Egal ob wegen eines Unfalls, physischer Krankheit oder mentalen Problemen, in den Krankenstand zu gehen, wird für alle Arbeitnehmerinnen irgendwann zum Thema. Krankenstand ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, in Anspruch nehmen kannst, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, zu arbeiten. Dafür solltest du deiner Arbeitgeberin sofort mit einer Krankmeldung Bescheid geben. Doch was ist im Krankenstand überhaupt erlaubt und was nicht? Und was musst du tun, um eine Entgeltfortzahlung im Krankenstand sicherzustellen? Wir erklären dir, was du im Krankenstand machen darfst und was du lieber lassen solltest.
Was ist im Krankenstand erlaubt?
Im Krankenstand darfst du nichts tun, das deine Genesung verzögert. Deine oberste Priorität im Krankenstand ist es, wieder gesund zu werden. Deswegen kommt es immer darauf an, welche Krankheit du hast und was dir von deiner Ärztin bei der Krankschreibung verschrieben wurde. Jemand, der eine Grippe hat, sollte nicht bei -5 Grad draußen spazieren gehen. Hast du dir jedoch die Hand gebrochen und kannst deswegen nicht arbeiten, spricht nichts gegen einen Spaziergang. Hältst du dich nicht an die ärztlichen Verordnungen, kann das zur Folge haben, dass dein Entgelt gestrichen wird. Prinzipiell gilt: Im Zweifelsfall solltest du immer deine Ärztin fragen, was du im Krankenstand tun darfst und was nicht.
#hokifyexpertentipp: Deine Ärztin entscheidet, ob du arbeitsunfähig bist oder nicht. Bist du beispielsweise Tourguide und musst viel gehen, kann ein gebrochenes Bein ein Grund für eine Krankschreibung sein. Arbeitest du jedoch im Sitzen, zum Beispiel am Computer oder im Home-Office, hält dich ein gebrochenes Bein nicht unbedingt vom Arbeiten ab.
Krankenstand mit Bettruhe
Wird dir Krankenstand mit Bettruhe von deiner Ärztin verschrieben, solltest du diesen auch wirklich im Bett verbringen. Notwendige Wege, wie beispielsweise ärztliche Untersuchungen, Besuch der Apotheke oder Lebensmitteleinkauf sind aber natürlich in Ordnung. Oft werden auf der ärztlichen Krankschreibung Ausgehzeiten vermerkt, an die du dich im besten Fall halten solltest.
#hokifyerklärt: Selbst wenn du dich nicht an die Ausgehzeiten hältst, ist das kein Grund für deine Arbeitgeberin, dich zu entlassen. Erst wenn das Verhalten deine Genesung verzögern oder verhindern kann, kann eine berechtigte Entlassung ausgesprochen werden.
Krankenstand ohne Bettruhe
Ist in deinem Krankenstand keine Bettruhe verordnet, darfst du prinzipiell alles tun, was deinen Genesungsprozess nicht verhindert. Hier kommt es wieder sehr auf die Diagnose an - während der Besuch eines Konzerts für jemanden mit Bronchitis oder Gehörsturz schädlich sein kann, kann es für jemanden mit einer Depression oder Burn-Out durchaus förderlich sein. Du darfst grundsätzlich auch dein Auto oder andere Fortbewegungsmittel nutzen. Es gilt jedoch wie immer: was du tust, darf deine Genesung nicht verhindern. Außerdem musst du dafür sorgen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst - beim Auto bedeutet das zum Beispiel, dass die Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Nimmst du beispielsweise starke Medikamente oder hast einen gebrochenen Arm, kann deine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein.
#hokifyexpertentipp: Du darfst während deines Krankenstands nicht arbeiten. Hast du also zwei Jobs oder bist nebenbei selbstständig, musst du in beiden Beschäftigungen in Krankenstand gehen.
Krankenstand bei psychischen Erkrankungen
Es ist natürlich auch möglich, wegen psychischer Erkrankungen in Krankenstand zu gehen. In diesem Fall musst du dich ebenfalls ganz normal krank melden und erhältst weiterhin dein Entgelt. Deine Diagnose musst du deiner Arbeitgeberin nicht mitteilen. Es ist jedoch sehr oft so, dass dein Verhalten im Krankenstand bei einer psychischen Erkrankung anders aussieht, als bei einer körperlichen Erkrankung oder Verletzung. Statt dich im Bett zu erholen, solltest du vielleicht unter Menschen gehen, neue Dinge ausprobieren oder sogar einen Urlaub machen - all das kann dir deine Ärztin verschreiben. Deswegen ist es oft ratsam, offen mit deiner Arbeitgeberin oder zumindest deiner direkten Vorgesetzten zu sein, um Missverständnisse im Voraus zu vermeiden.
Wo muss ich mich im Krankenstand aufhalten?
Grundsätzlich gibt es keine Regel, wo du deinen Krankenstand verbringen musst. Befindest du dich nicht an deinem Hauptwohnsitz, solltest du das jedoch deiner Krankenkasse melden. Wenn du deinen Krankenstand im Ausland verbringen möchtest, musst du vorab die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Manche Krankenkassen haben auch die Regel, dass sie Auslandsaufenthalte oder Urlaube vorab genehmigen müssen.
#hokfiyexpertentipp: Wirst du im Urlaub krank, gilt das ab dem 3. Krankheitstag als Krankenstand - alle weiteren Infos dazu findest du in unserem Artikel: Krank im Urlaub - was tun?
Was darf mein Arbeitgeber (nicht) tun?
Deine Arbeitgeberin darf schon ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung von dir verlangen, ab dem vierten Tag ist eine Krankschreibung von der Ärztin verpflichtend. Im Krankenstand musst du nicht für deine Arbeitgeberin verfügbar sein (außer unter sehr dringlichen Umständen) und deine Arbeitgeberin darf dich nicht dazu anstiften, etwas zu tun das deine Genesung verlangsamt, dich unter Druck setzen oder dich vor Ablauf deiner Krankschreibung zurück zum Arbeitsplatz holen. Bei einem längeren Krankenstand darf deine Arbeitgeberin auch zwischendurch eine Fortsetzung der Krankschreibung verlangen.
Nachdem es für eine normale Kündigung keinen spezifischen Grund braucht, kannst du auch im Krankenstand gekündigt werden. Eine gerechtfertigte Entlassung wegen Fehlverhaltens im Krankenstand (also Verhalten, das deinen Genesungsprozess verlangsamt/verhindert) ist jedoch nur möglich, wenn deine Arbeitgeberin dein Fehlverhalten mit Ort, Datum und Dauer nachweisen kann.
Fazit
Im Krankenstand darfst du nichts tun, das deine Genesung verzögert oder verhindert. Dabei hängt, was du tun darfst oder nicht, immer von deiner Diagnose ab. Im Zweifelsfall solltest du immer deine Ärztin fragen, wie du dich im Krankenstand verhalten sollst. Dabei gilt: medizinische Untersuchungen und Tätigkeiten, die zum Leben notwendig sind (z.B. Lebensmitteleinkäufe) sind immer erlaubt. Du darfst jedoch im Krankenstand nicht arbeiten und solltest es der Krankenkasse mitteilen, wenn du dich nicht an deinem Hauptwohnsitz aufhältst.