Arztbesuche während der Arbeitszeit

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 27.11.2023 Lesedauer: ca 2min

Zahnarzttermin

Arztbesuche während der Arbeitszeit können eine heikle Angelegenheit sein. Wirst du aufgrund von Arztbesuchen von der Arbeit entschuldigt oder musst du dir dafür frei nehmen? In Österreich gelten bestimmte Regeln und Rechte, wenn es um Arzttermine während der Arbeitszeit geht: 

Verpflichtungen und Rechte 

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen in Österreich dazu verpflichtet, ihre persönlichen Angelegenheiten außerhalb ihrer Arbeitszeit zu erledigen. Das bedeutet, dass du Arzttermine, Einkäufe oder andere private Aufgaben in der Regel außerhalb deiner Arbeitszeit planen solltest. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere wenn es um akute gesundheitliche Probleme oder die begrenzten Öffnungszeiten von Arztpraxen geht. Eine mögliche Ausnahme wäre z.B. wenn die Ärztin deiner Wahl nur an bestimmten Tagen, an denen du immer arbeitest, offen hat. Auch bei akuten Fällen, wie wenn du während der Arbeitszeit krank wirst oder dich nicht gut fühlst, kannst du einen Arzt besuchen und erhältst deine Lohnfortzahlung weiter. Der Arbeitgeber darf dir in diesen Fällen nicht verbieten, einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrzunehmen. Wenn du öfter wegen derselben Krankheit zum Arzt oder zur Therapie gehst und zwischen den Terminen nur kurze Zeiträume von wenigen Tagen oder Wochen liegen, werden diese Ausfalltage zusammengezählt. Das bedeutet, dass es eine Begrenzung gibt, wie lange du Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben kannst. In der Regel entspricht diese Begrenzung der Anzahl der Stunden, die du in einer Woche arbeitest. Wenn du diese maximale Entgeltfortzahlungsdauer erreicht hast, bekommst du für weitere Ausfalltage kein Gehalt mehr von deinem Arbeitgeber.

#hokifyerklärt: Informiere deine Arbeitgeberin vor dem Arztbesuch, dass du aufgrund eines Arzttermins während einer bestimmten Arbeitszeit nicht arbeiten kannst. Dabei musst du jedoch nicht den Grund deines Arztbesuches nennen.  

Bezahlt oder unbezahlt?

Ein Arztbesuch bei tatsächlicher Krankheit während der Arbeitszeit gilt in Österreich als bezahlte Dienstfreistellung. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir die Zeit für den Arztbesuch bezahlen muss, wenn du wirklich krank bist. Diese Zeit musst du auch nicht einarbeiten oder nachholen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass du das Recht auf freie Arztwahl hast, aber dieses Recht nicht unverhältnismäßig ausnutzen darfst. Dein Arbeitgeber kann die Wegzeit auf ein angemessenes Maß begrenzen, zum Beispiel eine Stunde für den Hin- und Rückweg. Wenn du ohne triftigen Grund einen Arzt in großer Entfernung wählst, musst du die restliche Zeit entweder durch Zeitausgleich oder Urlaub abdecken.

Wegzeiten

Generell gilt, dass Wegzeiten vergütet werden müssen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Normalarbeitszeit vom Arbeitsplatz zum Arzt und zurück fährt. Liegen die Fahrzeiten außerhalb der Normalarbeitszeit, werden sie als Freizeit betrachtet und nicht vergütet. Die Situation ändert sich, wenn du deinen Arztbesuch von zu Hause aus antrittst. Wenn du den Arzt von deiner Wohnung aus aufsuchst, werden in der Regel keine Wegzeiten bezahlt. In diesem Fall wird nur die Zeit, die du tatsächlich beim Arzt verbringst, als Arbeitszeit betrachtet.

Schriftliche Bestätigung

Es ist ratsam, dir immer eine schriftliche Zeitbestätigung von deinem Arztbesuch zu holen. Diese bestätigt, dass du tatsächlich einen Arzttermin hattest und während dieser Zeit nicht arbeiten konntest. Wichtig ist, dass Datum, Uhrzeit und Adresse des Arztes auf der Bestätigung zu lesen sind. Deine Diagnose oder der Grund des Arztbesuches muss nicht enthalten sein. 

Fazit 

Im besten Fall solltest du deine Arztbesuche während deiner Freizeit einplanen, ist das jedoch aufgrund von Ordinationszeiten oder Ähnlichem nicht möglich, kannst du das auch während deiner Arbeitszeit. Informiere deinen Arbeitgeber im Vorhinein und sorge für eine schriftliche Zeitbestätigung von deinem Arzt.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen auf dieser Webseite sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

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