Gehaltsanspruch - Kollektivvertrag, Überzahlung und All-in Verträge

von Sebastian Prax

Aktualisiert: 09.01.2025 Lesedauer: ca 3min

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In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Dein Gehalt, das dir mindestens zusteht, ist im Kollektivvertrag geregelt. Außerdem definiert der Kollektivvertrag die rechtlichen Regelungen deines Arbeitsvertrags, wie Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsbedingungen oder Sonderzahlungen. Welcher Kollektivvertrag für dich gilt, ist von der Branche abhängig in der du arbeitest.

Der Kollektivvertrag regelt dein Arbeitsleben

Grundsätzlich regelt der Kollektivvertrag Ansprüche und Regelungen, die nicht im Gesetz stehen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen sind nicht gesetzlich garantiert. Sie werden je nach Kollektivvertrag anders geregelt. In Österreich gibt es über 450 Kollektivverträge, die von den Vertreterinnen der Gewerkschaft und Arbeitgeberseite jährlich ausgehandelt werden. Aber in welchen Kollektivvertrag fällst du?

In welchen Kollektivvertrag falle ich? 

Einerseits muss ein aktueller Kollektivvertrag zur Einsichtnahme in jedem Betrieb aufliegen. Andererseits ist auch auf deinem Dienstzettel angeführt, welcher Kollektivvertrag auf dein Arbeitsverhältnis angewendet wird. Es hängt von der Branche ab, in der du arbeitest, in welchen Dienstvertrag du fällst. Aber Vorsicht: Deine eigentliche Tätigkeit spielt dabei keine Rolle. Es geht nur um die Branche, in der dein Unternehmen tätig ist. Wenn du als Buchhalterin in einer Elektrofirma arbeitest, kommt für dich der Kollektivvertrag für das Metallverarbeitende Gewerbe zur Anwendung. Es kann also sein, dass derselbe Job - in unterschiedlichen Unternehmen - einen anderen Mindestlohn hat. 

Wie viel Lohn steht mir zu?

Je nach der Tätigkeit, die du im Unternehmen ausführst, wirst du in eine Beschäftigungsgruppe eines Kollektivvertrags eingeordnet. Oft gibt es dazu noch eine Einordnung nach Berufsjahren oder Ausbildung. Je nach deiner bisherigen Tätigkeit werden Dienstjahre aus früheren Beschäftigungen bei deiner Einstufung berücksichtigt. Durch diese doppelte Einstufung ergibt sich dein Brutto-Lohn. Wenn du entsprechend dem Kollektivvertrag verdienst, also genau den kollektivvertraglichen Mindestlohn, hast du Anspruch auf die gewerkschaftlich durchgesetzten Lohnerhöhungen. Diese sind in der Regel jährlich. Wenn du mehr als den Mindestlohn verdienst, also dein sogenannter Ist-Lohn über dem im Kollektivvertrag geregelten Mindestlohn liegt, erhältst du Lohnerhöhungen nur dann, wenn du Sie direkt mit deinem Arbeitgeber ausverhandelt hast. Eine Bezahlung unter dem Mindestlohn des Kollektivvertrags ist verboten. Wenn das bei dir der Fall ist, kann diese Differenz eine bestimmte Zeit lang nachgefordert werden. Wenn du als freier Dienstnehmer beschäftigt bist gilt für dich kein Kollektivvertrag und damit auch kein geregelter Mindestlohn.

Gehaltsanspruch und Mindestgehalt in Österreich - Wie viel muss ich mindestens verdienen?



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“Bereitschaft zur Überbezahlung”

Die Wirtschaft brummt, der Fachkräftemangel ist in aller Munde. In bestimmten Branchen wird händeringend nach qualifizierten Mitarbeitern gesucht. Wenn du ein Handwerk erlernt hast oder eine gefragte Ausbildung abgeschlossen hast, stehen deine Chancen am Arbeitsmarkt gut, auch ein ordentliches Gehalt zu bekommen. Grundsätzlich gilt jedoch für alle Branchen eine gewisse Bereitschaft zur Überbezahlung. Meist ist eine Überbezahlung zwischen 10 - 20% üblich. Das kommt auf die Branche an und natürlich dein Verhandlungsgeschick. Wie schon angesprochen darf keinesfalls unter dem Kollektivvertrag bezahlt werden. Damit will man einen Mindeststandard bei der Entlohnung innerhalb einer Branche schaffen. 

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Fälligkeit deines Gehalts

Am Monatsende stellt sich oft die Frage: Wann ist endlich der Lohn auf meinem Konto?
Wann du dein Gehalt ausbezahlt bekommst ist auch im Kollektivvertrag geregelt. Weiter richtet sich die Fälligkeit deines Gehalts danach, ob du als Arbeiter oder Angestellter in einem Unternehmen eingestellt bist. Gehandhabt wird das üblicherweise folgendermaßen: entweder wird das gesamte Gehalt am Monatsletzten ausbezahlt oder in zwei annähernd gleichen Beträgen bis spätestens 15. und zum Monatsletzten. Diese Vereinbarung gilt für Angestellte. Für Arbeiter gilt generell eine Fälligkeit nach Zeiträumen, in denen gearbeitet wurde. Meist wird jedoch auch nach Kalendermonaten entlohnt.

All-In-Verträge

All-In-Verträge können eine große Auswirkung auf dein Gehalt haben. Meist werden darin Überstunden geregelt, die nicht extra durch deinen Arbeitgeber abgegolten werden. Aber auch hier gilt: eine Bezahlung unter dem kollektivvertraglichen Mindestlohn ist verboten. Deshalb achte darauf, dass du je nach vereinbarten Überstunden auch wirklich mehr Monats-Gehalt verdienst. Natürlich darf die maximale gesetzlich geregelte Arbeitszeit nicht überschritten werden. All-In-Verträge sind so geregelt, dass monatlich eine gewisse Anzahl an Mehr- und Überstunden abgedeckt sind. Man spricht auch von einer Überstundenpauschale, diese deckt die durchschnittlich anfallenden Überstunden ab. Überstunden können also nicht in unbeschränktem Maß von dir verlangt werden. Hier findest du nähere Informationen zu All-In Verträgen.

Hier nochmals die wichtigsten Punkte und Fragen zu deinem Gehalt:

  1. Welcher Kollektivvertrag gilt für dich?

  2. Wie bist du in den Kollektivvertrag eingestuft?

  3. Bringst du anrechenbare Dienstjahre mit?

  4. Wirst du nach kollektivvertraglichen Mindestlohn bezahlt?

  5. Hast du Gehaltserhöhungen direkt mit deinem Arbeitgeber vereinbart?

  6. Hast du einen All-In-Vertrag?

  7. Wie hoch ist deine Überstundenpauschale?

Weiterführende Informationen:

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