Auch wenn jeder sich auf den Urlaub freut, steht man jedes Jahr aufs neue wieder vor denselben Fragen: Muss man den ganzen Urlaub innerhalb eines Jahres verbrauchen? Kann mich der Arbeitgeber zwingen, auf Urlaub zu gehen und für welche Situationen kann man überhaupt Sonderurlaub beantragen? In diesem Infoartikel haben wir alle häufigen Fragen zum Thema Urlaub für dich gesammelt und beantworten sie kurz und knackig!
1. Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Du hast 5 Wochen bezahlten Urlaubsanspruch pro Arbeitsjahr. Das heißt, bei einer 5-Tage-Woche hast du normalerweise 25 Urlaubstage, bei einer 4-Tage-Woche 20 Urlaubstage und bei einer 6-Tage-Woche 30 Urlaubstage im Jahr.
hokifyexpertentipp: Reichen dir deine Urlaubstage nicht oder tritt ein unvorhergesehenes Ereignis ein, wenn du keinen Urlaub mehr übrig hast, kannst du mit deiner Arbeitgeberin über unbezahlten Urlaub sprechen.
2. Muss ich meinen Urlaub innerhalb eines Jahres verbrauchen?
Dein Urlaub sollte möglichst bis zum Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, aufgebraucht werden. Du hast 3 Jahre Zeit, deinen Urlaub zu verbrauchen, denn dein Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Arbeitsjahres, in dem er entstanden ist. Einzelne Unternehmen können Richtlinien bezüglich des Verbrauchs haben, z.B. dass nur ein gewisser Teil deiner Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen werden kann.
3. Können Urlaubstage verfallen?
Der Urlaubsanspruch, den du von deinem Arbeitgeber bekommst, hat eine bestimmte Haltbarkeitsdauer. Nutzt du deinen Urlaub nicht innerhalb von 2 Jahren nach dem Jahr, in dem du ihn verdient hast, verfällt er. Das bedeutet, du kannst ihn nicht mehr verwenden und bekommst auch kein Geld dafür. Da beim Urlaubsverbrauch jedoch der aktuell angetretene Urlaub immer auf den ältesten Resturlaub angerechnet beziehungsweise von diesem abgezogen wird, kann die Verjährung erst dann eintreten, wenn du 3 Jahre lang überhaupt keinen Urlaub verbrauchst oder viel zu wenige Urlaubstage nutzt.
4. Kann mich meine Arbeitgeberin zwingen, Urlaub zu nehmen?
Deine Arbeitgeberin darf nicht eigenständig bestimmen, wann du auf Urlaub gehst. Das heißt, wenn du nicht damit einverstanden bist, Urlaub zu nehmen, kann sie dich nicht dazu auffordern. Andererseits bedeutet das aber auch, dass du nicht ohne Einverständnis deiner Arbeitgeberin auf Urlaub gehen kannst. Es muss ein beidseitiges Einverständnis herrschen.
5. Was, wenn ich krank im Urlaub bin?
Wirst du im Urlaub krank, zählen nur die ersten drei Kalendertage zu deinem Urlaub. Falls du länger krank bist, sind diese Tage als Krankenstandstage und nicht als Urlaubstage anzusehen - dafür brauchst du aber auch immer eine schriftliche Bestätigung.
6. Wann habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?
In Österreich hast du Anspruch auf Sonderurlaub, wenn du durch wichtige persönliche Gründe, ohne dein Verschulden und während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung deines Dienstes gehindert wirst. Die einzelnen Kollektivverträge legen genauer fest, was alles darunter fällt. Grundsätzlich sind Todesfälle, Hochzeiten, Geburten und Umzüge Gründe für Sonderurlaub. Mehr dazu findest du hier. Für die Pflege kranker Angehöriger gibt es Pflegeurlaub.
7. Darf ich zur selben Zeit wie meine Kollegin auf Urlaub?
Ja, du darfst zur selben Zeit wie deine Kollegin in den Urlaub gehen, wenn dein Arbeitgeber dem zustimmt. Allerdings ist es wichtig, dass du dich vorher mit deinem Arbeitgeber abstimmst und sicherstellst, dass das in Ordnung ist. Arbeitgeber berücksichtigen normalerweise die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und versuchen, Urlaubswünsche so gut wie möglich zu erfüllen, sofern betriebliche Belange dies zulassen. Falls es jedoch zu Personalengpässen oder Ähnlichem kommt, kann dein Arbeitgeber auch nicht zustimmen. Plane deinen Urlaub am besten so früh wie möglich, sodass es zu keinen Konflikten kommt und es zu einer Urlaubsvertretung kommt.
8. Wann kommt das Urlaubsgeld?
Das variiert von Unternehmen zu Unternehmen, du erhältst das Urlaubsgeld jedoch in den meisten Fällen Ende Mai, Ende Juni oder Ende Juli. Urlaubsgeld steht dir nur zu, wenn dieses in deinem Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag festgehalten ist. Grundsätzlich kommt das Urlaubsgeld jedes Jahr zur selben Zeit wie im Vorjahr, wenn du noch im gleichen Unternehmen arbeitest. Bist du neu in einem Unternehmen, hast du Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld.
9. Was passiert mit Urlaub bei einer Kündigung?
In der Praxis ist es häufig üblich, dass Arbeitnehmerinnen ihre verbleibenden Urlaubstage während der Kündigungsfrist nutzen. Jedoch besteht theoretisch die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass diese Tage stattdessen ausgezahlt werden. Die Entscheidung darüber, ob du deinen Resturlaub in Anspruch nimmst oder auszahlen lässt, liegt letztendlich bei dir. Unabhängig davon, ob du selbst kündigst oder gekündigt wirst, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass dein Arbeitgeber dir den offenen Urlaub anteilig auszahlen muss. Dies wird als "Urlaubsersatzleistung" bezeichnet.
10. Kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen?
Du kannst dir während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses den Urlaub nicht auszahlen lassen, sondern musst diesen verbrauchen oder ins nächste Jahr mitnehmen. Urlaubsersatzleistungen kommen erst nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ins Spiel: Wenn du nach der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses noch offene Urlaubstage hast, besteht Anspruch auf die Auszahlung der Urlaubstage.
#hokfiyexpertentipp: Wie du deine Urlaubstage am besten mit Feiertagen kombinieren kannst, zeigen wir dir in unserem Artikel zu Fenstertagen 2024!