Wenn du dich zu einer Arbeitsleistung für jemand anderen verpflichtest, liegt ein sogenannter Arbeitsvertrag vor. Das heißt im Normalfall, dass du bei einem Arbeitgeber eine Arbeitsstelle antrittst. Für beide Seiten - Arbeitnehmer und Arbeitgeber (die Vertragspartner) - ergeben sich daraus Rechte und Pflichten, die für die Vertragspartner verbindlich sind.
1. Was ist ein Arbeitsvertrag bzw. Dienstvertrag?
Dein Arbeitsvertrag regelt alle Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sofern sie nicht bereits durch das Gesetz oder den Kollektivvertrag festgelegt sind. Anders als in Deutschland, wo es eine klare Unterscheidung zwischen Arbeitsvertrag (unselbständiges Verhältnis) und Dienstvertrag (selbstständiges Verhältnis) gibt, werden die Begriffe in Österreich nicht unterschieden, sondern synonym verwendet. Rechtlich wird zwischen Arbeitsvertrag, freiem Dienstvertrag und Werkvertrag unterschieden (später mehr dazu). Das Wichtigste, das festgehalten wird, ist die jeweilige Hauptpflicht: Für den Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung und für den Arbeitgeber die Zahlung des Gehalts. Der Arbeitsvertrag ist das Schriftstück, das dein gesamtes Arbeitsleben im Betrieb regelt und dokumentiert. Also lies den Inhalt aufmerksam und kritisch.
#hokifyexpertentipp: Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden, sondern kann auch mündlich vereinbart werden. Beide Varianten sind gleichermaßen gültig. Ein schriftlicher Vertrag ist jedoch immer empfohlen, weil er Missverständnisse ausschließt und Nachweisbarkeit für beide Seiten bringt. Lehrverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.
Wie sieht ein Arbeitsvertrag aus?
Für den Arbeitsvertrag gibt es keine bindende Form. Wie bereits angesprochen kann er mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Wir empfehlen dir auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag zu verlangen, dann hast du die Vereinbarung schwarz auf weiß und kannst dich immer darauf berufen.
Prüfe: Wann liegt ein Arbeitsvertrag vor?
Um herauszufinden, ob dein Verhältnis einen Arbeitsvertrag benötigt, solltest du dir die folgenden Punkte genauer ansehen:
Persönliche Abhängigkeit (Weisungsrecht des Arbeitgebers): Als Arbeitnehmer bist du verpflichtet, den Anweisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten.
Arbeitnehmer sind wirtschaftlich abhängig
Arbeitsverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse
Persönliche Arbeitspflicht
Arbeit mit Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt
Eingliederung des Arbeitnehmers in die Organisation des Betriebes
Der Erfolg der Arbeit kommt dem Arbeitgeber zu Gute, es trifft ihn aber auch das Risiko (z.B. wenn das Produkt nicht verkauft wird oder fehlerhaft ist)
Ein Arbeitsvertrag liegt dann vor, wenn diese Merkmale überwiegen. Es müssen also nicht alle Merkmale zutreffen. Grundsätzlich müssen im Arbeitsvertrag alle Aspekte definiert werden, die auch in einem Dienstzettel (siehe unten) festgelegt werden. Zusätzlich kann ein Arbeitsvertrag aber auch noch andere Vereinbarungen enthalten, z.B. andere Kompensationen, Verschwiegenheitspflichten, Konkurrenzklauseln etc.
Hier findest du eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag.
2. Dienstzettel
Wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, sondern ihr die Vereinbarung nur mündlich getroffen habt, muss dir zumindest ein Dienstzettel durch den Arbeitgeber ausgestellt werden. Wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast und dir bei deinem Arbeitsbeginn ein Dienstzettel ausgehändigt wurde, kontrolliere ob dein Dienstzettel alle mündlichen Vereinbarungen enthält. Diese sind notwendig, um nachzuweisen dass du tatsächlich bei diesem Arbeitgeber beschäftigt wars. Seit dem 28.3.24 müssen mehr Faktoren in deinem Dienstvertrag bzw. deinem Dienstzettel festgelegt sein, als früher.
Das muss in deinem Dienstzettel enthalten sein:
Name und Adresse der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Name und Adresse der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
Sitz des Unternehmens
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Gewöhnlicher Arbeitsort
Allfällige Einstufung in ein generelles Schema
Vorgesehene Verwendung
Kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (nicht nur Stellenbezeichnung)
Weitere Entgeltbestandteile (z.B. Sonderzahlungen)
Art der Entgeltzahlung (z.B. Banküberweisung)
Fälligkeit des Entgelts
Hinweis zur Vergütung von Überstunden
Ausmaß des jährlichen Urlaubs
Vereinbarte tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit
Bezeichnung des anzuwendenden Kollektivvertrags oder der anzuwendenden Betriebsvereinbarungen
Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin
Ende des Arbeitsverhältnisses (nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen)
Form des einzuhaltenden Kündigungsverfahrens (mündlich, schriftlich o.Ä.)
Gegebenenfalls Hinweis zur Veränderung von Schichtplänen
Name & Anschrift des Sozialversicherungsträgers
Hinweis auf allfälligen Anspruch auf Fortbildung
Wenn dein Arbeitgeber die gesetzlich vorgegebenen Angaben des Dienstzettels abändern will, muss er dich schriftlich darüber in Kenntnis setzen - innerhalb eines Monats.
3. Freier Dienstvertrag
Definition: Was ist ein freier Dienstnehmer?
Nach dem Allgemeinen Versicherungsgesetz sind Freie Dienstnehmer Personen, die sich für bestimmte oder unbestimmte Zeit, auf Grund eines freien Dienstvertrags zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichten. Da es keine eindeutige Definition gibt, ist ein Freier Dienstnehmer jeder, der gegenüber einem Auftraggeber Leistungen erbringt, aber in keinem klassischen Dienstverhältnis steht.
Im Zentrum des freien Dienstvertrags steht die Dauerleistung. Dabei gibt es nur eine sehr geringe “persönliche Abhängigkeit” zum Arbeitgeber. Das drückt sich etwa dadurch aus, dass freie Dienstnehmer nicht in den Betrieb eingegliedert sind. In der Regel können eigene Arbeitsmittel verwendet werden, im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch, dass die Arbeitsleistung ohne die Ressourcen des Arbeitgebers erbracht werden kann. Rechtlich ist es nicht möglich sich auf das Arbeitsrecht oder einen Kollektivvertrag zu berufen. Das Einkommen muss selbst versteuert werden. Auch die Schutzmechanismen des Arbeitsrechts gelten nicht. Weitere Informationen darüber findest du in diesem Artikel zum Thema Freier Dienstnehmer und Werkvertrag - Was du bei Versicherung und Steuern beachten musst.
Freier Dienstnehmervertrag - was muss ich beachten?
Es gibt keine gesetzliche Definition für den freien Dienstvertrag. Deshalb kannst du und musst du sämtliche Regelungen wie Anspruch auf Urlaub und Sonderzahlungen individuell im Dienstvertrag vereinbaren. Gerne kannst du hier eine Vorlage für einen freien Dienstnehmervertrag herunterladen. Dabei wird gesondert auf die Nichtanwendung des Arbeitsrechts hingewiesen und somit hat man keinen Anspruch auf Urlaub und Sonderzahlungen. Möchtest du einen Urlaubsanspruch haben? Sprich rechtzeitig mit deinem Auftraggeber und definiere deine Ansprüche schriftlich im Dienstvertrag.
4. Werkvertrag
Der Werkvertrag unterscheidet sich vom freien Dienstvertrag durch ein Merkmal: Der Werkvertrag ist auf ein bestimmtes “Werk” gerichtet. Das heißt, dass dem Auftraggeber die Lieferung oder Erfüllung eines Werkes geschuldet wird. Das kann ein tatsächliches Werkstück (z.B. ein Protoyp, Produkt oder Ähnliches sein) aber auch der Abschluss eines Projekts, eine Dienstleistung oder Ähnliches. Man spricht auch von einem “Zielschuldverhältnis”: Im Fokus steht die Fertigstellung des Werks und nicht die eigentliche Arbeitsleistung. Wenn du im Rahmen eines Werkvertrags tätig wirst, musst du dich selbst um die Versteuerung deines Einkommens kümmern und giltst steuerlich als Selbstständiger.
Fazit
Auch wenn in Österreich nicht zwischen Arbeitsvertrag und Dienstvertrag unterscheidet wird, gibt es Unterschiede zwischen einem normalen Arbeitsvertrag, einem freien Dienstvertrag, einem Dienstzettel und einem Werkvertrag. Informiere dich also immer genau, welches Arbeitsverhältnis du eingehst und mache dich mit den Rahmenbedingungen vertraut.