Teilzeitjobs - Wie viel Urlaub, Gehalt und Pension steht dir zu?

von Karl Edlbauer

Aktualisiert: 05.12.2023 Lesedauer: ca 7min

Verkäuferin und Kundin in einem Geschäft

Österreich ist das Land der Teilzeitjobs - knapp ein Drittel aller Arbeitnehmer sind in einer Teilzeitanstellung. Und der Anteil steigt jedes Jahr an, denn eine Teilzeitanstellung bringt viele Vorteile mit sich: Mehr Zeit für die Familie, mehr Freizeit für Sport, Musik, Reisen und weitere Hobbys. Doch der Teilzeitjob bringt nicht nur Vorteile mit sich. Wir zeigen dir in diesem Artikel, welche rechtlichen Regelungen es gibt und was du bei einer Teilzeitanstellung beachten musst, damit es zu keiner bösen Überraschung kommt. 

Wann bist du in Teilzeitanstellung? 

Teilzeitarbeit bedeutet, dass deine wöchentliche Arbeitszeit kürzer als die gesetzlich vereinbarte Arbeitszeit (40 Stunden pro Woche) oder die Arbeitszeit im Kollektivvertrag (38,5 Stunden pro Woche) ist. Möchtest du deine Vollzeitanstellung auf einen Teilzeitjob ändern, musst du die Änderung der Arbeitszeit pro Woche schriftlich mit deinem Vorgesetzten vereinbaren. Bei einer Teilzeitanstellung kann nicht nur die Arbeitszeit individuell festgelegt werden, auch die Anzahl der Arbeitstage kann variieren.

Wie viel Urlaub steht dir zu?

Allgemein darfst du bei einer Teilzeitbeschäftigung keinen Nachteil im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten haben. Das bedeutet in weiterer Folge, dass du bei einem Teilzeitjob ganz normalen Urlaubsanspruch in Relation zu deiner Arbeitszeit hast. Das heißt, du hast ebenso einen Anspruch auf 5 bezahlte Urlaubswochen pro Jahr. 5 Wochen bedeuten bei einer Vollzeitanstellung mit 5 Arbeitstagen ein Anspruch von 25 Urlaubstagen pro Jahr. Bei einem Teilzeitjob wird der Urlaubsanspruch in Relation zu deinen Arbeitstagen angepasst (siehe Beispiel unterhalb). Die Inanspruchnahme des Urlaubs ist bei einer Teilzeitanstellung ebenso wie bei Vollzeit unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen und der Erholung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Auch wenn du kündigst, steht dir ganz normal Resturlaub beziehungsweise Urlaubsersatzleistung zu.

Beispiel Teilzeit:
Du arbeitest 3 Tage pro Woche als Kellnerin in einer Bar. Dir stehen (nach 7 Monaten in Anstellung) 5 Wochen bezahlter Urlaub zu. In diesem Fall hast du Anspruch auf 15 Urlaubstage (3 Tage pro Woche x 5 Wochen).

Beispiel Vollzeit:
Du arbeitest 5 Tage pro Woche im Ausmaß von 38,5 Wochenstunden als Sekretär in einer Kanzlei. Dir stehen (nach 7 Monaten in Anstellung) 5 Wochen bezahlter Urlaub zu. In diesem Fall hast du Anspruch auf 25 Urlaubstage (5 Tage pro Woche x 5 Wochen).

Der allgemeine Urlaubsanspruch hängt von der Zeit ab, die du schon beim jeweiligen Arbeitgeber beschäftigt bist. Der erste Urlaubsanspruch entsteht nach 2 Wochen Anstellung, der maximale Anspruch von 5 Wochen entsteht ab 7 Monaten in Anstellung bei einem Arbeitgeber (siehe Urlaubsanspruch unterhalb). In Österreich hat man gesetzlich Anspruch auf 5 Urlaubswochen - erst ab dem 26. Arbeitsjahr steht dir eine zusätzliche Woche Urlaub pro Jahr zu.

Urlaubsanspruch

Teilzeit 1 Tag
pro Woche

Teilzeit 3 Tage
pro Woche

Vollzeit - 5 Tage
pro Woche

Ab 2 Wochen
Anstellung

ca. 1 Urlaubstag

ca. 1 Urlaubstag

ca. 1 Urlaubstag

Ab 1 Monat
Anstellung

ca. 1 Urlaubstag

ca. 2 Urlaubstage

ca. 2 Urlaubstage

Ab 2,5 Monate
Anstellung

ca. 1 Urlaubstag

ca. 3 Urlaubstage

ca. 5 Urlaubstage

Ab dem 7. Monat
Anstellung

5 Urlaubstage
Voller Anspruch

15 Urlaubstage
Voller Anspruch

25 Urlaubstage
Voller Anspruch

Möchtest du deinen Urlaub exakt berechnen? Dazu kannst du folgende Formel verwenden:

Dein aktueller Urlaubsanspruch = Urlaubsanspruch Gesamt / 365 Tage * bereits eingearbeitete Tage beim Arbeitgeber.

Beispiel Urlaubsanspruch Berechnung:
Du bist seit 14 Tagen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt und arbeitest 3 Tage pro Woche. Dein Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: 
Dein aktueller Urlaubsanspruch = 15 / 365 * 14 = 0,56 Urlaubstage. Der Anspruch in der Regel aufgerundet - somit hättest du Anspruch auf einen Urlaubstag.

Weitere Informationen zum Urlaubsanspruch und wie viel Urlaub du bekommst findest du hier in unserem Artikel zum Thema Urlaubsanspruch.

#hokifyexpertentipp: Wenn du dir ein bisschen Zeit nimmst, deinen Urlaub zu planen, kannst du mit deinen Urlaubstagen in Kombination mit Feiertagen das Maximum an freien Tagen herausholen! Außerdem solltest du dich immer um ein Urlaubsvertretung kümmern!

Teilzeitjob und Feiertage

Auch hier gilt wiederum die Gleichbehandlung von Vollzeitangestellten und Teilzeitangestellten. Fällt ein Feiertag auf einen vorab bestimmten Arbeitstag, ist der Feiertag vom Arbeitgeber ganz normal zu entlohnen und die entfallenen Stunden müssen nicht eingearbeitet werden.

#hokifyexpertentipp: Der 24.12 und 31.12 sind eigentlich keine Feiertage, sondern normale Arbeitstage. Trotzdem gibt es in manchen Branchen und Unternehmen Regelungen oder Reduktionen.

Gehaltsanspruch und Bezahlung bei Teilzeitanstellungen

Ebenso wie beim Urlaubsanspruch, darf Teilzeitbeschäftigten auch beim Gehalt keinerlei Nachteil entstehen. Aus diesem Grund hast du in einem Teilzeitjob genau den gleichen Gehaltsanspruch im Verhältnis zu deinen Aufgaben und Vordienstzeiten (wie im Kollektivvertrag geregelt) anteilsmäßig heruntergerechnet auf deine wöchentliche Arbeitszeit. Die genaue Berechnung siehst du wieder unterhalb in einem konkreten Beispiel.

Beispiel Gehaltsanspruch Vollzeit vs. Teilzeit
Du bist Angestellter im Handel und somit an den Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge im Handel gebunden. In diesem Kollektiv ist die Normalarbeitszeit mit 38,5 Stunden pro Woche festgelegt. Gemäß deiner Vordienstzeiten (5 Jahre) und deiner Aufgaben (Beschäftigungsgruppe C - Bedienung, Überwachung, Kassiervorgang, etc.) lt. Kollektiv hast du für eine Vollzeitanstellung einen Gehaltsanspruch von 1.771,00 Euro brutto pro Monat. Würdest du nun den exakt selben Job als Teilzeitangestellter mit 20 Wochenstunden ausüben, hättest du einen Gehaltsanspruch von 920 Euro brutto pro Monat.

Dein Gehaltsanspruch wird wie folgt berechnet:
Gehaltsanspruch Vollzeitanstellung / Normalarbeitszeit * Deiner Arbeitszeit

Dein Gehaltsanspruch bei 20 Stunden pro Woche wird nun wie folgt berechnet:
1.771 Euro Brutto pro Monat / 38,5 Wochenstunden * 20 Wochenstunden = 920 Euro brutto pro Monat.

Neben deinem Gehaltsanspruch hast du als Teilzeitbeschäftigter ebenso Anspruch auf:

Wie viel Gehalt du tatsächlich verlangen kannst, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab - unter Anderem deiner Erfahrung und Ausbildung. In unserem Artikel zur Gehaltsverhandlung und zum Gehaltsanspruch findest du wertvolle Tipps dazu!

Pensionsanspruch bei Teilzeit

Das Risiko besteht, dass sich längere Zeiträume mit einer Teilzeitanstellung negativ auf die Pensionshöhe auswirken. Doch starten wir zuerst mit der Frage: Ab wann hast du Anspruch auf Alterspension? Wenn du nach dem 1. Jänner 1955 geboren bist müssen für einen Anspruch auf Pension 2 Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Du hast das Regelpensionsalter erreicht (Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres, Männer mit der Vollendung des 65. Lebensjahres).

  2. Du hast die Mindestversicherungszeit erfüllt. Dafür müssen mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) vorliegen, von denen mindestens 84 Monate (7 Jahre) auf Grund von Erwerbstätigkeit erzielt wurden. Zur Erwerbstätigkeit zählen zusätzlich auch folgende Zeiten: Bezug von Pflegeteilzeitgeld, Familienhospizkarenz, Versicherung für die Pflege eines nahen Angehörigen ab Pflegestufe 3 sowie die Selbstversicherung bei der Pflege eines Kindes.

#hokifyexpertentipp: Erreichst du dein Regelpensionsalter mit einer zu geringen Anzahl an Versicherungszeiten bekommst du einen Abschlag von deiner Pension. Das Regelpensionsalter der Frauen wird ab dem Jahr 2024 angehoben und stufenweise dem Regelpensionsalter von Männern angeglichen.

Wie viel Pension bekommst du?

Für die Berechnung deines Pensionsanspruchs (der Höhe deiner Pension) wurde bisher eine Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Bemessungsgrundlage ist ein Durchschnittswert aus allen beitragspflichtigen Einkommen deiner versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeiten - vereinfacht gesagt werden deine gesamten Einkommen addiert und ein Durchschnittswert pro Dienstjahr berechnet. Für Zeiten der Kindererziehung wird eine gesetzlich festgelegte Bemessungsgrundlage herangezogen. 

Seit 2014 werden die Pensionen für alle Personen die ab 01.01.1955 geboren sind mit dem neuen System des Pensionskontos berechnet. Man kann sich das Pensionskonto wie ein Sparbuch vorstellen, auf dem alle Teilgutschriften zur Pension jährlich eingetragen werden. Diese Pensionsgutschrift wird prozentual auf Basis des jährlichen Einkommens berechnet. Für alle Versicherungszeiten vor dem 31.12.2013 wurde eine einmalige Kontogutschrift in das “Pensionssparbuch” eingetragen. Um zu verstehen, wie das Pensionskonto funktioniert und wie hoch der Unterschied zwischen Teilzeit und Vollzeit ist, haben wir unterhalb ein vereinfachtes Beispiel berechnet.

Person

Vollzeit

Teilzeit

Alter bei Pensionsantritt
Regelpensionsalter erfüllt (weiblich)

60 Jahre

60 Jahre

Anstellungsart

Vollzeit

Teilzeit

Stunden pro Woche

38,5 Stunden
pro Woche

20 Stunden
pro Woche

Versicherungszeit

40 Jahre =
480 Monate

40 Jahre =
480 Monate

Durchschnittliches Einkommen
pro Monat für 40 Dienstjahre

2.986,00 Euro

1.551,17 Euro

Beitragsgrundlage pro Jahr
(14 Gehälter)

41.804,00 Euro

21.716,38 Euro

Pensionsgutschrift pro Jahr in
Pensionskonto

(1,78% v. Beitragsgrundlage)

744,11 Euro

386,55 Euro

Gesamtgutschrift für 40 Jahre*

29.764,40 Euro

15.462,00 Euro

Bruttopension pro Monat
(Gesamtgutschrift / 14 Monate)

2.126,03 Euro

1.104,43 Euro

*Die Gesamtgutschrift für 40 Dienstjahre ist die Summe aller jährlichen Pensionskontogutschriften (744,11*40 Jahre).

In der Übersicht kann man klar erkennen, dass die Dienstjahre mit einem geringeren Einkommen einen starken negativen Effekt auf die Pensionshöhe haben. Bei Ausübung des gleichen Jobs für 40 Jahre (Annahme ohne Abschläge, etc.) ist die Pension eines Teilzeitbeschäftigten pro Monat um 1.021,60 Euro (48%) pro Monat geringer. Deshalb empfehlen wir dir, das eigene Pensionskonto im Blick zu behalten, damit du beim Pensionsantritt keine böse Überraschung erleben musst.

Kündigung und Entlassung bei Teilzeitbeschäftigung

Wie du mittlerweile schon weißt, dürfen Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Aus diesem Grund gibt es für Teilzeitmitarbeiter den gleichen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Alles weitere erklären wir dir in einem eigenen Artikel zur Kündigung und Entlassung.

Vorteile und Nachteile einer Teilzeitanstellung

Ein Teilzeitjob hat, wie jede Vollzeitstelle auch, Vor- und Nachteile, die du im Kopf behalten solltest, bevor du dich dafür entscheidest.

Was sind deine Vorteile:

Was sind deine Nachteile:

  • Geringeren Pensionsanspruch

  • Niedrigeres Gesamteinkommen

  • Weniger Aufstiegschancen

  • Fehlende Eingebundenheit im Unternehmen

  • Fehlender Kontakt zu Kolleginnen

  • Teilweise höhere Belastung in kurzem Zeitraum

Zusammenfassung

  • Teilzeitanstellungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden - dabei können Stunden und Arbeitstage variieren - Wochenarbeitszeit und Wochentage müssen jedoch schriftlich vereinbart werden.

  • Man befindet sich in Teilzeitbeschäftigung wenn die wöchentliche Arbeitszeit kürzer als die Normalarbeitszeit im Kollektivvertrag (meist 38,5 Stunden) ist.

  • In Teilzeitbeschäftigung hat man den vollen Urlaubsanspruch (in der Regel 5 Wochen) in Relation zu den wöchentlichen Arbeitstagen. Arbeitet man zum Beispiel 3 Tage pro Woche, hat man in Summe 15 Urlaubstage pro Jahr.

  • Fallen Feiertage auf einen Arbeitstag bei Teilzeit, werden diese ganz normal entlohnt und müssen nicht eingearbeitet werden - mehr Infos findest du in unserem Artikel zum Thema Feiertagsruhe.

  • Teilzeitbeschäftigung birgt ein Risiko bei der Berechnung der Pensionshöhe. Durch die geringeren Einkommen wird im neuen Pensionssystem jährlich ein geringerer Beitrag in das Pensionskonto einbezahlt und in Summe kann dadurch nur eine geringere Bruttopension erreicht werden.

  • Bei Kündigung und Entlassung gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Vollzeitbeschäftigung.

Berufe ohne Ausbildung - 12 Beispiele

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

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