Der Umschwung von einer vollgepackten Arbeitswoche in die Pension kann für viele Arbeitnehmerinnen, die es gewohnt sind, einen Großteil der Woche in der Arbeit zu verbringen, schwierig sein. Um diesen Übergang sanfter zu gestalten, bietet sich die Altersteilzeit an. Diese ist eine freiwillige Vereinbarung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ermöglicht älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit kurz vor der Pension. Warum Altersteilzeit sehr unterschiedlich aussehen kann und was sich hinter der geblockten und kontinuierlichen Altersteilzeit versteckt, zeigen wir dir!
Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeberinnen und älteren Mitarbeiterinnen, bei der sie ihre Arbeitszeit in Vorbereitung auf die Pension reduzieren und so einen leichteren Übergang in die Alterspension haben. Während der Altersteilzeit verlieren die Mitarbeiterinnen aber keine Pensionsbezüge und haben immer noch dieselben Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung und andere Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitszeit kann entweder kontinuierlich oder in Form eines Blockzeitmodells um 40 bis 60 Prozent verringert werden.
Voraussetzungen Altersteilzeit
Da die Altersteilzeit nicht rechtspflichtig, sondern freiwillig ist, können die Anforderungen und Voraussetzungen je nach Arbeitgeber etwas variieren. Um die Altersteilzeit zu starten, musst du das im Vorhinein mit deinem Arbeitgeber abklären. Wenn dieser zustimmt, müsst ihr euch darauf einigen, in welchem Ausmaß und ab wann deine Arbeitszeit verringert werden soll. Grundsätzlich ist aber kein Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Altersteilzeit zu bewilligen. Trotzdem gibt es ein paar Regelungen, die gleich sind. Diese sechs Bedingungen müssen erfüllt werden:
Die Altersteilzeit kann erst fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter (Achtung: unterschiedlich bei Frauen und Männern) angetreten werden.
Dafür musst du als Arbeitnehmer in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Das heißt, dass z.B. geringfügige Beschäftigungen nicht dazu zählen, da du in diesen nicht arbeitslosenpflichtversichert bist.
Es muss mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen werden, die die Arbeitszeit um 40% bis 60% verringert. In dieser Vereinbarung muss auch beschlossen werden, dass der Arbeitgeber einen Lohnausgleich erstattet, der die Hälfte des Entgeltverlustes beträgt.
Bevor man in die Altersteilzeit geht, darf man im letzten Jahr höchstens 40% weniger arbeiten als im Gesetz oder im Kollektivvertrag festgelegt. Das entspricht zum Beispiel 24 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche oder 23,1 Stunden bei einer 38,5-Stunden-Woche. Auch Teilzeitbeschäftigte mit mindestens 60% der Normalarbeitszeit können eine Altersteilzeit beantragen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darauf, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage der ursprünglichen Arbeitszeit berechnet werden und die Abfertigung auf der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeit basiert. Das bedeutet, der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge in derselben Höhe wie vor der Altersteilzeit weiter.
Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 3 Monate gedauert haben und alle anderen oben genannten Voraussetzungen müssen erfüllt werden.
Gehalt und Lohnausgleich
Du verringert während deiner Altersteilzeit deine Arbeitszeit zwar um 40% bis 60%, erhältst aber dafür einen Lohnausgleich. Neben dem Arbeitsentgelt erhältst du nämlich einen Lohnausgleich von 50% der Differenz zwischen deinem bisherigen Arbeitsentgelt (12 Monatsausschnitt) und deinem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt. Das heißt, du bekommst weiterhin ungefähr 80% deines bisherigen Einkommens ausbezahlt. Das hat aber keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge, da diese vom Arbeitgeber noch immer in der bisherigen Höhe, wie vor der Altersteilzeit, ausbezahlt werden.
Kontinuierliche vs. geblockte Altersteilzeit
Die Altersteilzeit kann entweder kontinuierlich oder in einem Blockmodell angetreten werden. Wenn du dich für die kontinuierliche Altersteilzeit entscheidest, wird deine Arbeitszeit schrittweise verringert, bis du nur noch 40% bis 60% der eigentlichen Arbeitszeit leistest. Dagegen arbeitest du im Blockmodell in einer bestimmten Zeitspanne Vollzeit weiter und hast dann eine sogenannte Freizeitphase, in der du komplett frei hast. Falls du eine geblockte Altersteilzeit antrittst, muss der Arbeitgeber spätestens mit Beginn der Freizeitphase eine Ersatzarbeitskraft einstellen. Die Freizeitphase der Altersteilzeit darf nicht mehr als zweieinhalb Jahre betragen. Für jede Anzahl von Mehrstunden, die du in der Arbeitsphase leistest, steht dir ein entsprechender Zeitausgleich in der Freizeitphase zu.
Urlaubsanspruch Altersteilzeit
Wie viel Urlaubsanspruch du in der Altersteilzeit hast, kommt darauf an, ob es sich um die kontinuierliche oder geblockte Altersteilzeit handelt. Im Falle der kontinuierlichen Altersteilzeit wird dein Urlaubsanspruch genauso wie bei einer Teilzeitstelle berechnet: du erhältst denselben Urlaubsanteil wie Vollzeitbeschäftigte nur auf weniger Arbeitsstunden heruntergerechnet. Mit dem Blockmodell erhältst du auch in der Freizeitphase einen gesetzlich vorgesehenen Urlaubsanspruch. Diesen Urlaub kannst du dann in der Arbeitsphase, mit dem Urlaub der Arbeitsphase kombinieren und nutzen. Im besten Fall verbrauchst du deinen Urlaub bis zur Freizeitphase, ansonsten stehen dir Urlaubsersatzleistungen (z.B. Lohnausgleich) zu.
Resturlaub vor Altersteilzeit
Vereinbare am besten mit deiner Arbeitgeberin, den bestehenden Resturlaub vor der Altersteilzeit zu verbrauchen.
Kündigung in der Altersteilzeit
Kannst du während der Altersteilzeit gekündigt werden oder selbst kündigen? Während der Altersteilzeit besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch du das Arbeitsverhältnis kündigen dürfen. Du darfst jedoch nicht nur aufgrund der Altersteilzeit oder der Planung der Altersteilzeit gekündigt werden. Ist das der Fall, kannst du das z.B. aufgrund von Altersdiskriminierung anfechten.
Vorteile Altersteilzeit
Flexibilität: Durch die Möglichkeit, Arbeitszeit und Freizeit zu teilen, können ältere Arbeitnehmerinnen den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten.
Entlastung: Eine verringerte Arbeitszeit kann dich entlasten und dir die Möglichkeit geben, deiner Gesundheit mehr Beachtung zu schenken.
Förderung: Die Altersteilzeit wird in Österreich durch Förderungen unterstützt, wodurch der Übergang in den Ruhestand erleichtert wird.
Arbeitslosigkeit: Die Altersteilzeit kann älteren Arbeitnehmern helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, indem sie Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig ein reduziertes Einkommen erhalten.
Fazit
Die Altersteilzeit stellt eine gute Möglichkeit dar, um den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern, ohne dabei deine Pension in Gefahr zu bringen. Du erhältst nach der Altersteilzeit weiterhin deine volle Pension und kannst dich mit mehr Freizeit besser darauf vorbereiten.