Du hast gerade deinen Traumjob angefangen? Dann musst du jetzt erst einmal die Probezeit erfolgreich überstehen und deinem Arbeitgeber beweisen, dass du seine Erwartungen erfüllst und super gut ins Unternehmen passt. Wie du das am besten hin bekommst und welche Rechte und Pflichten du während dieser Zeit hast, erfährst du gleich hier!
1. Dauer der Probezeit
Wenn du einen neuen Job anfängst musst du in den meisten Fällen eine Probezeit absolvieren. Dabei kann dessen Länge durch eine der beiden folgenden Dinge festgelegt werden:
Den zur Anwendung kommenden Kollektivvertrag
Einer Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber
Wichtig ist nur, dass die Länge der Probezeit von maximal einem Monat nicht überschritten werden darf. Selbst wenn vertraglich eine längere Probezeit festgesetzt sein sollte, ist diese nicht rechtmäßig gültig. Das bedeutet, dass du dich nach dem einen Probemonat automatisch in einem befristeten Dienstverhältnis befindest und nicht mehr in der Probezeit. Lehrlinge sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen, denn sie haben laut Gesetz eine Probezeit von drei Monaten.
2. Lösung des Arbeitsverhältnisses
Während diesem einen Probemonat steht es sowohl dir, als auch deinem Arbeitgeber frei, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Und das sogar OHNE:
Die Einhaltung einer Frist / eines Termins
Die Nennung eines Grunds
Das bedeutet, dass es für dich während dieser Zeit weder einen Kündigungs-, noch einen Entlassungsschutz gibt. Theoretisch kannst du deinem Arbeitgeber (oder er dir) eine solche „Auflösungserklärung“ bis zum letzten Tag der Probezeit vorlegen. Aufgepasst: Solltest du deine Probezeit am Monatsersten begonnen haben, dann gilt sie nur für diesen Monat – Auch im Februar!
3. Gehalt im Probemonat
Dir als Arbeitnehmer steht die volle Höhe des vorher mit deinem Arbeitgeber festgelegten Gehalts sowie der Urlaubsersatzleistungen zu – Natürlich nur bis zur Lösung des Arbeitsverhältnisses. Sonderzahlungen werden individuell geregelt, weshalb du hier einen Blick in den zur Anwendung kommenden Kollektivvertrag werfen solltest. Beendet dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während du dich im Krankenstand befindest, muss er dir ab diesem Zeitpunkt kein Gehalt mehr bezahlen (auch wenn du noch länger krank bist).
Viel Erfolg in deiner Probezeit wünscht dir dein hokify Team!