Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Anspruch & Höhe

von Xhevahire Sinani

Aktualisiert: 09.11.2023 Lesedauer: ca 3min

Offene Geldtasche

Gerade hast du deine Schule abgeschlossen, den Job geschmissen oder befindest dich einfach in einer Selbstfindungsphase und weißt noch nicht genau, was du als nächstes tun sollst? Damit du dabei nicht in einen finanziellen Engpass gerätst, klären wir dich jetzt über deine Rechte bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf!

1. Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine reformierte Form der ehemaligen Sozialhilfe, mit der die Armut sowie die damit einhergehende soziale Ausgrenzung in Österreich vermieden, beziehungsweise bekämpft werden soll. Mit ihr werden Menschen unterstützt, die sich ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr eigenständig finanzieren können und/oder (wieder) ins Arbeitsleben einsteigen wollen. Das bedeutet, wenn du die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beantragst, dann wird dir ein bestimmter monatlicher Geldbetrag zur Verfügung gestellt, mit dem es dir ermöglicht wird, deinen notwendigen Bedarf an Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, etc. zu decken. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für die Mindestsicherung. Erwachsene Personen können die Bedarfsorientierte Mindestsicherung 12-mal im Jahr und Minderjährige 14-Mal im Jahr beziehen.

2. Wer hat Anspruch auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

Du hast Anspruch auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, wenn du als österreichische(r) Staatsbürger(in) oder gleichgestellte Person mit rechtmäßigem Aufenthalt nicht mehr aus eigener Kraft für deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst. Das bedeutet, wenn dein monatliches Einkommen unter den Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt, obwohl du deine Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft zeigst. Zudem darf dein privates Vermögen bei Antragstellung den Betrag von rund 6.322 Euro (Stand 2023) nicht überschreiten. Besitzt du ein Auto, dass du nicht berufs- oder behindertenbedingt nutzt, dann musst du dieses sogar vorher verkaufen. Nach Einreichung deines Antrags entscheidet dann die zuständige Verwaltungsbehörde darüber, ob die geforderten Faktoren bei dir zutreffen und du die Bedarfsorientierte Mindestsicherung erhältst. Solltest du die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen und arbeitsfähig sein, dann kann dir die Leistung trotzdem bis zur Hälfte gekürzt und in Ausnahmefällen sogar zur Gänze gestrichen werden, wenn du deinen Einsatz bei einer zumutbaren Arbeit verweigerst.

Zu erfüllende Faktoren:

  • Österreichische(r) Staatsbürger(in) oder gleichgestellte Person mit rechtmäßigem Aufenthalt

  • Hilfsbedürftig: Nicht genügend finanzielle Mittel für den Selbsterhalt

  • Arbeitsfähig: Bereitschaft zum Einsatz der eigene Arbeitskraft

  • Privatvermögen: Unter 6.321,84 Euro (Stand 2023)

3. Wie viel Geld würdest du bekommen?

Die Höchstbeträge der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bestehen aus einem Grundbetrag plus einem Wohnkostenanteil von 25 Prozent und werden generell 12-mal, bei Erwachsenen, und 14-mal, bei Minderjährigen, in einem Jahr ausgezahlt. Bei höheren oder niedrigeren Wohnkosten können die Beträge auch angepasst sowie Ergänzungsleistungen gezahlt werden. Je nach Bundesland und Anzahl variiert zudem die Höhe des monatlich auszuzahlenden Betrags für Kinder.

Je nach Bundesland kann das sehr variieren, hier sind einige Beispiele:

Bundesland

Person

Mindestsicherung

Steiermark

Alleinstehende, Alleinstehende minderjährige, Alleinerzieherinnen

949,46 Euro

Kärnten

Alleinstehende, Alleinstehende minderjährige, Alleinerzieherinnen

1.053,64 Euro

Oberösterreich

Alleinstehende und Alleinerziehende

1.053,64 Euro

Burgenland

Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher, die nur mit ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten minderjährigen oder volljährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben

1.054 Euro

Außerdem kann jedes Bundesland Alleinerziehenden Personen einen Zuschlag gewähren, welcher sich nach der Kinderzahl richtet und zwischen 126 Euro (1.Kind) und 32 Euro (ab dem 4. Kind) pro Monat beträgt. 

Die Bundesländern sind auch dazu verpflichtet Menschen mit Behinderungen einen Zuschlag von maximal 190 Euro zu gestatten, sofern sie nicht bereits gleichwertige Leistungen gewähren.

Fazit

Bei den aufgeführten Zahlungsbeträgen handelt es sich um Höchstwerte, die nur dann ausgezahlt werden, wenn du kein anderes Einkommen hast. Solltest du beispielsweise einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und dabei verdienen, dann wird dir nur die fehlende Differenz zur Mindestsicherung ausbezahlt. Auch Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld, etc. werden mit berechnet und reduzieren den zu erhaltenden Betrag der Mindestsicherung.

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