Papamonat: Voraussetzungen & Rechte

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 15.02.2024 Lesedauer: ca 4min

Mann und Baby

Seit 2019 haben Väter in Österreich einen Rechtsanspruch auf den sogenannten Papamonat. Doch was genau bedeutet das und steht dieser Anspruch jedem werdenden Vater zu? Hier sind alle Infos zu Voraussetzungen, Beantragung, Dauer und Geld während des Papamonates. 

Was ist der Papamonat? 

Der Papamonat ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit für einen Monat. Somit haben neue Papas die Möglichkeit, sich nach der Geburt ihres Kindes einen Monat lang nur dem Vatersein zu widmen. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden: 

  • Gemeinsamer Haushalt von Vater und Kind 

  • Vater muss rechtzeitig Papamonat beantragen & Meldefristen einhalten 

Circa. 3 Monate vor der Geburt des Kindes muss die Arbeitgeberin über den Papamonat informiert werden. Wichtig dabei ist, den voraussichtlichen Geburtstermin und den Beginn der Freistellung zu nennen. Falls es zu einer Frühgeburt kommt, muss keine Vorankündigung stattfinden. Außerdem muss die Arbeitgeberin auch direkt nach der Geburt verständigt werden. Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der fixe Antrittspunkt des Papamonats bekanntzugeben. 

#hokifyerklärt: Es gibt keine fixe Art, wie du den Papamonat melden musst, solange du dich an die Fristen hältst, kannst du das sowohl mündlich als auch schriftlich bei deiner Arbeitgeberin melden. 

Dauer und Zeitraum 

Die Freistellung kann ab dem ersten Tag nach der Geburt des Kindes bis zum Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter dauern und beträgt in der Regel einen Monat. Wenn die Mutter nicht unter ein gesetzliches Beschäftigungsverbot fällt, da sie z.B. Hausfrau ist, kann der Papamonat bis zu acht Wochen nach der Geburt, oder bei speziellen Geburten wie Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten sogar bis zu zwölf Wochen in Anspruch genommen werden. 

Kündigungs- und Entlassungsschutz

Nimmst du den Papamonat in Anspruch bist du kündigungs- und entlassungsgeschützt. Der Kündigungsschutz beginnt bereits mit der Vorankündigung der Geburt und des Papamonates (frühestens 4 Monate vor der Geburt) und endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonates. 

Familienzeitbonus 

Da der Papamonat eine unbezahlte Freistellung ist, erhältst du während dieser Zeit nicht dein übliches Gehalt. Um das auszugleichen, kann der Familienzeitbonus beantragt werden. Der Familienzeitbonus beträgt 52,46 € pro Tag, also bis zu 1.626,26 (31 Tage) pro Monat. (2024) Du kannst aber musst nicht den Familienzeitbonus während des Papamonates in Anspruch nehmen. Falls du vom Familienzeitbonus Gebrauch machen willst, musst du ihn via Antragsformular bei deinem zuständigen Krankenversicherungsträger beantragen. Vorsicht: Der Familienzeitbonus kann frühestens nach der Geburt des Kindes und spätestens 91 Tage nach der Geburt beantragt werden. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um den Familienzeitbonus zu erhalten: 

  • Vater hat Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind 

  • Vater, Kind und der andere Elternteil leben im gemeinsamen Haushalt 

  • Vater, Kind und der andere Elternteil halten sich berechtigt in Österreich auf

  • Vater, Kind und anderes Elternteil haben Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet 

  • Vater befindet sich 28, 29, 30  oder 31 zusammenhängende Tage in Familienzeit

  • Vater hat in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor Antritt der Familienzeit keine Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen 

  • Vater hat in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt

Fazit 

Der Papamonat ermöglicht Vätern eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich dem neugeborenen Kind zu widmen. Die Dauer des Papamonates erstreckt sich in der Regel vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter. Zur finanziellen Absicherung steht der Familienzeitbonus zur Verfügung, der jedoch gesondert beantragt werden muss und bestimmten Kriterien unterliegt. 

Der Papamonat ist eine unbezahlte Freistellung, das heißt, du erhältst kein Entgelt. Du kannst jedoch während dieser Zeit den Familienzeitbonus beantragen.
Der Familienzeitbonus steht Vätern zu, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund der Geburt ihres Kindes vorübergehend einstellen und sich der Familie widmen. Der Familienzeitbonus beträgt 52,46 €, also bis zu 1.626,26 (31 Tage) pro Monat. (2024)
Der Papamonat dauert einen Monat: von der Geburt des Kindes bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter. Wenn die Mutter nicht unter ein gesetzliches Beschäftigungsverbot fällt, da sie z.B. Hausfrau ist, kann der Papamonat bis zu acht Wochen nach der Geburt, oder bei speziellen Geburten wie Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten sogar bis zu zwölf Wochen in Anspruch genommen werden.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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