Auch wenn die Nachtschichten oder die verkaufsoffenen Feiertage im Handel nicht die beliebtesten Arbeitszeiten sind, bringen sie zumindest gutes Geld. Warum? Weil sie durch Zuschläge zusätzlich entlohnt werden - du verdienst also je nach Branche für eine Überstunde zusätzlich zu deiner normalen Vergütung noch ein extra Entgelt. Hier sieht das Österreichische Arbeitszeitgesetz vor, dass abhängig davon, wann genau gearbeitet wird, ein gewisser Prozentsatz vom Grundlohn / -Gehalt zusätzlich vergütet wird. In vielen Fällen ist dieser Prozentsatz und die Bedingungen für einen Zuschlag vom Kollektivvertrag geregelt und von Branche zu Branche unterschiedlich. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die größten Branchen Österreichs und welche Zuschläge und Zulagen dir wann zustehen.
Was sind Zuschläge?
Zuschläge bedeuten eine zusätzliche Bezahlung der Arbeitnehmerinnen, wenn diese mehr leisten, als die Normalarbeitszeit. Dabei handelt es sich vor allem um:
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
Überstunden und Mehrarbeit
Zuschläge sind steuerlich begünstigt und setzen sich im Wesentlichen aus Überstundenzuschlägen und SFN-Zuschlägen zusammen.
Überstundenzuschläge
Überstundenarbeit liegt vor, wenn die wöchentliche Normalarbeitszeit ( max. 40 Stunden) oder die tägliche Normalarbeitszeit (max. 8 Stunden) überschritten wird. Die Vergütung für Überstunden setzt sich wie folgt zusammen:
Überstundengrundlohn: der vereinbarte Stundenlohn bzw. der vereinbarte Monatslohn auf die einzelne Stunde heruntergebrochen.
Überstundenzuschlag: Zusätzlich ausbezahlter Betrag. Gesetzlich sind für werktägliche Überstunden 50% Zuschlag des normalen Stundenlohns vorgesehen, doch einige Kollektivverträge haben hier eigene Regelungen.
SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschläge)
Wird zu unüblichen Zeiten gearbeitet, gibt es oft noch höhere Zuschläge:
Sonntagsarbeit: lt. Kollektivvertrag (in den meisten Fällen 100%)
Feiertage: Feiertagsentgelt ("normales" Entgelt) und Feiertagszuschlag lt. Kollektivvertrag sowie Überstundenzuschlag falls Überstunden geleistet werden
Nachtarbeit: Zuschlag je nach Kollektivvertrag, Nachtarbeit bezeichnet meist die Arbeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr
Mehrarbeitszuschlag
Mehrarbeit ist zusätzliche Arbeit, die Teilzeit-Arbeitnehmerinnen leisten, also die Arbeitszeit zwischen der Teilzeitvereinbarung und der gesetzlich geregelten Arbeitszeit (40h). Dabei wird jedoch weder die tägliche (8h) noch die wöchentliche Maximal-Arbeitszeit (40h) überschritten. In manchen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass es auch für Mehrarbeitszeit eine zusätzliche Vergütung gibt.
Was sind Zulagen?
Zulagen sind, ähnlich wie Zuschläge, eine zusätzliche Entlohnung für geleistete Arbeit. Im Gegensatz zu Zuschlägen werden sie jedoch nicht für zusätzliche Arbeitszeit, sondern für erschwerte Arbeitsbedingungen ausgezahlt. Vor allem die SEG-Zulagen sind hier zu beachten:
Schmutzzulage: wird gewährt, wenn die Arbeit eine schwere Verschmutzung der Arbeitnehmerin und ihrer Kleidung bewirkt, z.B. Arbeit mit Teer oder Schlamm
Erschwerniszulage: wird für Arbeitsbedingungen gewährt, die verglichen mit der Branche außergewöhnlich schwer sind, z.B. das Lenken von überlangen Fahrzeugen
Gefahrenzulage: wird für typische Berufsgefahren gewährt, wenn dabei das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit gefährdet werden, z.B. bei der Arbeit mit giftigen Stoffen oder Dämpfen.
Baugewerbe
Reguläre Überstunden 5 - 20 Uhr & Mehrarbeit: Zuschlag von +50%
Überstunden 20 - 5 Uhr: +100% (Also doppeltes Gehalt)
Schichtarbeit 22 - 6 Uhr: +50%
Überstunden im Anschluss an die Nachtschichtarbeit: +100%
Sonntage: +100%
Feiertage: +50% bis +100%
Erschwerniszulagen für verschiedene Arbeiten wie:
Aufsicht: 10%
Druckluftarbeiten: 20-130%
Tunnel, Stollen etc.: 30 %
Schmutz & Abbruch: 10-25%
Trockenbohrungen: 10%
Erschütterung: 10-20%
Hohe Arbeiten: 10-15%
Gerüstarbeiten: 10-15%
und Andere.
Handel
Reguläre Überstunden 6 - 20 Uhr: +50%
Überstunden 20 - 6 Uhr: +100%
Sonn- & Feiertage: +100%
Überstunden während erweiterter Öffnungszeiten: +70%
Nachtzuschlag: +50%
Handwerk & Gewerbe
Reguläre Überstunden 6 - 20 Uhr: +50%
Überstunden 20 - 6 Uhr: +100%
Sonntage: +100% (nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig)
Feiertage: Hier gelten die Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes 1983, BGBl. Nr. 144, bei Überstunden außerhalb der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit +100%
Nachtarbeit: Mind. 2,26€ pro Stunde
Hotel- & Gastgewerbe
Überwiegende Arbeitszeit zwischen 22 - 6 Uhr: Abhängig vom Lohnabkommen
Bei Fremdsprachenkenntnissen, die notwendig für den Betrieb sind: für jede verlangte Fremdsprache einen Zuschlag
#hokifyexpertentipp: Die Höhe der Zulagen und Zuschläge für das Hotel- und Gastgewerbe ist, wie der Lohn auch, abhängig vom Bundesland. Am besten informierst du dich in den kollektivvertraglichen Lohntabellen für den KV Gastronomie und Hotellerie über die Höhe der Zuschläge.
Holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe
Reguläre Überstunden 6 - 20 Uhr: +50%
Überstunden 20 - 6 Uhr: +100%
Sonntage: +100%
Schichtarbeit: +25% für die dritte Schicht
Wenn Normalarbeitszeit in die Nacht (20-5 Uhr) verlegt werden muss: +25%
#hokifyexpertentipp: Die oben genannten Zulagen und Zuschläge stellen nur das gesetzliche Minimum dar. Durch Betriebsvereinbarungen oder freiwillige Zusatzleistungen der Arbeitgeber können diese erhöht werden - jedoch dürfen sie nicht unterschritten werden.
Fazit
Durch zusätzliche Arbeit oder Arbeit, die unter erschwerten Bedingungen geleistet wird, lässt sich gutes Geld verdienen. Mittlerweile bieten viele Betriebe aufgrund des Fachkräftemangels sogar höhere Entschädigungen an - manchmal kann hier auch in den Gehaltsverhandlungen noch nachverhandelt werden.