Arbeiten im Krankenstand - was ist erlaubt?

von Julia Gerstmayer

Aktualisiert: 20.12.2023 Lesedauer: ca 3min

Frau mit Krücken arbeitet im Büro

Der Hals kratzt, die Augen tränen und vielleicht rinnt die Nase: krank zu sein kann ganz schön nerven. Vor allem dann, wenn du zwar krank bist, aber noch genug Energie hättest, um eigentlich zu arbeiten - doch ist das überhaupt erlaubt? Und darf deine Chefin von dir verlangen, dass du arbeitest, wenn du eigentlich krank bist? Wir haben alle Infos darüber, ob du krank zur Arbeit gehen solltest, was erlaubt ist und was deine Chefin von dir verlangen darf. 

Wann sollte ich in Krankenstand gehen? 

Auch wenn es oft einfach klingt, zu entscheiden wann man in Krankenstand gehen sollte, kann tricky sein. Grundsätzlich ist Krankenstand eine Arbeitsunfähigkeit - bist du also nicht mehr in der Lage, deinen Job auszuüben, solltest du in Krankenstand gehen. Trotzdem solltest du nicht erst warten, bis dir ärztliche Bettruhe verordnet wird, um in Krankenstand zu gehen. Kommst du krank an den Arbeitsplatz, kann das negative Folgen für dein Team haben, wenn du sie beispielsweise ansteckst. Außerdem kann es deine Genesung verzögern, wenn du dich nicht schonst, sondern weiterhin anstrengst - was wiederum dazu führt, dass du noch länger ausfällst. Hast du jedoch beispielsweise ein gebrochenes Bein, arbeitest aber am Laptop, hält dich das grundsätzlich nicht davon ab, deinen Job auszuführen. Dann kannst du also wie gewohnt arbeiten gehen oder deinen Arbeitsalltag so adaptieren, dass es möglich ist - beispielsweise durch Homeoffice. 

#hokifyexpertentipp: Nach 3 Tagen, also ab dem 4. Krankenstandstag, musst du deiner Arbeitgeberin eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Diese kann jedoch auch schon früher verlangt werden. 

Was darf ich im Krankenstand (nicht)? 

Das Ziel des Krankenstands ist deine Genesung. Deswegen darfst du im Krankenstand Nichts tun, das dein Gesundwerden behindert oder verzögert. Es kommt also stark darauf an, warum du im Krankenstand bist: Hast du eine Grippe, solltest du nicht draußen im Kalten spazieren gehen. Bist du aber aufgrund von psychischen Erkrankungen im Krankenstand, kann ein Spaziergang vielleicht genau das sein, was du gerade brauchst. Grundsätzlich gilt die Verordnung deiner behandelnden Ärztin.

Darf meine Chefin von mir verlangen, dass ich arbeite, obwohl ich krank bin? 

Nein. Grundsätzlich darf deine Chefin nicht von dir verlangen, dass du arbeitest, wenn du krankgeschrieben bist und du bist auch nicht verpflichtet, auf Anrufe oder E-Mails zu reagieren. Nur in Fällen, in denen ein Schaden für deine Arbeitgeberin entstehen würde, wenn sie dich kontaktiert, ist es ihr überhaupt erlaubt, dich im Krankenstand zu kontaktieren.

#hokfiyexpertentipp: Du musst deiner Arbeitgeberin deine Diagnose nicht mitteilen, wenn du das nicht möchtest. Die Krankschreibung gibt nur den Zeitraum des Krankenstands an, nicht aber warum du genau im Krankenstand bist. Nur falls eine hohe Ansteckungsgefahr oder ein anderes Risiko für deine Arbeitgeberin besteht, bist du verpflichtet, es mitzuteilen. 

Darf ich in meinem Nebenjob arbeiten, obwohl ich krank bin? 

Ja, solange die Ausübung deines Nebenjobs deine Genesung nicht verhindert. Auch hier gilt wieder: deine Tätigkeit darf dein Gesundwerden nicht verzögern. Solange das nicht der Fall ist, gibt es keinen gesetzlichen Grund, weshalb du deinen Nebenjob nicht ausüben solltest - eher im Gegenteil. Es kann beispielsweise vorkommen, dass du für den einen Job arbeitsunfähig bist und für den anderen aber ganz normal arbeitsfähig. In diesem Fall hast du sogar die Pflicht, deinen Nebenjob weiterhin auszuüben. 

Beispiel: Du bist hauptberuflich Installateurin und unterstützt nebenbei ein kleines Unternehmen von zu Hause aus bei der Administration. Nun hast du ein gebrochenes Bein und musst deswegen für einige Wochen auf Krücken gehen. Auch wenn du nicht in der Lage bist, deinen Hauptberuf (Installateurin) auszuüben, kannst du weiterhin deinem Nebenjob nachgehen, da du diesen online von zu Hause aus ausüben kannst. 

Fazit 

Grundsätzlich gilt: Krankenstand ist deine Genesungszeit. Deswegen darfst du in der Zeit nichts tun, was dein Gesundwerden behindert oder verzögert - auch nicht arbeiten. Das darf auch deine Chefin nicht von dir verlangen. Hat deine Krankheit jedoch beispielsweise keinen Einfluss auf deinen Nebenjob, kannst du diesen ganz normal ausüben. 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Aller Personenbezeichnungen sind demnach geschlechtsneutral zu verstehen.

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