Diskriminierung am Arbeitsplatz

von Sebastian Prax

Aktualisiert: 20.06.2023 Lesedauer: ca 4min

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Wir verbringen viel Lebenszeit in der Arbeit. Deshalb ist es wichtig, dass es uns während unseres Arbeitsalltags auch gut geht. Vieles trägt zu einer positiven Stimmung am Arbeitsplatz bei, wie etwa ein gutes Verhältnis zu den Kolleginnen oder ein ordentliches Gehalt. Leider gibt es auch Faktoren, die sich negativ auf die Situation am Arbeitsplatz auswirken: Sexuelle Belästigung, Probleme mit Kollegen und Mobbing oder auch Diskriminierung können den Arbeitsalltag zur Hölle werden lassen. Wenn das der Fall ist, ist es wichtig, es nicht einfach dabei zu belassen, sondern aktiv etwas dagegen zu unternehmen. Damit das gut gelingt, wir zeigen wir dir Schritt für Schritt was Diskriminierung eigentlich bedeutet, wann sie verboten ist und was man dagegen tun kann.

Was bedeutet Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Diskriminierung und Vorurteile liegen oft nahe beieinander. Ein Vorurteil bildet man sich - wie das Wort sagt - im Vorhinein, eben ohne gründliche Abklärung und eingehende Untersuchung dieses Urteils. Oft werden Meinungen von Freunden übernommen, aus den Medien aufgebaut oder aufgrund von Aberglauben, Erzählungen oder Unwissen gebildet. Diese vorgefassten Einstellungen, die unreflektiert aus der Gesellschaft übernommen werden, werden in der Folge auf einzelne Personen projiziert: Die Person wird nicht mehr aufgrund ihres Charakters wahrgenommen, sondern nur noch basierend auf ihren "negativen" Eigenschaften dieser Vorurteile. Hat das negative Auswirkungen auf eine Person, auf Grund von zum Beispiel Geschlecht, Alter oder religiösem Bekenntnis, spricht man von Diskriminierung. Mögliche Gründe für Diskriminierung können die folgenden Merkmale sein:

  • Alter

  • Geschlecht

  • Herkunft bzw. ethnische Zugehörigkeit

  • Weltanschauung

  • Religion

  • Gesundheit bzw. Behinderung

  • Sexuelle Orientierung

Dabei wird zwischen “Unmittelbarer Diskriminierung” oder “Mittelbarer Diskriminierung” unterschieden:

Unmittelbare Diskriminierung

Die unmittelbare Diskriminierung liegt dann vor, wenn Personen wegen einem der oben genannten Gründe in einer bestimmten oder vergleichbaren Situation eine ungleiche beziehungsweise ungünstigere Behandlung erfahren, als eine andere Person in einer ähnlichen Situation.
Beispiel: Xu kommt aus China und verdient weniger als Tobias, der aus Österreich kommt, für dieselbe Tätigkeit, obwohl sie ähnliche Ausbildungen haben und gleich viel Arbeitserfahrung vorweisen können. Xu wird demnach aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihres Geschlechts (oder wegen beidem) diskriminiert.

Mittelbare Diskriminierung (am Arbeitsplatz)

Unter mittelbarer Diskriminierung versteht man Vorschriften am Arbeitsplatz, die zunächst neutral erscheinen, jedoch bestimmte Personen oder Gruppen gegenüber anderen ArbeitnehmerInnen benachteiligen.
Beispiel: Fortbildungen sind nur für Vollzeitangestellte möglich. Da der Großteil der Teilzeit-Angestellten Frauen sind, haben sie demnach weniger Aufstiegschancen und werden dementsprechend benachteiligt.

Was ist das Gleichbehandlungsgesetz?

Das Gleichbehandlungsgesetz sichert die gleichen Rechte für alle Arbeitnehmerinnen und verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung.

Das Gleichbehandlungsgebot gilt für alle:

  • Arbeitsverhältnisse aller Art (die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen)

  • Arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse

  • Heimarbeitnehmerinnen

  • Leiharbeitnehmerinnen

  • nach Österreich entsendeten Arbeitnehmerinnen für die Dauer der Entsendung

Auch Stellenausschreibungen, Recruitingverfahren und Bewerbungsabsagen müssen dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen. Einzige Ausnahme: Wenn der Beruf eine Ungleichbehandlung notwendig macht, beispielsweise kann für sehr langwierige Ausbildungen (z.B. Piloten) gefordert werden, dass die Kandidatinnen ein gewisses Alter nicht überschreiten.

#hokifyexpertentipp: Es gibt bei Vorstellungsgesprächen verbotene Fragen, die nicht gestellt werden dürfen. Das sind Fragen, die zu einer Diskriminierung für die Kandidatinnen führen können.

Wann ist Diskriminierung verboten?

Diskriminierung ist immer dann verboten, wenn Arbeitnehmerinnen aufgrund der oben genannten Faktoren (hier noch einmal auf einen Blick: ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung) diskriminiert werden. Wie beschrieben kann dies mittel- oder unmittelbar passieren und sowohl gegen Einzelpersonen, als auch gegen Personengruppen gerichtet sein. Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn gegen das Gleichbehandlungsgesetz verletzt wird.

Laut Arbeiterkammer ist Diskriminierung bei folgenden Punkten verboten:

  • Begründung der Arbeitsverhältnisses

  • Festsetzung des Entgelts/Lohn

  • Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen

  • Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung

  • Beim beruflichen Aufstieg und Beförderungen

  • Sonstige Arbeitsbedingungen

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

  • Bei Stellenausschreibungen

Mobbing

Mobbing ist ein langfristiges Verhalten unter Arbeitnehmerinnen mit dem Ziel, eine Person zu verletzen, einzuschüchtern, zu entmutigen, auszugrenzen oder aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Das kann unter anderem folgendermaßen aussehen:

  • Beschimpfungen

  • Schikanen

  • Ausgrenzung

  • Keine Weitergabe von Informationen

  • Systematisches Zuweisen von sinnlosen Aufgaben

  • Behandeln der betroffenen Person wie Luft bzw. Ignorieren der betroffenen Person

  • Verbreiten von Gerüchten oder persönlichen (Falsch)informationen

  • Lästern, Lustigmachen, Hänseln

In Österreich gibt es keine einheitliche Definition von Mobbing, weswegen von Fall zu Fall einzeln entschieden werden muss. Mobbing kann jedoch unter Diskriminierung fallen und dementsprechend auch die Basis für Schadensersatzklagen bilden. Mobbing kann auch von Führungspersonen ausgehen ("Bossing") oder sich gegen solche richten. Sachliche Kritik, Feedback oder das Verlangen von hoher Leistung ist jedoch kein Mobbing. Auch das Aussprechen einer Kündigung, eine Entlassung oder Weisungen sind keine Mobbing-Tätigkeiten, sondern rechtliche Handlungen.

Sexuelle Belästigung

Besonders Frauen sind in Arbeitsverhältnissen oft von sexueller Belästigung, also die Verletzung der Würde durch eine sexuelle/anzügliche Handlung, betroffen. Was sexuelle Belästigung ist und was nicht, wird als sehr subjektiv empfunden: Es muss nicht immer gleich Belästigung durch unangebrachte Berührungen oder gewaltvolle Handlungen sein, auch diskriminierende Witze, frauenfeindliches Verhalten oder Ausgrenzung aufgrund des Geschlechts zählen dazu. Vor dem Gesetz ist sexuelle Belästigung, was von dem Opfer unerwünscht ist und als solche empfunden wird. Das kann durch Vorgesetzte, Kunden oder Kollegen passieren. Wenn du davon betroffen bist, solltest du der anderen Person höflich aber bestimmt klarmachen, dass dieses Verhalten unerwünscht ist und eine Grenze überschreitet.

Gegen Diskriminierung wehren

Die wichtigste Regel lautet: Nicht einfach wegsehen oder Diskriminierung akzeptieren, sondern aktiv etwas dagegen unternehmen. Handelt es sich um "kleine" Handlungen, reicht oft schon ein Gespräch mit den betreffenden Personen oder der Vorgesetzten. Ist das nicht möglich oder bringt keine Verbesserung, kann es helfen, sich externe Hilfe von der Arbeiterkammer oder der jeweiligen Gewerkschaft zu holen. Sollte es zum Rechtsstreit kommen ist eine Beratung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft von Vorteil. Es gibt auch Vereine und Organisationen, die bei Diskriminierung helfen, zum Beispiel den Verein Sprungbrett, der Opfern von sexueller Belästigung zur Seite steht.

Die Folgen von Diskriminierung können sowohl für Arbeitnehmerinnen, als auch für Arbeitgeberinnen gravierend sein. Neben psychischer Belastung können auch physische Auswirkungen spürbar werden. Wehrst du dich dagegen, muss dir oft nicht nur der durch die Diskriminierung entstandene Schaden wiedergutgemacht werden, sondern du hast in vielen Fällen auch Anrecht auf Schadenersatzzahlungen.

Fazit

Diskriminierung kommt leider immer noch sehr häufig vor und ist nicht zu unterschätzen. Andersbehandlung und Benachteiligung aufgrund von äußerlichen Merkmalen, Weltanschauung, Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung sind in Österreich untersagt. Falls du davon betroffen bist, solltest du dir externe Hilfe holen und gegen die Täterinnen vorgehen.

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