als freie Dienstnehmer NICHT auf einen Mindestlohn laut Kollektiv beziehen.
Eine Vorlage für eine Honorarnote nach Kleinunternehmerregelung kannst du dir hier kostenlos herunterladen.
Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuer als freier Dienstnehmer
Unter einem Jahresumsatz von 30.000 Euro (netto) gilt für dich die Kleinunternehmer-Regelung und du musst die Umsatzsteuer in deinen Honorarnoten nicht ausweisen und du darfst keine Vorsteuer bei deinen Aufwendungen abziehen. Überschreitest du die Grenze von 30.000 Euro Jahresumsatz (netto) musst du die Umsatzsteuer in deinen Honorarnoten anführen und diese an das Finanzamt abführen. Zudem darfst du dir bei Ausgaben die Vorsteuer abziehen.
Fazit
Es gibt einige Unterschiede zwischen einem "normalen" Dienstverhältnis und einem freien Dienstverhältnis, auf die du achten solltest:
Freie Dienstnehmer sind nicht an die Arbeitszeit und Weisungen des Arbeitgebers gebunden - das heißt du bist in keiner persönlichen Abhängigkeit zum Arbeitgeber.
Freie Dienstverhältnisse sind nicht an das Arbeitsrecht gebunden. Das heißt man hat keinen Anspruch auf Urlaub, Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (nicht zu verwechseln mit Krankengeld der Krankenversicherung).
Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Mindestlohn laut Kollektivvertrag.
Freie Dienstnehmer müssen ihr Einkommen selbst versteuern und gelten steuerlich als Selbstständige.
Freie Dienstnehmer haben in der Regel eine 14-tägige Kündigungsfrist (egal ob du gekündigt wirst oder du selbst kündigst).
Die Abrechnung eines freien Dienstvertrags wird mittels Honorarnote durchgeführt.