Urlaub beantragen

von Julia Gerstmayer

Aktualisiert: 29.02.2024 Lesedauer: ca 5min

Person liegt im Urlaub am Strand mit einem Laptop

5 Wochen Urlaub - so hoch ist dein Urlaubsanspruch im Jahr. Allerdings musst du Urlaub in deinem Unternehmen beantragen und von deiner Vorgesetzten genehmigen lassen, damit klar ist, wann du nicht anwesend sein wirst. Hier kommen alle Infos dazu, wie du am besten Urlaub beantragen kannst und worauf du dabei achten solltest. 

Es gibt keine gesetzliche Frist für Urlaubsanträge - theoretisch kannst du auch am Vortag Urlaub für den nächsten Tag beantragen. Oft gibt es jedoch unternehmensinterne Fristen für die Urlaubsplanung - entweder zu einem bestimmten Stichtag oder einen gewissen Zeitraum vor Urlaubsantritt - an die du dich halten musst.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie Urlaub beantragt werden muss. Fest steht aber, dass Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin sich einigen müssen, denn Urlaub kann nicht einseitig genommen oder angeordnet werden. Viele Firmen haben eigene Systeme oder Prozesse für die Beantragung von Urlaub, also informiere dich zeitgerecht darüber, wie du Urlaub beantragen kannst.
Ja, Urlaub verfällt grundsätzlich zwei Jahre nach dem Jahresende des Anspruchsjahres. Nimmst du deinen Urlaub aus 2024 also mit, würde er theoretisch mit Jahreswechsel 2026/27 verfallen. Jedoch wird immer der älteste Urlaub als erstes aufgebraucht, wenn du dir Urlaub nimmst.
Hast du bereits eine Reise gebucht und kannst diese nicht antreten, weil dein Urlaub nicht genehmigt wurde, besteht kein Anspruch auf Kompensation oder Übernahme der Kosten. Eine Urlaubsreise zu buchen, bevor dein Urlaub von deiner Arbeitgeberin genehmigt wurde, ist also dein eigenes Risiko. Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann er jedoch nur aus sehr triftigen Gründen, z.B. einem Betriebsnotstand, wieder zurückgezogen werden.
Nein. Urlaub dient der Erholung und kann deswegen nicht in Geld abgegolten werden. Zumindest nicht, solange du in einem aufrechten Arbeitsverhältnis bist: Beendest du dein Dienstverhältnis oder wirst gekündigt, kannst du dir deinen Resturlaub auch auszahlen lassen.

Urlaub beantragen 

Grundsätzlich muss Urlaub immer zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin vereinbart werden. Es ist also weder möglich, dass du ohne die Zustimmung deiner Arbeitgeberin Urlaub nimmst, noch kann sie dich ohne deine Zustimmung auf Urlaub schicken.
Für den Urlaubsantrag gibt es keine gesetzliche Frist - du könntest theoretisch auch heute für morgen Urlaub nehmen. In der Realität ist das jedoch oft nicht möglich, weil eine Urlaubsvertretung gefunden oder Termine verschoben werden müssen. Deswegen haben viele Firmen eine interne Regelung für den Urlaubsanspruch - oft muss die Urlaubsplanung für das gesamte Jahr auf einmal abgegeben werden oder einige Wochen vor Urlaubsantritt bekannt gegeben werden. Informiere dich auf jeden Fall, wenn du neu in eine Firma kommst, wie du Urlaub beantragen kannst und wer diesen genehmigen muss. Grundsätzlich gilt: Je früher du deiner Arbeitgeberin über den Urlaub Bescheid geben und diesen beantragen kannst, desto besser. 

Ist dein Urlaub einmal genehmigt, kann die Genehmigung nur aus sehr triftigen Gründen (z.B. einem Betriebsnotstand) wieder zurückgezogen werden. In diesem Fall muss deine Arbeitgeberin etwaig anfallende Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren). 

#hokifyexpertentipp: Beantrage deinen Urlaub immer nachweisbar! Entweder schriftlich via E-Mail oder im internen System, das Anträge aufzeichnet. So kannst du Missverständnisse vermeiden und hast etwas, auf das du dich beziehen kannst, falls es zu Problemen kommen sollte. 

Urlaubsplanung 

Grundsätzlich solltest du Reisen oder Ähnliches erst buchen, wenn dein Urlaub genehmigt wurde. Buchst du nämlich eine Reise und kannst sie dann nicht antreten, weil dein Urlaub nicht genehmigt wurde, steht dir keine Kompensation zu. Du hast auch kein höheres Anrecht auf Urlaub, weil du schon etwas gebucht hast. 

Der Urlaub muss so genehmigt werden, dass es möglich ist, den gesamten Jahresurlaub in einem Jahr aufzubrauchen. Möchtest du das, kannst du deinen Urlaub auch tageweise verbrauchen. 

#hokifyexpertentipp: Für die Pflege von Angehörigen und bei persönlichen wichtigen Ereignissen musst du keinen Urlaub nehmen, sondern kannst auf Pflegeurlaub und Sonderurlaub zurückgreifen. Auch für Arzttermine musst du dir keinen extra Urlaubstag nehmen, sondern kannst dich dafür (sofern nicht anders möglich) auch freistellen lassen. 

Urlaub auszahlen lassen 

Urlaub dient der Regeneration und demnach auch der Gesundheit. Deswegen ist es nicht möglich, sich statt des Jahresurlaubs mehr Gehalt auszahlen zu lassen. Jegliche Vereinbarungen während des Arbeitsverhältnisses, in denen der Urlaub mit Geld abgegolten wird, sind verboten. Grundsätzlich verfallen Urlaubstage nach 2 Jahren ab dem Jahresende des Anspruchsjahres.
Beendest du dein Dienstverhältnis, hast du jedoch das Recht, dir die noch ausständigen Urlaubstage auszahlen zu lassen. Alternativ kannst du auch vereinbaren, deinen Resturlaub vor deinem Austritt zu nehmen. 

Betriebsurlaub

Betriebsurlaub ist eine Sonderform des Urlaubs, die dann eintritt, wenn deine Firma zu einem gewissen Zeitpunkt schließt und die gesamte Belegschaft auf Urlaub geht. Grundsätzlich zählt auch diese Form des Urlaubs zu deinem Jahresanspruch. Jedoch muss Betriebsurlaub immer einzeln vereinbart werden - entweder durch eine Zusatzvereinbarung oder direkt im Arbeitsvertrag. Grundsätzlich kannst du also widersprechen und dich arbeitsbereit erklären. In diesem Fall müsstest du entweder während des Betriebsurlaubs arbeiten oder, falls das nicht möglich ist, würdest du nicht arbeiten, aber auch keinen Urlaub verbrauchen. Grundsätzlich sollte Betriebsurlaub nicht mehr als zwei Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. 

Fazit

Urlaub muss immer zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin vereinbart werden. Die meisten Firmen haben interne Prozesse oder Fristen für Urlaubsanträge, auch wenn es keine gesetzlichen Vorschriften dazu gibt. Du solltest immer erst buchen, wenn dein Urlaub bereits genehmigt wurde und auch Betriebsurlaub zählt zu deinem Urlaubsanspruch.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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