Krank im Urlaub - was tun?

von Julia Gerstmayer

Aktualisiert: 29.02.2024 Lesedauer: ca 4min

Arbeitnehmer wird im Urlaub krank: Tasse Tee und Decke

Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft gebucht - und dann melden sich die ersten Krankheitssymptome. Im Urlaub krank zu sein kann Urlaubspläne durchkreuzen oder sogar statt des Urlaubs Krankenstand bedeuten. Was kannst du tun, wenn du im Urlaub oder kurz vor Urlaubsantritt krank wirst? Und darfst du im Krankenstand auf Urlaub fahren? Hier kommen alle Infos, die du beachten musst, wenn du im Urlaub krank wirst. 

Bist du länger als 3 Tage krank und gibst deiner Arbeitgeberin Bescheid, unterbricht Krankenstand deinen Urlaub. Deine Abwesenheit zählt dann also nicht mehr als Urlaub, sondern als Krankenstand.
Wirst du krank, kurz bevor du Urlaub vereinbart hast, gilt das ganz normal als Krankenstand. Dabei musst du jedoch beachten, dass du im Krankenstand nichts tun darfst, das deine Genesung behindert oder verlangsamt.
Das kommt darauf an, warum du im Krankenstand bist. Bist du wegen Grippe oder Bettlägerigkeit im Krankenstand, lautet die Antwort definitiv nein. Bist du jedoch beispielsweise wegen einer Depression im Krankenstand, kann ein Urlaub durchaus förderlich zur Genesung sein und demnach ist dagegen nichts einzuwenden. Im Zweifelsfall solltest du immer deine Ärztin fragen.
Wirst du im Zeitausgleich krank, ändert sich nichts an deiner Situation. Die Krankheitstage im Zeitausgleich gelten ganz normal als Zeitausgleich und nicht als Krankenstand.


Krank im Urlaub 

Wirst du an einem Urlaubstag krank, ist das zunächst - einfach gesagt - dein Problem. Erst wenn du länger als drei Tage krank bist, ändert sich etwas für deine Arbeitgeberin - in diesem Fall bricht die Krankheit deinen Urlaub ab und deine Abwesenheit zählt als Krankenstand. Krankheit unterbricht deinen Urlaub nur, wenn die folgenden vier Kriterien auf dich zutreffen: 

  • Die Krankheit dauert länger als 3 Tage

  • Die Krankheit wurde nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt

  • Du gibst deiner Arbeitgeberin binnen 3 Tagen über die Krankheit Bescheid

  • Du legst nach deinem Krankenstand unaufgefordert eine Krankschreibung vor

Du brauchst also auf jeden Fall eine ärztliche Krankschreibung, die deine Arbeitsunfähigkeit nachweist. Dabei musst du jedoch beachten, dass der Krankenstand deinen Urlaub nicht verlängert - die verlorenen Urlaubstage werden also nicht automatisch hinten dran gehängt, sondern du musst mit Ende deines Urlaubs oder Krankenstands (sofern dieser länger dauert als dein geplanter Urlaub) wieder arbeiten gehen. Sie werden dir jedoch auf dein Urlaubskonto gutgeschrieben, damit du sie zu einem anderen Zeitpunkt konsumieren kannst. 

#hokfiyexpertentipp: Rede mit deiner Arbeitgeberin! Oft ist es kein Problem, die “verlorenen” Urlaubstage hinten an deinen Urlaub dranzuhängen. 


Krank kurz vor dem Urlaub 

Wirst du kurz vor deinem Urlaub krank, kannst du auch direkt in den Krankenstand gehen. Allerdings musst du dabei beachten, dass du während des Krankenstands Nichts tun darfst, das deine Genesung behindert. Bist du also beispielsweise wegen eines grippalen Infekts im Krankenstand, darfst du nicht auf Skiurlaub fahren oder in den Urlaub fliegen. Das würde deine Genesung beeinträchtigen und steht demnach im Widerspruch zu dem Zweck des Krankenstands, nämlich deiner Erholung

Krank im Ausland 

Wirst du während eines Urlaubsaufenthalts im Ausland krank, musst du neben deiner Krankschreibung eine behördliche Bestätigung vorlegen, die nachweist, dass deine Krankschreibung von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Kannst du nachweisen, dass du in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurdest, brauchst du diesen Nachweis nicht. 

#hokifyexpertentipp: Reist du in ein Land, in dem die Europäische Krankenversicherung nicht gilt, kann es passieren dass du deine Behandlungskosten zunächst selbst zahlen musst. Nach deiner Rückkehr wird dir, je nach Behandlung und Situation, ein Teil der Kosten von der Krankenkasse zurück überwiesen, wobei sich der Betrag meist auf die Kosten bezieht, die im Inland entstanden wären. Besonders Spitalaufenthalte können dadurch  jedoch sehr teuer werden. 


Krank im Zeitausgleich 

Bist du nicht im Urlaub, sondern im Zeitausgleich, hat deine Krankheit keinen Einfluss auf deinen Zeitausgleich. Wirst du also krank, während du Zeitausgleich hast, hast du leider Pech gehabt - dir wird kein Ersatz für die erbrachten Überstunden angeboten und du kannst auch nicht in Krankenstand gehen. Krankheitstage im Zeitausgleich gelten also weiterhin als Zeitausgleich und nicht als Krankenstand. Das ist darauf zurückzuführen, dass Zeitausgleich eine Umverteilung deiner Arbeitszeit ist und du demnach streng genommen nicht arbeitsfähig sein musst, weil du deine Arbeitsstunden ja bereits zu einem anderen Zeitpunkt geleistet hast. 

Fazit

Wirst du im Urlaub krank, macht das für die ersten beiden Tage keinen Unterschied - diese zählen ganz normal als Urlaubstage. Erst ab dem dritten Krankheitstag wird dein Urlaub von Krankenstand unterbrochen, sofern du eine ärztliche Krankschreibung vorlegen kannst. Im Zeitausgleich ist das nicht so - wirst du während deines Zeitausgleichs krank, zählt das trotzdem als Zeitausgleich. 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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