Mutterschutz: Dauer, Anspruch und mehr!

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 10.01.2024 Lesedauer: ca 4min

Schwangere Frau

Mutter zu werden, ist nicht nur eine aufregende Zeit, sondern kann, besonders wenn es das erste Mal ist, viele Fragen aufwerfen: Wann melde ich die Schwangerschaft bei der Arbeit an? Welchen Schutz habe ich während meiner Schwangerschaft? Und bis zu welchem Zeitpunkt darf man überhaupt schwanger arbeiten? Damit du mit diesen Fragen nicht alleine bist, haben wir alle Infos zu Schwangerschaft am Arbeitsplatz und Mutterschutz für dich zusammengefasst! 

Wann muss ich meine Schwangerschaft in der Arbeit melden? 

Sowohl du als auch dein Arbeitgeber haben während der Schwangerschaft bestimmte Mitteilungspflichten: du gegenüber deinem Arbeitgeber und dein Arbeitgeber gegenüber der Arbeitsinspektion. Sobald du dir sicher bist, dass du schwanger bist, solltest du deinen Arbeitgeber darüber informieren und am besten auch den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen. Dafür ist es wichtig, dass du eine ärztliche Bescheinigung parat hast, die bestätigt, dass du tatsächlich schwanger bist. Allerspätestens 8 Wochen vor der Geburt des Kindes, muss der Arbeitgeber darüber informiert sein, da ab diesem Zeitpunkt der Mutterschutz beginnt. Falls es zu einem vorzeitigen Ende der Schwangerschaft kommt, musst du deinen Arbeitgeber ebenfalls darüber in Kenntnis setzen, falls dieser bereits von der Schwangerschaft wusste. 

Im Gegensatz dazu muss dein Arbeitgeber die Schwangerschaft bei der zuständigen Arbeitsinspektion schriftlich melden. In dieser Meldung sollten folgende Informationen erwähnt werden: 

  • Name

  • Alter

  • Tätigkeit

  • Arbeitsplatz und der voraussichtliche Geburtstermin. 

Außerdem muss eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für die Inanspruchnahme von Wochengeld ausgestellt werden. 

Was ist Mutterschutz? 

Mutterschutz ist dafür gedacht, Schwangere während und nach ihrer Schwangerschaft arbeitsrechtlich zu schützen. Die Mutterschutzfrist legt fest, ab wann du als Schwangere nicht mehr arbeiten darfst bzw. wie lange nach der Geburt du nicht beschäftigungsfähig bist. Mutterschutz gilt für Arbeiterinnen, Angestellte, Lehrlinge und mit Abweichungen auch für Heimarbeiterinnen, Hausgehilfinnen, Vertragsbedienstete und Beamtinnen des Bundes, Landes- und Gemeindebedienstete und Landeslehrerinnen. Für Unternehmerinnen und Selbstständige gilt nicht das allgemeine Mutterschutzgesetz, sondern es gibt eigene Bestimmungen dafür, die du hier findest. 

Die Schutzfrist (Mutterschutzfrist) beginnt in den letzten 8 Wochen vor der Geburt des Kindes, während dieser Zeit herrscht ein Beschäftigungsverbot. Das heißt, du darfst während dieser Zeit nicht arbeiten, erhältst aber trotzdem ein Wochengeld und hast weiterhin besonderen Kündigungsschutz. Die Mutterschutzfrist dauert entweder 8 oder 12 Wochen nach der Geburt an. Leiden du oder dein Kind während der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt an gesundheitlichen Problemen, kann der Mutterschutz auch länger sein. Wenn das Kind vor oder nach dem voraussichtlichen Geburtstermin kommt, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend. Der Mutterschutz nach der Geburt dauert in der Regel 8 Wochen, bei Frühgeburten, Mehr­lings­ge­burt­en oder Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist jedoch mindestens 12 Wochen nach der Entbindung. 

Kann ich während des Mutterschutzes gekündigt werden? 

Nein. Während deiner gesamten Schwangerschaft und auch 4 Monate nach der Geburt herrscht ein besonderer Kündigungsschutz und dein Arbeitgeber darf dich während dieser Zeit nicht kündigen. Eine Kündigung während dieser Zeit kann nur dann rechtswirksam sein, wenn vorher die Zustimmung des Gerichts eingeholt wurde. Falls du aufgrund deiner Schwangerschaft Probleme mit deinem Arbeitgeber hast, kannst du das bei der Arbeiterkammer melden und dir Unterstützung holen. 

Was ist während der Schwangerschaft bei der Arbeit verboten? 

Während deiner gesamten Schwangerschaft muss dein Arbeitgeber darauf achten, dass du keine Arbeit verrichtest, die dich oder dein Baby gefährden könnte. Darunter fallen beispielsweise: 

  • Arbeiten, bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung gegeben ist

  • Heben und Tragen von schweren Lasten

  • Arbeiten, die überwiegend im Stehen zu verrichten sind 

  • Arbeiten unter Einwirkung gesundheitsgefährdender Stoffe, Strahlen, gesundheitsgefährdender elektromagnetischer Felder bzw. von Hitze, Kälte oder Nässe, bei denen eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden kann

  • Bedienung von Geräten und Maschinen (mit Fußantrieb) mit hoher Fußbeanspruchung

  • Akkordarbeiten, akkordähnliche Arbeiten, Fließarbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo, leistungsbezogene Prämienarbeiten etc.

  • Arbeiten, die ständig im Sitzen verrichtet werden müssen (es sei denn, es gibt Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen während der Arbeit)

  • Arbeiten mit biologischen Stoffen, soweit bekannt ist, dass diese die werdende Mutter oder das Kind gefährden

  • Arbeiten, bei denen werdende Mütter besonderen Unfallgefahren ausgesetzt sind

  • Beschäftigung auf Beförderungsmitteln

Viele dieser Punkte sind auch 8 Wochen nach der Schwangerschaft nicht erlaubt bzw. sollten vermieden werden: 

  • Heben und Tragen von schweren Lasten

  • Arbeiten, die überwiegend im Stehen zu verrichten sind

  • Arbeiten, bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung gegeben ist

  • Arbeiten unter Einwirkung gesundheitsgefährdender Stoffe, Strahlen, gesundheitsgefährdender elektromagnetischer Felder bzw. von Hitze, Kälte oder Nässe, bei denen eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden kann

  • Akkordarbeiten, akkordähnliche Arbeiten, Fließarbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo, leistungsbezogene Prämienarbeiten etc.

Wie viel Geld bekommt man während des Mutterschutzes? 

Während der Zeit des Mutterschutzes zahlt nicht dein Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse ein sogenanntes “Wochengeld”. Dein Arbeitgeber zahlt während dieser Zeit also keinen Lohn bzw. Gehalt aus, du erhältst dafür aber Geld von der Krankenkasse. Du bekommst das Wochengeld alle vier Wochen überwiesen. Die Höhe des Wochengeldes hängt vom Nettogehalt deiner letzten drei Arbeitsmonate ab und wird um einen Anteil für Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhöht. Dementsprechend sollte dein Nettogehalt zur Gänze mit dem Wochengeld ersetzt werden. 

Folgende Informationen muss du zu Beginn des Mutterschutzes an die ÖGK schicken, damit du das Wochengeld erhältst: 

  1. Ärztliche Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins 

  2. Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld (das sollte dein Arbeitgeber an die ÖGK schicken)

  3. Bankverbindung/IBAN

Fazit 

Das Arbeitsrecht in Österreich schreibt klar vor, wie mit Schwangerschaften bei der Arbeit umzugehen ist und schützt schwangere Frauen. Üblicherweise gibt es eine Beschäftigungssperre 8 Wochen vor der Geburt des Kindes - diese zieht sich auch 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt weiter. Während dieser Zeit erhält man ein Wochengeld, welches das Nettogehalt, welches man sonst erhält, ausgleichen soll. 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen

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