Arbeitsverhältnisse können auf verschiedene Arten beendet werden: Einvernehmliche Auflösung, Kündigung und fristlose Kündigung, auch Entlassung (von Arbeitgeberseite) oder vorzeitiger Austritt (von Arbeitnehmerseite). Während einvernehmliche Auflösung und Kündigung keinen Grund voraussetzen und auch keine anderen negativen Konsequenzen haben, außer des Jobverlusts, kann eine Entlassung eine Herausforderung darstellen. Hier kommen alle Infos, wann eine fristlose Kündigung gültig ist, welche Folgen eine Entlassung haben kann und wie du dich bei einer ungerechtfertigten Entlassung wehren kannst.
Fristlose Kündigung: Vorschriften und Voraussetzungen
Eine Entlassung ist eine Auflösung des Arbeitsvertrags mit sofortiger Wirkung wegen eines bestimmten Entlassungsgrundes von Seiten des Arbeitgebers. Es müssen die folgenden Kriterien erfüllt werden, damit eine Entlassung gültig ist:
Es muss ein berechtigter Grund für die Entlassung vorliegen
Die Entlassung muss sofort nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden
Die betroffene Person darf keinen besonderen Entlassungsschutz haben
Es gibt keine Formvorschriften für eine fristlose Kündigung. Sie kann also mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln (durch die stillschweigende Handlung des Arbeitgebers ist klar, dass es sich um eine Entlassung handelt) erfolgen. Die fristlose Kündigung beendet das Dienstverhältnis sofort, egal ob es sich um eine gerechtfertigte oder eine ungerechtfertigte Entlassung handelt. Weitere Schritte, zum Beispiel eine Anfechtung, können erst im Nachhinein gesetzt werden.
#hokfiyerklärt: Bei einem vorzeitigen Austritt handelt es sich um eine fristlose Auflösung des Arbeitsvertrags von Arbeitnehmerseite. Auch hier muss es einen Grund für den vorzeitigen Austritt geben.
Gründe für eine fristlose Kündigung
Für eine Entlassung müssen ein oder mehrere Gründe vorliegen, die die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin für die Arbeitgeberin unzumutbar machen. Je nachdem, ob eine Arbeitnehmerin Angestellte oder Arbeiterin ist, variieren die Gründe für eine fristlose Kündigung. Grundsätzlich kann man jedoch davon ausgehen, dass vorsätzliche Handlungen der Arbeitnehmerin, die der Arbeitgeberin massiven Schaden verursachen, Gründe für fristlose Kündigungen sind. Das inkludiert beispielsweise Diebstahl, Veruntreuung oder die konstante Arbeitsverweigerung.
Gründe für eine Entlassung für Angestellte
Für Angestellte sind nach Angestelltengesetz folgende Situationen Grund für eine gerechtfertigte Entlassung:
Untreue (z.B. Nachahmung einer Unterschrift, Diebstahl, Verrechnung von nicht entstandenen Kosten…)
Annahme unberechtigter Vorteile einer dritten Person ohne Kenntnis der Arbeitgeberin (z.B. Provisionen, Zuwendungen etc.)
Vertrauensunwürdigkeit, also eine Handlung des Arbeitnehmers, die ihn für das Vertrauen der Arbeitgeberin unfähig macht (z.B. Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Falsche Angaben, Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit/Krankheit, Rufschädigung…)
Konkurrenz ohne Einwilligung der Arbeitgeberin (z.B. Ausnutzen von Infrastruktur für eigene unternehmerische Zwecke, Abschöpfen von Kundinnen etc.)
Beständige Pflichtverletzung (z.B. Konstantes Herausschrauben der durchschnittlichen Leistung trotz Ermahnung, Verstoß gegen gerechtfertigtes Verbot (z.B. Alkoholverbot)...)
Tätlichkeit bzw. Verletzung der Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen die Arbeitgeberin oder Kolleginnen (z.B. Belästigung, Gewalt)
Dauernde Dienstunfähigkeit
Unentschuldigtes Fernbleiben für eine den Umständen nach erhebliche Zeit (z.B. (Unbezahlter) Urlaub ohne Zustimmung der Arbeitgeberin, Verweigerung des Dienstes nach Dienstplan…)
Gründe für eine Entlassung für Arbeiter
Für Arbeiterinnen gelten die folgenden Situationen nach Gewerbeordnung als gerechtfertigte Gründe für eine fristlose Kündigung von Arbeitgeberseite:
Irreführung bei Abschluss des Arbeitsvertrags (z.B. falscher Ausweis, Zeugnisse o.Ä.)
Dauernde Arbeitsunfähigkeit (z.B. Verlust des Führerscheins als Fahrerin etc.)
Trunksucht (wiederholte Alkoholisierung am Arbeitsplatz trotz Verwarnung)
Bestimmte strafbare Delikte wie Diebstahl, Veruntreuung, andere strafbare Handlungen die Weiterbeschäftigung unzumutbar machen (z.B. Stehlen von Material, Bestehlen von Kundinnen, falsche Rechnungen, alkoholisiertes Fahren im Dienst etc.)
Verrat von Betriebsgeheimnissen (z.B.Weitergabe von nicht allgemein bekannten Umständen)
Abträgliches Nebengeschäft ohne Einverständnis der Arbeitgeberin (z.B. nebenbei bei der Konkurrenz, Verkauf von eigenen Produkten an die Kundschaft der Arbeitgeberin etc.)
Inhaftierung von mehr als 14 Tagen (z.B. Längerer Gefängnisaufenthalt)
Unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes während einer den Umständen nach erheblichen Zeit (Urlaub ohne Zustimmung, unentschuldigtes Verlassen der Arbeit, obwohl der Dienst noch nicht geendet hat…)
Beharrliche Pflichtvernachlässigung, die Weiterbeschäftigung untragbar macht (z.B. Verstoß gegen gerechtfertigtes Verbot (z.B. Alkoholverbot), dauerhaftes Ignorieren von Kunden trotz Mahnung…)
Körperverletzung, gefährliche Drohung oder grobe Ehrenbeleidigung (z.B. Gewalt, Belästigung, Beschimpfungen etc.)
#hokifyexpertentipp: Grundsätzlich ist der Unterschied zwischen Angestellten und Arbeiterinnen die Art der Tätigkeit. Während Arbeiterinnen meist handwerkliche Tätigkeiten ausführen, arbeiten Angestellte Büro-Aufgaben oder kaufmännische Tätigkeiten verrichten. Welche Ausbildung jemand hat, spielt dabei meistens keine Rolle.
Kündigung vs. Entlassung
Der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Entlassung ist, dass eine Entlassung das Arbeitsverhältnis sofort beendet, während eine Kündigung an Fristen gebunden ist. Eine Entlassung ist nur unter gewissen Umständen gerechtfertigt, während bei einer Kündigung keine Angabe von Gründen notwendig ist. Eine Entlassung kann negative Konsequenzen für die Arbeitnehmerin mit sich ziehen, während eine Kündigung meist keine negativen Konsequenzen außer des Jobverlusts hat. Gegen eine Entlassung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden, während eine Kündigung nicht angefochten werden kann.
Kündigung | Entlassung |
Kündigungsfrist muss eingehalten werden | Beendet das Arbeitsverhältnis sofort |
Braucht keinen bestimmten Grund | Braucht einen Grund, der Weiterbeschäftigung unzumutbar macht |
Kein Verlust von Sonderzahlungen o.Ä. | Verlust von Prämien, Sonderzahlungen und Abfertigung und Arbeitslosengeld |
Kann nicht angefochten werden | Kann binnen 2 Wochen vor Gericht angefochten werden |
Auswirkungen einer Entlassung
Je nachdem, ob die Entlassung gerechtfertigt oder ungerechtfertigt war, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer mit Konsequenzen zu rechnen.
Berechtigte Entlassung
Es gibt einen gerechtfertigten Grund für die Entlassung, wie oben erklärt. Die Arbeitnehmerin wurde entlassen, weil es nicht mehr zumutbar ist, sie weiterhin zu beschäftigen. Daraus entstehen für die Arbeitnehmerin finanzielle Nachteile:
Verlust der Abfertigung (alt)
Verlust von Sonderzahlungen wie Provision, Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Arbeiterinnen (je nach Kollektivvertrag)
Verlust von Anspruch auf Arbeitslosengeld für 28 Tage (“Sperre)
Schadensersatzleistungen an die Arbeitgeberin: Alle durch das Fehlverhalten entstandenen Schäden müssen ersetzt werden
Unberechtigte Entlassung
Die Arbeitnehmerin wurde entlassen, obwohl es keinen gerechtfertigten Grund gibt. Trotzdem wird das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Wird die Entlassung binnen 14 Tagen angefochten und für unberechtigt erklärt, erhalten Arbeitnehmerinnen alle Ansprüche, die sie bei einer normalen Kündigung auch hätten:
Entgelt für eine fiktive Kündigungsfrist (also z.B. 1 Monat) inklusive Zulagen, durchschnittlichen Provisionen, durchschnittlichem Überstundenentgelt und anteiligen Sonderzahlungen)
Im Falle eines Abfertigungssprungs nach Abfertigung alt auch die Differenz zur Abfertigung
Entlassungsschutz
Einige Personengruppen haben besonderen Entlassungsschutz, der dafür sorgt, dass sie nur mit gerichtlichem Einverständnis entlassen werden können. Dazu zählen:
Werdende Mütter sowie Eltern in Karenzurlaub bzw. Elternteilzeit
Präsenzdiener, Zivildiener und Frauen im Ausbildungsdienst
Betriebsrätinnen und gleichgestellte Personen
Fazit
Eine fristlose Kündigung von Seiten der Arbeitgeberin, auch Entlassung, braucht immer einen berechtigten Grund und beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Berechtigte Gründe sind beispielsweise Diebstahl, Veruntreuung, Gewalt, Belästigung, Konkurrenz ohne Zustimmung der Arbeitgeberin und Ähnliches. Bei einer berechtigten Entlassung verlieren Arbeitnehmerinnen ihren Anspruch auf Sonderzahlungen, Zulagen und Ähnliches und müssen Schadensersatz für die durch ihre Handlung entstandenen Schäden leisten. Eine ungerechtfertigte Entlassung kann binnen zwei Wochen vor Gericht angefochten werden.