Unbezahlter Urlaub

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Aktualisiert: 29.02.2024 Lesedauer: ca 4min

Frau steht am Meer und sieht in die Ferne, sie genießt ihren unbezahlten Urlaub

Unbezahlter Urlaub ist die Aussetzung eines Arbeitsverhältnisses für einen vorab definierten Zeitraum. Bei unbezahltem Urlaub wird die Dienstnehmerin von der Arbeit freigestellt und im Gegenzug wird ihr für diesen Zeitraum kein Gehalt ausgezahlt. Du hast also freie Zeit, bekommst aber im Gegensatz zu deinem normalen Urlaub keine Entgeltfortzahlung. Dein Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen, sodass du nach deinem unbezahlten Urlaub wieder ganz normal in deinen Job zurückkehren kannst. Im arbeitsrechtlichen Kontext wird unbezahlter Urlaub auch Karenzierung genannt. 

So funktioniert unbezahlter Urlaub

Bei unbezahltem Urlaub wird die Arbeitgeberin von der Arbeitspflicht und die Arbeitnehmerin von der Entgeltpflicht freigestellt. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmerin für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs nicht arbeiten muss, aber auch kein Gehalt bekommt. Das Arbeitsverhältnis bleibt dabei aufrecht, dauert der unbezahlte Urlaub maximal einen Monat, bleibt die Dienstnehmerin auch bei der Sozialversicherung angemeldet. Dabei gilt: Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin müssen sich einigen, denn unbezahlter Urlaub ist nur mit der Zustimmung der Arbeitgeberin möglich. Es gibt also keinen Rechtsanspruch darauf und auch keine Minimal- oder Maximaldauer. 

#hokifyexpertentipp: Halte Vereinbarungen über unbezahlten Urlaub immer schriftlich in einem Vertrag fest! So kannst du im Zweifelsfall nachweisen, worauf ihr euch geeinigt habt. 



Sozialversicherung: Das musst du bei unbezahltem Urlaub beachten

Abgesehen von der Tatsache, dass du während deines unbezahlten Urlaubs kein Gehalt bekommst, musst du bei der Sozialversicherung Folgendes beachten: 

  • Bei bis zu einem Monat unbezahlten Urlaub bleibt die Dienstnehmerin weiterhin sozialversichert. Die dafür allfälligen Sozialversicherungsbeiträge sind jedoch von der Dienstnehmerin selbst zu tragen. Auch den Schlechtwetterentschädigungsbeitrag musst du, sofern er auf dich zutrifft, selbst bezahlen. 

  • Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, wird die Dienstnehmerin von der Sozialversicherung abgemeldet. Das bedeutet, dass du nicht mehr kranken-, pensions-, arbeitslosigkeits- und unfallversichert bist. In diesem Fall ist es empfehlenswert sich freiwillig versichern zu lassen. 



Die Grundlage, auf der die Höhe der Beiträge im ersten Fall (unbezahlter Urlaub dauert maximal einen Monat) berechnet werden, ist derselbe Zeitraum direkt vor dem unbezahlten Urlaub. Nimmst du also zwei Wochen unbezahlten Urlaub, werden als Berechnungsgrundlage die beiden Arbeitswochen vor deinem unbezahlten Urlaub herangezogen. Darauf basierend wird dann dein Sozialversicherungsbeitrag berechnet, den du selbst übernehmen musst. 

Falls der Kollektivvertrag keine andere Regelung vorsieht, gibt es während unbezahlten Urlaubs keinen Anspruch auf Sonderzahlungen. Du bekommst also für die Zeit deines unbezahlten Urlaubs kein anteiliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld

Bei unbezahltem Urlaub wird dir kein Gehalt ausbezahlt und du musst die Sozialversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum selbst zahlen. Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, wirst du von der Sozialversicherung abgemeldet. Dein Arbeitsvertrag und alle darin geregelten Rechte und Pflichten gelten jedoch weiterhin, mit Ausnahme deiner Arbeitspflicht und der Entlohnungspflicht deiner Arbeitgeberin.
Unbezahlter Urlaub ist nur freiwillig möglich, es müssen also beide Parteien zustimmen. Dauer und Details können großteils individuell festgelegt werden, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen.
Für die Dauer deines unbezahlten Urlaubs bekommst du kein Gehalt ausgezahlt und auch keine anteiligen Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Du hast jedoch langfristig dadurch keine Nachteile beim Gehalt - es darf dir beispielsweise nicht nach deinem unbezahlten Urlaub weniger Gehalt ausgezahlt werden als zuvor.
Grundsätzlich nicht, außer es gibt firmeninterne oder kollektivvertragliche Regelungen, die etwas anderes bestimmen. Unbezahlter Urlaub muss immer mit der Arbeitgeberin ausgemacht und abgesprochen werden.
Rechtlich gesehen gibt es kein Recht auf unbezahlten Urlaub. Elternkarenz ist eine Sonderform, die Arbeitnehmerinnen bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes zusteht.

Gründe für unbezahlten Urlaub 

Auch wenn du rechtlich keinen Grund für unbezahlten Urlaub angeben musst, ist es in vielen Unternehmen nur mit gutem Grund möglich, in unbezahlten Urlaub zu gehen. Dazu können beispielsweise zählen: 

  • Pflege von kranken Angehörigen (für einen begrenzten Zeitraum gibt es hier auch Pflegefreistellung)

  • Fort- oder Weiterbildungen (Alternative: Bildungskarenz) 

  • Kindererziehung (Alternative: Elternkarenz / Elternteilzeit

  • Ausgiebige / Längerfristige Reisen 

  • Unerwartete Notsituationen (z.B. Feuer, Wasserrohrbruch, familiäre Notfälle) 

  • Ausübung eines Ehrenamts 

  • Promotionen, Events oder Ähnliches

#hokifyexpertentipp: Viele Unternehmen setzen außerdem voraus, dass deine “normalen” Urlaubstage bereits aufgebraucht oder verplant sind. Sprich mit deiner Vorgesetzten darüber, ob und unter welchen Umständen unbezahlter Urlaub möglich ist! 

Fazit

Unbezahlter Urlaub ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen, zusätzliche Urlaubszeit zu bekommen, ohne dafür bezahlt zu werden. Das Arbeitsverhältnis bleibt dabei bestehen, die Sozialversicherungsbeiträge sind jedoch für diesen Zeitraum von der Arbeitgeberin zu bezahlen. Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, wird die Dienstnehmerin von der Sozialversicherung abgemeldet. Während unbezahlter Urlaub in manchen Unternehmen üblich ist, ist er in anderen nur in Ausnahmefällen möglich.

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Geschlechtsformen verzichtet. Alle Personenbeschreibungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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