Wenn du in Österreich lebst und arbeitest, kommst du nicht um sie herum: Die Sozialversicherung. Die österreichische Sozialversicherung besteht aus der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung und finanziert sich über die Sozialversicherungsbeiträge von Dienstnehmern und Dienstgebern. Doch was hat es mit Nachzahlungen der Sozialversicherung auf sich? Musst du auch Sozialversicherung zahlen, wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienst? Und wie berechnet sich eigentlich die Höhe des Sozialversicherungsbeitrags? Wir haben die wichtigsten Infos rund um den Sozialversicherungsbeitrag für dich zusammengefasst.
Höhe des Sozialversicherungsbeitrags
Der Sozialversicherungsbeitrag wird über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eingehoben und an die zuständigen Träger weitergeleitet. Dabei gibt es einen Dienstgeberanteil und einen Dienstnehmeranteil: sowohl dein Arbeitgeber als auch du zahlen Sozialversicherungsbeiträge für dich ein. Der SV-Beitrag setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Beitrag zur Krankenversicherung
Beitrag zur Unfallversicherung
Beitrag zur Pensionsversicherung
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Sonstige Beiträge z.B. zur Wohnbauförderung
Von deinem Bruttolohn werden monatlich etwa 18% für den Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Zusätzlich zahlt dein Arbeitgeber etwa 21% Sozialversicherungsbeitrag für dich. Dementsprechend liegt der volle SV-Beitrag bei etwa 40% deines Bruttolohns, wobei dir davon nur 18% abgezogen werden. Diese Beitragssätze werden gesetzlich vorgeschrieben. Im Detail setzen sich die Beiträge für unselbstständig Beschäftigte ungefähr wie folgt zusammen:
Bezeichnung | Dienstnehmeranteil | Dienstgeberanteil | Gesamt |
Krankenversicherung | 3,87% | 3,78% | 7,65% |
Unfallversicherung | - | 1,1% | 1,1% |
Pensionsversicherung | 10,25% | 12,55% | 22,8% |
Arbeitslosen- | 3,0% | 3,0% | 6,0% |
Insolvenz- | - | 0,1% | 0,1% |
Betriebliche Vorsorge | - | 1,53 % | 1,53% |
Arbeiterkammer- | 0,5% | - | 0,5% |
Wohnbauförderung | 0,5% | 0,5% | 1,0% |
Gesamt | 18,12% | 22,66% | 40,78% |
Die in der Tabelle aufgelisteten Werte sind die sogenannten Beitragssätze. Je nachdem in welchem Arbeitsverhältnis du stehst, kann der Beitragssatz variieren. So können in bestimmten Branchen beispielsweise Schlechtwetterbeilagen, Nachtschwerarbeitsbeiträge oder Ähnliches dazu kommen, für die ebenfalls ein gewisser Prozentsatz in die Sozialversicherungsabgabe fließt. Für Selbstständige und Landwirtinnen gelten andere Beitragssätze, diese kannst du bei der Sozialversicherung für Selbstständige nachlesen.
Diese Beitragssätze werden dann mit deiner Beitragsgrundlage multipliziert. Deine Beitragsgrundlage ist das beitragspflichtige Einkommen in einem Kalendermonat. Das bedeutet, dass dein Bruttolohn mit dem für dich geltenden Beitragssatz multipliziert wird.
#hokifyexpertentipp: Bei Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gilt ein verminderter Beitragssatz, sie sind jedoch trotzdem sozialversicherungspflichtig.
Höchstbeitragsgrundlage
Die Höchstbeitragsgrundlage ist der Maximalbetrag, für den Sozialversicherung in Österreich gezahlt werden muss. Verdienst du also mehr als die Höchstbeitragsgrundlage, musst du für dein Gehalt darüber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Im Jahr 2024 liegt die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung bei € 6.060,- brutto monatlich (das sind € 202,- pro Tag). Verdienst du also beispielsweise € 6.300,- brutto im Monat, dienen € 6.060,- als Berechnungsgrundlage und die restlichen € 240,- sind frei von Sozialversicherungsabgaben.
Geringfügige Anstellung
Bei einer geringfügigen Anstellung verdienst du weniger als € 518,44,- pro Monat (Stand 2024). In diesem Fall musst du bei der Sozialversicherung auf einige Dinge achten, weil du nur teilversichert bist. Das bedeutet, dass du nur unfallversichert bist nicht aber kranken- und pensionsversichert. Dein Arbeitgeber muss für dich Beiträge zur Unfallversicherung zahlen, nicht aber für die Kranken- und Pensionsversicherung. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich bei der ÖGK freiwillig zu einem begünstigten Preis kranken - und pensionsversichern zu lassen. Diesen Antrag musst du selbst stellen und die Beiträge selbst bezahlen. Nachdem du ohne diese Versicherung keinen Anspruch auf Leistungen wie Arztbehandlungen oder Spitalaufenthalte hast und die Arbeitsjahre (weil du ja nicht einzahlst) auch nicht zu deiner Pensionszeit zählen, wird die freiwillige Selbstversicherung stark empfohlen.
#hokifyexpertentipp: Mit einem geringfügigen Job bist du niemals arbeitslosenversichert, auch nicht wenn du z.B. mit zwei geringfügigen Jobs mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienst. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich.
Nachzahlungen
In gewissen Fällen kann es passieren, dass du Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen musst. Das geschieht jedoch nur, wenn du in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis bist. Wenn du vollversichert bist, wird zeitgerecht der richtige Betrag von deinem Dienstgeber gezahlt. Nachzahlungen kommen nur dann vor, wenn du geringfügig angestellt bist, dein Einkommen jedoch über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Das kann beispielsweise passieren, weil du mehrere geringfügige Jobs hast oder wenn du sowohl einen geringfügigen, als auch einen vollversicherten Job hast.
Zwei geringfügige Jobs
Hast du Einkommen aus zwei oder mehr geringfügigen Jobs, musst du darauf achten, ob du insgesamt mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze verdienst. Ist das nicht der Fall, musst du nichts weiter tun. Verdienst du durch deine Jobs mehr als € 518,44,- monatlich (2024), musst du mit Nachzahlungen an die Sozialversicherung rechnen. Für die Monate, in denen du mehr verdienst, musst du 14,12% Sozialversicherung und 0,5% Arbeiterkammerumlage nachbezahlt werden. Normalerweise fordert die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) die Nachzahlungen im Herbst des nächsten Jahres ein, du kannst dich jedoch auch vorab dort melden und die laufenden Beträge pro Monat zahlen.
Vollversicherung und geringfügige Anstellung
Hast du neben einem Vollzeit- oder Teilzeitjob bei dem du vollversichert bist (also mehr verdienst, als die Geringfügigkeitsgrenze) auch eine geringfügige Anstellung, bist du voll versicherungspflichtig. Demnach musst du auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge für dein gesamtes Einkommen aus beiden Jobs zahlen. Für den Teil deines Einkommens, der vollversichert ist, geschieht das automatisch über deinen Arbeitgeber. Für den Teil, den du aus deinem geringfügigen Einkommen erhälst, stellt dir die österreichische Gesundheitskasse zu Beginn des Folgejahres eine Vorschreibung über die Sozialversicherungsbeträge. Auch hier gilt: möchtest du die Beträge früher zahlen, ist es möglich, sich an die ÖGK zu wenden.
#hokifyexpertentipp: Hast du einen vollversicherten Job, bist du auch arbeitslosenversichert. Hast du mehrere geringfügige Jobs, ist das nicht der Fall.
Mehrfachversicherung
Bist du gleichzeitig unselbstständig, selbstständig oder als Landwirtin tätig, bist du doppelt versicherungspflichtig. Du zahlst also sowohl für dein Einkommen aus unselbstständiger Beschäftigung, als auch für dein Einkommen aus selbstständiger Beschäftigung bzw. Landwirtschaft Sozialversicherungsabgaben. Hierbei sind jedoch einige Punkte zu beachten:
Je nachdem, in welchem Bereich du ein Einkommen beziehst, gelten unterschiedliche Höchstbeitragszulagen und Mindestbeitragszulagen, die jährlich angepasst werden.
Überschreitest du die Höchstbeitragszulagen, musst du den gesamten Beitrag bei der ranghöheren Versicherung bezahlen (z.B. ÖGK) und dann bei dem rangniedrigeren Versicherungsträger (z.B. SVS) eine Differenzvorschreibung stellen. Damit bezahlst du dort nur noch den Betrag, der bis zum Höchstbeitrag fehlt. Manchmal wird das automatisch abgewickelt.
Verdienst du weniger als die Mindestbeitragszulage, gibt es einen Fixbetrag, der zu bezahlen ist - unabhängig von deinem tatsächlichen Einkommen.
Für die Höhe deiner Pension werden beide Einkommen zusammengezählt. Das kann sich günstig auf deine Pension auswirken, da du so ein höheres Einkommen hast.
Bei der Krankenversicherung kannst du wählen, aus welcher Versicherung du welche Leistung beziehen willst.
#hokifyexpertentipp: Mehrfachversicherungen können auf den ersten Blick kompliziert sein. Am besten informierst du dich direkt bei den zuständigen Versicherungsträgern über die aktuellen Beitragsgrenzen und Beitragssätze.
Fazit
Was im ersten Moment kompliziert wirkt, ist eigentlich gar nicht so komplex: Die Höhe deines Sozialversicherungsbeitrags kommt auf dein monatliches Brutto-Einkommen an. Dieses wird mit den gesetzlich festgelegten Beitragssätzen multipliziert, wobei du und dein Arbeitgeber unterschiedlich viel einzahlen. Verdienst du weniger, als die Geringfügigkeitsgrenze, bist du nur teilversichert, kannst dich jedoch freiwillig kranken- und pensionsversichern. Übersteigt dein Einkommen aus mehreren (geringfügigen) Jobs die Geringfügigkeitsgrenze, kann es passieren, dass du Nachzahlungen leisten musst. Bist du sowohl angestellt, als auch selbstständig oder als Landwirtin tätig, bist du doppelt versicherungspflichtig.