Was ist ein Kollektivvertrag? Einfach erklärt!

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Aktualisiert: 16.04.2024 Lesedauer: ca 11min

Vier Männer begutachten einen Kollektivvertrag

Jährliche Lohnerhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Zuschläge stehen dir gesetzlich zu? Weit gefehlt! Diese Dinge werden nicht vom Gesetz, sondern von den Kollektivverträgen definiert - und jedes Jahr neu ausgehandelt! Dein persönlicher Arbeitsvertrag basiert auf dem für dich geltenden Kollektivvertrag - doch welcher ist das eigentlich? Und was steht im Kollektivvertrag sonst noch? Wir haben dir die wichtigsten Punkte zum Kollektivvertrag zusammengefasst. Außerdem findest du unten eine Übersicht über den Kollektivvertrag für den Handel, den Kollektivvertrag für das Bauwesen und den Gastgewerbe Kollektivvertrag!

Was ist ein Kollektivvertrag? 

Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung geschlossen wird. Darin werden die allgemein gültigen Rechte und Pflichten beider Seiten für eine gewisse Branche (z.B. Handel, Gastgewerbe etc.) festgehalten. Die Arbeitsverhältnisse der jeweiligen Branche basieren auf dem Kollektivvertrag und dürfen nur davon abweichen, wenn die Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du als Arbeitgeber ein höheres Gehalt bekommst, als den kollektivvertraglichen Mindestlohn oder wenn in deinem Vertrag bessere Arbeitsbedingungen definiert werden. 

Wie wird der Kollektivvertrag verhandelt? 

Jedes Jahr gibt es Verhandlungen zwischen der Arbeitgeberseite (Fachverbände der Wirtschaftskammer) und der Arbeitnehmerseite (Österreichischer Gewerkschaftsbund) einer Branche. Traditionell beginnen die Vertreterinnen der Metallverarbeitungsbranche (“Metaller-KV”) gegen Jahresende mit den Verhandlungen für das nächste Jahr und gelten als tonangebend für die folgenden Verhandlungen in anderen Branchen. Vertreterinnen beider Seiten verhandeln die Höhe der jährlichen Lohnerhöhungen, Änderung der Arbeitsbedingungen und andere Forderungen beider Seiten. Damit es zu einem Abschluss kommt, müssen beide Seiten bereit sein, zu verhandeln und sich zu einigen - ist das nicht der Fall, kommt es zu mehreren Verhandlungsrunden. Auf Seiten der Arbeitnehmer werden oft (Warn)Streiks und Demonstrationen eingesetzt, um Forderungen durchzusetzen. Je mehr Mitglieder einer Gewerkschaft hat, desto besser kann sie ihre Forderungen meist umsetzen. Nach den Verhandlungen und dem Abschluss muss der Kollektivvertrag bzw. die jeweiligen Änderungen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt werden und im Amtsblatt der Wiener Zeitung hinterlegt werden. Außerdem muss der aktuelle KV im Betrieb aufliegen, damit Arbeitnehmerinnen ihn einsehen können. Im Jahr werden über 450 Kollektivverträge abgeschlossen. 

Was bringt mir der Kollektivvertrag? 

Das Ziel der Kollektivverträge ist es, für möglichst viele Arbeitnehmerinnen sachgerechte Lohn- und Arbeitsbedingungen zu definieren. Sie sollen dafür sorgen, dass in einer gewissen Region (z.B. Bundesland) und einer gewissen Branche (z.B. Handel) für alle Arbeitnehmerinnen dieselben Arbeitsbedingungen gelten und es einen allgemein gültigen Mindestlohn gibt. Das sorgt dafür, dass du nicht aufgrund von schlechten Verhandlungsfähigkeiten oder Unwissen schlechtere Arbeitsbedingungen hast, als deine Kolleginnen, es kein Lohndumping gibt und ihr nicht gegeneinander ausgespielt werden könnt. Außerdem sorgen die jährlichen Erhöhungen dafür, dass dein Gehalt (zumindest teilweise) an die Wirtschaftslage und die Inflation angepasst wird. Kollektivverträge sichern auch die Wettbewerbsfähigkeit zwischen Unternehmen einer Branche. Vereinbarungen in Betrieben (individuelle Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen etc.), die vom Kollektivvertrag abweichen, sind nur dann gültig, wenn sie zugunsten der Arbeitnehmer sind. 

Was steht im Kollektivvertrag? 

Der Kollektivvertrag regelt die wichtigsten Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse einer Branche. Dazu gehören teilweise auch Dinge, die normalerweise im Arbeitsvertrag stehen müssen. Das sind unter anderem folgende Aspekte: 

#hokifyexpertentipp: Es lohnt sich immer, den eigenen Kollektivvertrag zu kennen - am besten schon bei den Gehaltsverhandlungen. So weißt du, was in der Branche üblich ist und welche Gehaltshöhe du erwarten kannst. 

Welcher Kollektivvertrag gilt für mich? 

Das kommt auf deinen Arbeitgeber und dessen Arbeitgeberverband an. Für Handelsunternehmen gilt der KV Handel für alle Arbeitnehmerinnen - unabhängig davon, welchen Beruf sie ausüben. Für Unternehmen der Metallverarbeitungsbranche gilt der Metallverarbeitungs-Kollektivvertrag, egal ob sie dort das Marketing machen oder tatsächlich Metall verarbeiten.

#hokifyerklärt: Mit der Gewerbeberechtigung eines Unternehmens wird dieses Unternehmen Mitglied in einem Arbeitgeberverband der Wirtschaftskammer. Hat dieser Fachverband einen Kollektivvertrag abgeschlossen (was die meisten Verbände getan haben) gilt dieser für den Betrieb. 

Es spielt keine Rolle, ob du Mitglied der Gewerkschaft für diesen Kollektivvertrag bist oder nicht. Es ist auch nicht relevant, welchen Beruf du erlernt hast oder ausübst - bist du Buchhalterin in einem Handelsunternehmen, gilt für dich trotzdem der Kollektivvertrag für den Handel. Welcher KV anzuwenden ist, hängt also wirklich nur von deinem Arbeitgeber ab. In deinem Arbeitsvertrag muss der gültige Kollektivvertrag aufgeführt sein und der aktuelle Kollektivvertrag muss im Betrieb zur Einsicht aufliegen. 

#hokifyexpertentipp: Auch wenn dein Arbeitgeber keine offizielle Gewerbeberechtigung hat (“Pfuscher”) gilt für seine Arbeitnehmerinnen der branchenübliche Kollektivvertrag. 

Was ist die Einstufung nach Kollektivvertrag? 

Wie viel Gehalt dir zusteht und manchmal auch die Anzahl deiner Urlaubstage hängt im Kollektivvertrag sehr oft mit deiner Arbeitserfahrung oder deinen Tätigkeiten zusammen. Je nachdem, in welche dieser Gruppen du fällst, hast du einen höheren oder niedrigeren Mindestlohn. Diese Einstufung muss auch in deinem Dienstvertrag festgehalten werden. In vielen Branchen wird auch zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden.

Grundsätzlich muss bei Kollektivverträgen in Kollektivverträge für Arbeiterinnen und Angestellte unterschieden und der richtige Kollektivvertrag für die richtige Region verwendet werden. Während manche Kollektivverträge in ganz Österreich gelten, gibt es bei anderen Kollektivverträgen unterschiedliche Fassungen in unterschiedlichen Bundesländern.

#hokifyerklärt: Angestellte sind Personen, die kaufmännische Dienste, “höhere” Aufgaben und Bürotätigkeiten ausführen. Für sie gilt das Angestelltengesetz und die Kollektivverträge für Angestellte. Wer nicht in diese Kategorie fällt, ist Arbeiterin - egal ob Hilfsarbeiten ausgeführt werden oder du Facharbeiterin bist. Für sie gilt die Gewerbeordnung und das Allgemein Gültige Gesetzbuch sowie die Kollektivverträge für Arbeiterinnen. 

Hast du den richtigen Vertrag für dich gefunden, gibt es meist am Ende einen Anhang oder ein Unterkapitel im Vertrag, in dem die unterschiedlichen Gruppen definiert werden. Hier sind die Tätigkeiten aufgeführt oder die einzelnen Gruppen nach Vordienstjahren definiert. Bei Tätigkeiten gilt immer die Verwendungsgruppe, deren Tätigkeiten du hauptsächlich ausführst. Bei Vordienstjahren zählt nur die Zeit, in der du eine gleichwertige Tätigkeit der Verwendungsgruppe ausgeführt hast (auch wenn ein anderer Kollektivvertrag zum Einsatz gekommen ist). Die Lohntabellen zeigen dann den Mindestlohn je Verwendungsgruppe an. 

Kollektivvertrag Handelsangestellte

Im Folgenden haben wir dir die wichtigsten Inhalte des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben zusammengefasst, gültig ab 1.1.2024

Normalarbeitszeit

38,5 Stunden pro Woche

Monatliches Mindestgehalt

1.972,00€ (Gruppe A, Stufe 1) 

Monatliches Lehrlingsgehalt

880€ - 1.490€ 

Überstunden & Mehrarbeit

Zusätzliche Arbeit von 1.5 Stunden (von 38,5 auf 40 Stunden/Woche) gilt als Mehrarbeit 

Überstundenzuschlag: 50% 

Arbeit an Feier- und Sonntagen gilt als Überstunden mit 100% Zuschlag 

Jubiläumsgelder

ab 10 Jahren in demselben Betrieb gibt es einen freien Tag zu Jubiläen,  

ab 20 Jahren in demselben Betrieb gibt es einmalige Zahlungen zu den Jubiläen

Feiertage und Ruhezeit 

Im offenen Verkauf dürfen Angestellte und Lehrlinge an Samstagen nach 13:00 bis 18:00 beschäftigt werden (+50%) 

Von Jänner - November müssen wöchentlich 2 freie Halbtage gewährt werden, das 1x in 6 Wochen an einem Samstag (auf Blockfreizeit achten!)

Verkaufsoffene Samstage vor Weihnachten sind ausgenommen 

Arbeit an Feiertagen gilt als Überstunden

24. und 31. Dezember

Verkaufsoffene Samstage vor Weihnachten:
nach 13:00: 100% 

24.12 & 31.12:
Normalarbeitszeit endet um 13:00 (falls ein Samstag: 12:00)

Danach sind nur noch unbedingt notwendige Abschlussarbeiten notwendig, diese gelten als Überstunden.

Urlaub 

Laut Gesetz 

Zulagen und Zuschläge

Nachtzuschlag: 50% 

Samstags 13:00 - 18:00: 70% 

Freitags 18:30 - 20:00: 70%

Weihnachts- und Urlaubsgeld 

100% des monatlichen Gehalts 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Laut Angestelltengesetz:

Durch den Dienstgeber: mit Ablauf eines Kalendervierteljahres mit
6 Wochen
2 Monaten (nach 2 Dienstjahren)
3 Monaten (nach 5 Dienstjahren)
4 Monaten (nach 15 Dienstjahren)
5 Monaten (nach 25 Dienstjahren) Kündigungsfrist 

Durch die Angestellte: am Monatsletzten mit einmonatiger Kündigungsfrist 

Dies kann im eigenen Vertrag herabgesetzt oder verlängert werden.

Kollektivvertrag Baugewerbe (Arbeiterinnen) 

Hier haben wir dir das Wichtigste aus dem Kollektivvertrag für Arbeiter in der Baugewerbe und der Bauindustrie zusammengefasst, gültig ab 1.5.2024. 

Normalarbeitszeit

39 Stunden pro Woche
(kann die Arbeitszeit aufgrund von Witterung nicht eingehalten werden, wird Einarbeitung und Beginn/Ende von Dienstgeber und Betriebsrat bestimmt) 

Bis zu 40 Stunden bei Schichtarbeit

Lange Woche / Kurze Woche:
Bei 2 Wochen muss die Arbeitszeit im Durchschnitt 39 Stunden betragen, dies kann auf eine lange (5 Arbeitstage, 43h) und eine kurze Woche (4 Arbeitstage, 35h) aufgeteilt werden

Monatliches Mindestgehalt

Mindestlohn ist abhängig von der ausgeführten Tätigkeit 

Ab 16,01€ pro Stunde bzw. 2.713€ im Monat  für Hilfspersonal 

Bis 21,22€ pro Stunde bzw. 3596,79€ im Monat für Vizepoliere 

Bei Akkordlohn muss ein Mehrverdienst von mindestens 30% erreichbar sein

Monatliches Lehrlingsgehalt

7,52€/Stunde bzw. 1.274,64€/Monat bis 15,03€/Stunde bzw. 2.547,59€/Monat 

Überstunden & Mehrarbeit

Bei Ausdehnung auf 40 Stunden/Woche ist die Differenz Mehrarbeit mit einem Zuschlag von 50% 

Alles was mehr als 1h pro Woche oder 9 Stunden am Tag ist, zählt als Überstunden 

Nachtarbeit

Zwischen 20:00 und 05:00 früh

Geringfügige Vorbereitung / Abschlussarbeiten gelten nicht als Nachtarbeit 

24. und 31. Dezember

Gelten als Feiertag: fallen sie auf einen Arbeitstag, sind diese Tage arbeitsfrei (mit Fortzahlung des Entgelts) 

Urlaub 

Laut Gesetz

Zulagen und Zuschläge

Überstunden: 

05:00 - 20:00: 50% 

20:00 - 05:00: 100%

Mehrarbeit: 50% 

Schichtarbeit 22:00 - 06:00: 50%
Überstunden im Anschluss an Nachtschichtarbeit: 100% 

Sonntagsarbeit: 100% 

Feiertagsarbeit: 50% / 100% 

Erschwerniszulagen für verschiedene Arbeiten wie: 

Aufsicht: 10% 

Druckluftarbeiten: 20-130%

Tunnel, Stollen etc.: 25% 

Schmutz & Abbruch: 10-25% 

Trockenbohrungen: 10% 

Erschütterung: 10-20% 

Hohe Arbeiten: 10-15%

Gerüstarbeiten: 10-15%

und Andere. 

Weihnachts- und Urlaubsgeld 

Weihnachtsgeld: nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit 3,41 Stundenlöhne per 39 geleisteten Stunden. Basis für die Berechnung: kollektivvertraglicher Stundenlohn + 20% 

Sonstiges

Für Pausen und Umkleide müssen Räume bereitgestellt werden

Alkoholkonsum ist während der Arbeitszeit verboten 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsverhältnis unter 5 Jahren kann jederzeit von beiden Seiten zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gekündigt werden (5 Tage Verständigungsfrist) 

Arbeitsverhältnis zwischen 5 und 10 Jahren hat zusätzlich eine einwöchige Kündigungsfrist 

Arbeitsverhältnis zwischen 10 und 15 Jahren hat zusätzlich eine zweiwöchige Kündigungsfrist 

Arbeitsverhältnis das länger als 15 Jahre gedauert hat, hat zusätzlich eine dreiwöchige Kündigungsfrist

#hokifyerklärt: Akkordlohn ist eine Art der Bezahlung, bei der du nicht nach Arbeitszeit, sondern nach dem erzielten Arbeitsergebnis entlohnt wirst. Dies ist für Jugendliche verboten. 

Kollektivvertrag Gastgewerbe

Der Rahmenkollektivvertrag für Arbeiterinnen im Hotel- und Gastgewerbe, gültig ab 1.5.2023, besagt zusammengefasst Folgendes: 

Normalarbeitszeit

Im Durchschnitt von 26 Wochen darf sie 40 Stunden nicht überschreiten, darf jedoch in dem Zeitraum auf 48 Wochenstunden ausgedehnt werden, solange der Durchschnitt 20 Stunden nicht überschreitet

(Eigene Regelungen für Saisonbetriebe)

Monatliches Mindestgehalt

Abhängig von dem jeweiligen Bundesland 

Ab 1.800€

Monatliches Lehrlingsgehalt

Abhängig von dem jeweiligen Bundesland 

Ab 925€ - 1.303€ 

Überstunden & Mehrarbeit

Arbeitszeit über 40h pro Woche sind Überstunden (50% Zuschlag) 

Berufskleidung und Materialien

Sofern eine über die Berufskleidung hinausgehende Uniform verlangt wird, ist diese vom Arbeitgeber zu zahlen

Bei fahrlässigem Bruch von Geschirr können 50% Selbstkosten des Arbeitnehmers einbehalten werden

Umkleideräume müssen zur Verfügung gestellt werden

Feiertage und Ruhezeit 

Nach der Tagesarbeitszeit steht eine Ruhepause von mind. 11 Stunden zu 

Wöchentliche Ruhezeit: 36 Stunden

Arbeit am Feiertag (auch wenn Sonntag): Feiertagsentgelt 

Jugendliche dürfen max. jeden 2. Sonntag beschäftigt werden

Sonntag gilt als Arbeitstag, es muss jedoch einen alternativen wöchentlichen Ruhetag geben, wenn Sonntags gearbeitet wird (Sonntag zählt als Werktag)

24. und 31. Dezember

Gelten als normale Arbeitstage 

Urlaub 

Laut Gesetz

Zulagen und Zuschläge

Höhe der Zulagen ist abhängig vom Bundesland

Nachtarbeit: 26€
Fremdsprachen: 35€

Fehlgeldentschädigung: 36€

Nachtarbeit 22:00 - 06:00

Feiertagsentgelt 

Jubiläumsgeld

Ist eine Arbeitnehmerin langjährig in demselben Betrieb beschäftigt, hat sie Anspruch auf Jubiläumsgeld: 

10 Jahre*: 1 Monatslohn
15 Jahre*: 1,5 Monatslohn 

25 Jahre*: 2 Monatslöhne 

35 Jahre*: 2,5 Monatslöhne

40 Jahre*: 3 Monatslöhne

45 Jahre*: 4 Monatslöhne

*inkl. Lehrzeit  

Jahresremuneration
(=Urlaubs & Weihnachtsgeld) 

Ab zwei Monaten Beschäftigung
Anspruch auf Jahresremuneration: 

230% des Mindestmonatslohns
Auszahlung mit Urlaubsantritt und mit Novemberlohn 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2-wöchige Kündigungsfrist bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen 

3 Tage Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverhältnissen die nicht mehr länger als 28 Tage dauern

#hokifyexpertentipp: Trinkgeld ist im Kollektivvertrag nicht geregelt, sondern gesetzlich von der Steuer ausgenommen. Das bedeutet, dass du keine Steuern dafür zahlen musst. Für die Sozialversicherung gibt es eine Trinkgeldpauschale, die jedoch vergleichsweise niedrig angesetzt ist. Dadurch zahlst du zwar während du arbeitest weniger Sozialversicherungsabgabe, bekommst aber später auch weniger Pension, weil die Berechnungsgrundlage niedriger ist. 

Fazit 

Es lohnt sich immer, den eigenen Kollektivvertrag zu kennen - viele Dinge werden nämlich in einem normalen Arbeitsvertrag nicht mehr erwähnt, gelten aber trotzdem, weil sie eben im KV festgehalten sind. Außerdem kannst du so bei Gehaltsverhandlungen und im Alltag sichergehen, dass du fair behandelt wirst. Alle gesammelten Kollektivverträge findest du auf der Seite der Wirtschaftskammer

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

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Kollektivvertrag Seite der Wirtschaftskammer

Alle Infos rund um Kollektivverträge von kollektivvertrag.at

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