Welche Feiertage gibt es eigentlich in Österreich? Wann darfst du “feierlich” zu Hause bleiben und wie sieht es mit den rechtlichen Rahmenbedingungen am Feiertag aus? Wie werden Feiertage in der Stundenaufzeichnung behandelt? Wir haben alle Antworten rund um Arbeiten am Feiertag für dich!
Ruhezeiten
Das Arbeitsruhegesetz regelt, wie viel Ruhe und Pause du zwischen Arbeitszeiten und an Sonn- und Feiertagen haben musst.
Ruhezeit am Feiertag
An jedem Feiertag - sofern du nicht arbeitest - steht dir eine ununterbrochene Ruhezeit zu. Diese Ruhezeit muss frühestens um 0 Uhr oder spätestens um 6 Uhr früh beginnen und beträgt mindestens 24 Stunden.
Ruhezeit am Sonntag
Dir steht als Arbeitnehmerin eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden pro Woche zu. Diese Ruhezeit muss teilweise auf den Sonntag fallen. In bestimmten Fällen ist Sonntagsarbeit jedoch erlaubt: Bei vorübergehendem höheren Arbeitsaufwand im Betrieb kann mit einer Betriebsvereinbarung an vier Wochenenden oder Feiertagen pro Jahr und Mitarbeiterin zugelassen werden. Diese außerordentliche Arbeitszeit am Wochenende darf nicht an vier Wochenenden hintereinander geleistet werden. Grundsätzlich darfst du aber nicht dazu gezwungen werden, am Feiertag zu arbeiten.
#hokifyexpertentipp: Trotzdem bedarf es dafür einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Ablehnen dieser Arbeitsleistung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Dafür darf es auch keine negativen Konsequenzen geben.
Ausnahmen vom Arbeitsruhegesetz
Auch wenn das Arbeitsruhegesetz für alle Branchen gilt, gibt es einige Ausnahmen, die, zum Beispiel durch Kollektivverträge oder Vereinbarungen mit den Ministerien, eigene Regelungen haben.In Bereichen wie der Gastronomie ist Arbeit am Feiertag möglich, ähnliche Regelungen gibt es auch in vielen anderen Branchen. Auch bei Schichtarbeit, in den Einsatzorganisationen wie Rettung oder Polizei und in Gesundheitsberufen ist es oft üblich, am Feiertag zu arbeiten. Wenn du an einem Feiertag arbeitest, muss dein Arbeitgeber neben dem Feiertagsentgelt auch zusätzlich deine gearbeiteten Stunden bezahlen.
Feiertagsentgelt
Das Feiertagsentgelt steht allen Arbeitnehmerinnen zu und wird mit dem Monatsgehalt ausgezahlt. Wer an einem Feiertag arbeitet, erhält zusätzlich zum Monatsentgelt für jede von ihm am Feiertag geleistete Stunde den Feiertagszuschlag. Das ist ein SFN-Zuschlag (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlag) und steht dir zusätzlich zu deinem Gehalt zu, wenn du am Feiertag arbeitest. Der Feiertagszuschlag ist eine Abgeltung in der Höhe des normalen Stundensatzes, also das Feiertagsarbeitsentgelt. Arbeitest du also an einem Feiertag, bekommst du dein normales Gehalt und zusätzlich den Stundenlohn für die geleisteten Arbeitsstunden - du erhältst also doppeltes Gehalt. Arbeitest du mehr als deine Normalarbeitszeit, zählt das als Überstunden und wird dementsprechend abgegolten. In einigen Kollektivverträgen gibt es außerdem Sonderregelungen, die besagen, dass eine am Feiertag geleistete Arbeitsstunde nochmals zusätzlich entlohnt wird oder wie eine Überstunde abgegolten wird - wirf also immer einen Blick in deinen Kollektivvertrag.
#hokifyexpertentipp: Wenn du es mit deinem Arbeitgeber vereinbarst kannst du das Feiertagsarbeitsentgelt auch in Form eines Zeitausgleichs konsumieren.
Feiertage in der Stundenaufzeichnung
In deiner Stundenaufzeichnung schreibst du deine gearbeitete Zeit ganz normal auf. Ist mit deinem Arbeitgeber vereinbart, dass du deinen Feiertagszuschlag in Zeitausgleich nimmst, kannst du dieselbe Zeit also an einem anderen Tag frei nehmen. Arbeitest du beispielsweise 6 Stunden an einem Feiertag, kannst du dir in Absprache mit deiner Arbeitgeberin an einem anderen Tag 6 Stunden frei nehmen.
Fazit
An Feiertagen lässt sich in vielen Branchen gutes Geld verdienen. Trotzdem müssen Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden und du vorab mit deiner Arbeitgeberin vereinbaren, wie die gearbeiteten Stunden kompensiert werden. In einigen Branchen gibt es außerdem kollektivvertragliche Änderungen, die eigene Regeln für Feiertagsarbeit festlegen.