Bildungskarenz beantragen: Das musst du beachten!

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 25.07.2023 Lesedauer: ca 3min

glückliche Frau draußen am Telefon

Du willst dich weiterbilden, aber trotzdem deinen Arbeitsplatz beibehalten? Am besten noch mit etwas Taschengeld für die Weiterbildung? Dann ist die Bildungskarenz genau das Richtige für dich. Falls du dich fragst: Was ist Bildungskarenz eigentlich? Wann habe ich Anspruch auf Bildungskarenz und was sind eigentlich die Voraussetzungen dafür? Und wie hoch ist das Weiterbildungsgeld eigentlich? Lies weiter, um optimal auf die Bildungskarenz vorbereitet zu sein!   

Was ist Bildungskarenz?

In Bildungskarenz zu gehen, bedeutet, dass du dich beruflich weiterbilden kannst, ohne dein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen zu müssen. Die Bildungskarenz dauert insgesamt bis zu 12 Monate, die du über 4 Jahre verteilt nutzen kannst. Alle vier Jahre bekommst du sozusagen ein neues “Guthaben” von 12 Monaten Bildungskarenz. 

Es gibt drei verschiedene Variationen, wie du die Bildungskarenz gestalten kannst: 1. Du gehst direkt für alle 12 Monate am Stück in Bildungskarenz. 2. Du nutzt die Bildungskarenz in Teilen, jeder Teil muss aber mindestens zwei Monate lang sein und du musst innerhalb der vier Jahre alle Teile aufbrauchen. 3. Du kombinierst die Bildungskarenz mit der Bildungsteilzeit und nutzt diese nur in Teilen. 

#hokifyerklärt: Bildungsteilzeit bedeutet, dass du dein Arbeitsverhältnis nicht ganz für deine Weiterbildungszeit pausierst, sondern verkürzt. Nach einem Arbeitsverhältnis von mindestens 6 Monaten, kannst du in Bildungsteilzeit gehen und weniger Stunden arbeiten, sodass du dich nebenbei weiterbilden kannst. Die Bildungsteilzeit kann vier Monate bis zu zwei Jahre dauern. 

Während deiner Bildungskarenz bist du übrigens kranken-, unfall- und pensionsversichert. Du hast keinen besonderen Kündigungsschutz und auch keinen Anspruch auf Sonderzahlungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, erhältst aber ein Weiterbildungsgeld. Dein Urlaubsanspruch verkürzt sich während deiner Bildungskarenz anteilig. 

Weiterbildungsgeld

In der Bildungskarenz erhältst du zwar keinen Lohn, aber dafür ein Weiterbildungsgeld vom AMS, welches so hoch wie dein Arbeitslosengeld (55% deines täglichen Nettoeinkommens) ist, mindestens aber den täglichen Mindestbetrag von 14,53 Euro pro Tag. Das Weiterbildungsgeld musst du beim AMS beantragen. Um dein Weiterbildungsgeld zu erhalten, musst du aber auch immer nachweisen, dass du wirklich in Weiterbildung bist, z.B. in Form von Zeugnissen, Zertifikaten etc. Wenn du das nicht nachweisen kannst, deine Bildungskarenz nicht mindestens zwei Monate dauert oder du während dieser Zeit arbeitest, kann das Weiterbildungsgeld zurückverlangt werden. 

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Was gilt als Weiterbildung?

Während deiner Bildungskarenz kannst du dich sowohl im Inland als auch im Ausland weiterbilden. Wichtig ist, dass die Weiterbildungen einen fachlichen Bezug haben - das können z.B. Fremdsprachenkurse oder fachliche Schulungen sein. Je nachdem in welcher Branche du arbeitest, kann ein fachlicher Bezug ganz anders aussehen. Für einen Sporttrainer wäre z.B. eine Yoga-Ausbildung fachlich genug, für einen Versicherungsberater eher nicht. Auch Schul- und Studienabschlüsse gelten als Weiterbildung, also kannst du für deine Bildungskarenz auch ein Studium starten. Hobby- und Freizeitkurse kommen für die Bildungskarenz nicht in Frage. Aber auch hier ist deine Branche wichtig, manche Freizeitkurse können für bestimmte Jobs einen fachlichen Bezug haben.

Falls du neben deiner Weiterbildung zusätzlich arbeiten möchtest, darfst du selbstständig oder unselbstständig geringfügig arbeiten. Du erhältst dabei noch immer dein Weiterbildungsgeld, sofern du nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest. 

Voraussetzungen und Anspruch Bildungskarenz

Damit du eine Bildungskarenz starten kannst, muss deine Arbeitgeberin zustimmen und dich für diese Dauer freistellen. Wenn du also eine Bildungskarenz in Erwägung ziehst, solltest du das immer erst mit deiner Arbeitgeberin abklären, denn rechtlich gesehen gibt es keinen Anspruch auf Bildungskarenz. Eine weitere Voraussetzungen für die Bildungskarenz ist ein ununterbrochenes bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dir und deiner Arbeitgeberin. Dieses muss mindestens 6 Monate dauern und du musst dabei arbeitslosenversichert sein - geringfügige Anstellungen erfüllen die Voraussetzung also nicht. Deine Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche besucht werden und muss auch immer nachgewiesen werden. Haben du und deine Arbeitgeberin ein beidseitiges Einverständnis für die Bildungskarenz, kannst du bei der AMS-Stelle deines Hauptwohnsitzes die Bildungskarenz beantragen. 

Vorteile Bildungskarenz 

Eine Bildungskarenz hat viele Vorteile wie z.B. dass du dich zwar weiterbildest und somit höherqualifizierst, aber gleichzeitig deinen sicheren Arbeitsplatz behältst. Auch für Arbeitgeberinnen ist das vorteilhaft, da sie so keine Mitarbeiterin verlieren und diese nach der Bildungskarenz besser qualifiziert ist. Durch das Weiterbildungsgeld erhältst du auch ein sicheres Einkommen und kannst deine Bildungskarenz auch mit Reisen verbinden, indem du diese im Ausland machst. 

#hokifyexpertentipp: Die Bildungskarenz kann auch ein guter Übergang sein, wenn du über einen Jobwechsel nachdenkst. Da die Kosten für dein Weiterbildungsgeld vom AMS übernommen werden, kostet die Bildungskarenz deine Arbeitgeberin nichts. Also kannst du eine Bildungskarenz auch vor der endgültigen Beendigung deines Arbeitsverhältnisses starten. 

Fazit 

Die Bildungskarenz ist eine super Möglichkeit für dich, deiner Karriere einen Kick zu geben und dich beruflich weiterzubilden. Bedenke, dass die Bildungskarenz mindestens zwei Monate und höchstens 12 Monate dauern kann und deine Arbeitgeberin zustimmen muss! 

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Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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