Die Geringfügigkeitsgrenze gibt vor, bis zu welcher Einkommensgrenze keine Steuern und Abgaben zu zahlen sind. Da sich die Geringfügigkeitsgrenze auch an die aktuelle Lage, sprich Konjunktur und Inflation anpasst, wird sie von Jahr zu Jahr adaptiert. Hier sind 5 Fakten von geringfügigen Beschäftigungen im Überblick:
Die Geringfügigkeitsgrenze ändert sich jährlich und wird meistens von Jahr zu Jahr höher.
Während einer geringfügigen Beschäftigung ist man unfall- aber nicht kranken- und pensionsversichert.
Geringfügig Beschäftigte haben keine Arbeitslosenversicherung.
Geringfügig Beschäftigte haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeit- und Teilzeitangestellte.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld haben keinen Einfluss auf die Geringfügigkeitsgrenze.
Geringfügigkeitsgrenze von 2020 bis 2024
Die Geringfügigkeitsgrenze 2024 liegt bei 518,44 Euro.
Jahr | Monatliche Geringfügigkeitsgrenze |
2024 | 518,44 Euro |
2023 | 500,91 Euro |
2022 | 485,85 Euro |
2021 | 475,86 Euro |
2020 | 460,66 Euro |
Sozialversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Geringfügig Beschäftigte sind nur teilversichert. Das heißt, sie haben keine Vollversicherung und müssen nicht automatisch vom Arbeitgeber kranken-, unfall- und pensionsversichert werden, sondern sind nur unfallversichert. Damit sie kranken- und pensionsversichert sind, können geringfügig Beschäftigte eine freiwillige Pensions- und Krankenversicherung bei der Arbeiterkammer abschließen. Diese muss selbstständig bezahlt werden und beträgt 70,72 Euro (Stand 2023) im Monat.
Arbeitslosenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Eine Arbeitslosenversicherung steht geringfügig Beschäftigten nicht zu. Diese kann auch nicht freiwillig wie die Pensions- oder Krankenversicherung beantragt werden. Das wiederum heißt aber auch, dass arbeitslos gemeldete Personen eine geringfügige Beschäftigung ausüben können und trotzdem ihr Arbeitslosengeld erhalten, weil geringfügiges Einkommen nicht zur Berechnung des Arbeitslosengeldes zählt.
Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung
Arbeitnehmerinnen in Österreich haben Anspruch auf fünf bzw. sechs Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Das gilt sowohl für Vollzeit als auch für Teilzeit und geringfügig Beschäftigte. Auch andere Ansprüche wie Pflegeurlaub und Sonderurlaub stehen geringfügigen Arbeitnehmerinnen zu.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bei geringfügiger Beschäftigung
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld stehen Arbeitnehmerinnen nur zu, wenn diese im Kollektivvertrag bzw. Arbeitsvertrag ausgemacht sind. Sind in diesen Verträgen Sonderzahlungen festgehalten, dann erhalten alle Arbeitnehmerinnen, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig Sonderzahlungen.
Fazit
Die Geringfügigkeitsgrenze 2024 wird auf 518,44 Euro angehoben. Während einer geringfügigen Beschäftigung ist man immer unfall- aber nicht kranken- und pensionsversichert. Mehr zu den Vorteilen und Nachteilen von geringfügigen Beschäftigungen erfährst du hier.