Geringfügige Beschäftigung – 7 Key Facts!

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Aktualisiert: 25.10.2023 Lesedauer: ca 3min

junge Barkeeperin bei ihrem Minijob

Nebenjobs sind eine großartige Möglichkeit, neben der Ausbildung etwas dazu zu verdienen. Weil es sich meist um wenige Stunden in der Woche handelt, sind geringfügige Jobs besonders gut für Schülerinnen und Studentinnen geeignet. Die folgenden 7 Facts solltest du auf jeden Fall beachten, wenn du darüber nachdenkst, dir einen Nebenjob zu suchen!

1. Bedeutung

Eine geringfügige Beschäftigung wird auch als Minijob bzw. Nebenjob bezeichnet und bedeutet, dass du einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehst, in der du einen gewissen Betrag ("Geringfügigkeitsgrenze") verdienen kannst, ohne Steuern und den vollen Sozialversicherungsbeitrag zahlen zu müssen. Auf viele der ausgeschriebenen geringfügigen Beschäftigungen kannst du dich auch ohne Ausbildung bewerben. Es spielt dabei keine Rolle, wie lange dieses Dienstverhältnis angesetzt ist - wichtig ist nur, dass du im Monat nicht mehr als 500,91€ verdienst (Stand: 2023) bzw. ab 2024 nicht mehr als 518,44 Euro verdienst. Diese Grenze wird meist am Jahresbeginn erhöht.

2. Arbeitszeit

Abhängig von deinem Arbeitgeber variiert die Stundenanzahl, die du pro Monat tätig sein solltest. Meistens wird diese Anzahl vom Arbeitgeber vorher festgelegt und schon in der Stellenanzeige ausgeschrieben. In manchen Fällen bekommst du aber die Chance die Stundenanzahl, je nach deinem persönlichem Bedürfnis, zu erhöhen oder zu verringern. In anderen Jobs bist du nicht an Arbeitszeiten gebunden oder kannst es dir selbst einteilen. Meist handelt es sich bei geringfügigen Jobs um ein wöchentliches Stundenausmaß von 5 bis 10 Wochenstunden. Damit sind geringfügige Beschäftigungen eine gute Möglichkeit für Nebenjobs für Schülerinnen und Studentinnen.

#hokfiyexpertentipp: Geringfügige Anstellungen haben nicht nur Vorteile! Generell bringen Teilzeitjobs Nachteile mit sich, die dein Leben und deine Karriere langfristig beeinflussen können.

3. Entgelt

Entweder bestimmt dein Arbeitgeber selbst oder du mit ihm zusammen deinen Stundenlohn. Sorge unbedingt dafür, dass dieser in deinem Vertrag festgehalten wird, damit es später nicht zu Komplikationen kommen kann. Wie oben schon erwähnt, darfst du dabei die monatliche Geringfügigkeitsgrenze dabei nicht überschreiten, weil du sonst Nachzahlungen leisten musst. Der große Vorteil wenn du einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehst, ist, dass du weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge von deinem Gehalt abführen musst. Das bedeutet dein Verdienst bleibt Brutto wie Netto genau derselbe. Als geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer bist du zusätzlich automatisch unfallversichert, jedoch nicht sozialversichert. Du kannst dich jedoch wenn du das willst, freiwillig sozialversichern.

4. Sozialversicherung

Es ist zwar auf den ersten Blick ein Vorteil, dass du keine Sozialversicherungsbeiträge abführen musst, es bedeutet jedoch auch, dass du nicht vollversichert bist. Als geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer bist du automatisch unfallversichert, jedoch nicht voll sozialversichert. Du hast also weder eine Krankenversicherung noch eine Pensions- oder Arbeitslosenversicherung. Du kannst dich jedoch, wenn du das möchtest, freiwillig sozialversichern, damit du auch kranken- und pensionsversichert bist. Nur eine Arbeitslosenversicherung ist als geringfügig Beschäftigter nicht möglich.

5. Urlaubsanspruch

Generell hast du dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer und deshalb auch Anspruch auf fünf Wochen (25 Urlaubstage bei einer 5-tägigen Arbeitswoche) bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Dabei ist zu beachten, dass die Urlaubstage an die geleisteten Arbeitstage angepasst werden müssen. Arbeitest du beispielsweise nur zwei Tage die Woche, dann hättest du dementsprechend auch nur Anspruch auf 10 Tage Urlaub pro Jahr (5 x 2 Arbeitstage = 10 Urlaubstage pro Jahr). Wie es mit Sonderurlaub aussieht, erfährst du hier.

6. Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitszeiten des Arbeitnehmers und der im Kollektivvertrag festgesetzten Normalarbeitszeit. Wenn du wöchentlich mindestens 1/5 (40h pro Woche / 5 = 8h pro Woche) dieser Arbeitszeit leistest, dann gelten die Kündigungsfristen und -bestimmungen des bereits erwähnten Kollektivvertrags. Arbeitest du weniger als 1/5 der Normalarbeitszeit, dann gilt eine beidseitige vierzehntägige Kündigungsfrist.

7. Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Generell steht es dir frei, in mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu stehen. Hier solltest du aber bedenken, dass dein monatliches Gehalt aus allen Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet wird. Überschreitet nun dein gesamtes Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze, dann bist du dazu verpflichtet die Beiträge für die Sozialversicherung von deinem Gehalt abzuführen.

Vorteile: Sommerjob ☀️ #shorts #youtubeshorts

Fazit

Nebenjobs sind vor allem für Studentinnen und Schülerinnen eine großartige Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. Dabei solltest du jedoch immer darauf achten, nicht über die Geringfügigkeitsgrenze zu kommen. Außerdem bist du nicht voll sozialversichert, sondern nur Unfallversichert. Du hast jedoch denselben Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer. Deine Kündigungsfrist kommt auf deine Arbeitszeit und den gültigen Kollektivvertrag an.

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Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

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