Arbeiten in Österreich: Alles zur Arbeitserlaubnis!

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Aktualisiert: 04.05.2023 Lesedauer: ca 3min

Frau glücklich mit Dokumenten in der Hand

Als EU-Bürger hat man es leichter in Österreich zu arbeiten, da keine Arbeitserlaubnis oder ein Visum dafür gebraucht wird. Doch was, wenn man keine Arbeitserlaubnis hat? Wir erklären dir kurz und einfach alles, was du zur Arbeitserlaubnis in Österreich wissen musst: Beantragung, Voraussetzungen, Aufenthaltstitel und mehr! 

Was ist eine Arbeitserlaubnis? 

Die Arbeitserlaubnis bestimmt, wer in Österreich arbeiten darf und wer nicht. Grundsätzlich brauchen ausländische Arbeitnehmerinnen eine Arbeitserlaubnis, um in Österreich arbeiten zu können. Personen aus EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz oder EWR-Staaten (Europäischerwirtschaftsraum) haben jedoch automatisch eine Arbeitserlaubnis in Österreich. Wenn du aus einem anderen Drittstaat kommst, brauchst du eine Arbeitserlaubnis für alle Arten von Beschäftigungen in Österreich, egal ob geringfügig, Teilzeit oder Vollzeit. Deine Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsgenehmigung ist aber nicht automatisch auch ein Aufenthaltstitel. Das heißt, um in Österreich arbeiten zu können, brauchst du eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Sprich eine Bewilligung, dass du in Österreich arbeiten darfst und eine Bewilligung, dass du in Österreich leben und wohnen darfst. 

Arbeitserlaubnis beantragen 

Die wichtigsten Kriterien für die Arbeitserlaubnis sind Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse, Arbeitsplatzangebot und eine vertretbare Entlohnung. Sprich, du musst nicht nur entsprechende Qualifikationen und Sprachkenntnisse mitbringen, sondern mit deiner Arbeitsstelle und Entlohnung auch garantieren können, dass diese deinen Lebensunterhalt sichert. Für bestimmte Berufsgruppen wie Ärztinnen, Ingenieurinnen oder Pflegekräfte gelten zusätzliche Bedingungen. Hier musst du oft spezifische Qualifikationen und Berufserfahrung vorweisen können, um in Österreich arbeiten zu können.

Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Österreich erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber. Dieser muss eine entsprechende Arbeitsgenehmigung beim zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. Dabei müssen alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden, wie zum Beispiel der Arbeitsvertrag, der Nachweis der Qualifikationen und der Sprachkenntnisse sowie der Nachweis über ausreichende Mittel zur Lebensunterhaltung. Du kannst aber auch selbst eine Arbeitserlaubnis beim AMS beantragen, indem du nachweist, dass du eine tatsächliche Arbeitsstelle hast und notwendige Unterlagen über deine Qualifikationen und Sprachkenntnisse mitbringst. 

Es gibt unterschiedliche Varianten der Arbeitserlaubnis: 

  1. Arbeitserlaubnis, die die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber ermöglicht: Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU, 

  2. Arbeitserlaubnis, die einen freien Arbeitsmarktzugang ermöglicht: Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus, Daueraufenthalt-EU 

Rot-Weiß-Rot-Karte 

Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt dich zur Niederlassung und zur Beschäftigung bei einer bestimmten Arbeitgeberin und wird für 24 Monate ausgestellt. Besonders in Branchen und Bereichen, wo Fachkräftemangel herrscht, werden Schlüsselkräfte händeringend gesucht und qualifizierte Arbeitskräfte können die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen. 

Folgende Personengruppen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen: 

  • Besonders Hochqualifizierte

  • Start-up-Gründer

  • Fachkräfte in Mangelberufen

  • Sonstige Schlüsselkräfte

  • Selbständige Schlüsselkräfte

  • Stammmitarbeiter

  • Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule

#hokifyerklärt: Schlüsselkräfte sind (Fach- oder Führungs-) Arbeitskräfte, die eine hochqualifizierte Ausbildung haben, welche auf dem österreichischen Arbeitsmarkt wenig vertreten ist und stark gesucht wird. 

Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt dich zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei dem im Antrag angegebenen Unternehmen. Du darfst nebenbei aber auch eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, wenn diese der unselbstständigen Beschäftigung untergeordnet ist und alle gesetzlichen Erfordernisse für deren Ausübung erfüllt sind.

Blaue Karte EU

Die “Blaue Karte EU” ist ein Aufenthaltstitel, welcher besonders hochqualifizierten Akademikerinnen für eine befristete Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang ausgestellt werden kann. 

Du kannst als Drittstaatsangehörige die Blaue Karte EU erhalten, wenn du: 

  • ein Hochschulstudium mit dreijähriger Mindeststudiendauer abgeschlossen hast

  • ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für mindestens 6 Monate erhalten hast und dieses Angebot deiner Ausbildung entspricht

  • für die Beschäftigung ein Jahresgehalt, welches mindestens das 1-Fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts von Vollbeschäftigten beträgt, erhältst und

  • das AMS dem Unternehmen keine gleich qualifizierten Arbeitskräfte, die bereits vorgemerkt sind, vermitteln kann. 

Du kannst die Blaue Karte EU entweder persönlich bei der österreichischen Botschaft oder Konsulat deines Heimatstaates beantragen oder von deiner potenziellen Arbeitgeberin bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland beantragen lassen. Für diesen Antrag musst du auch eine Arbeitgebererklärung vorlegen, die genaue Angaben zu dem zukünftigen Unternehmen und Arbeitsplatz gibt. 

Rot-Weiß-Rot-Karte Plus

Mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte Plus bist du als Drittstaatsangehörige berechtigt zur befristeten Niederlassung und Ausübung einer Beschäftigung, egal ob selbstständig oder unselbstständig, in ganz Österreich. Sprich, du bist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und darfst auch für ein anderes Unternehmen arbeiten. 

Die RWS-Karte Plus kann in folgenden Situationen ausgestellt werden: 

  1. Als Verlängerung zur Rot-Weiß-Rot-Karte, wenn Drittstaatsangehörige: 

  • bereits zwei Jahre die RWS-Karte besitzen und das AMS bestätigt, dass diese in den letzten 24 Monaten für mindestens 21 Monate unter den für die Zulassung notwendigen Voraussetzungen beschäftigt waren 

oder  

  • bereits zwei Jahre eine RWS-Karte für Startup-Gründer besitzen und eine schriftliche Mitteilung der Landesgeschäftsstelle des AMS vorliegt.

  1. Als Verlängerung zur “Blaue Karte EU”, wenn Drittstaatsangehörige:

  • bereits zwei Jahre eine (österreichische) Blaue Karte EU besitzen und das AMS bestätigt, dass diese in den letzten 24 Monaten für mindestens 21 Monate unter den für die Zulassung notwendigen Voraussetzungen beschäftigt waren 

  1. Für Familienangehörige von: 

  • Inhaberinnen einer Rot-Weiß-Rot-Karte oder einer Blauen Karte EU

  • bereits dauerhaft niedergelassenen Ausländerinnen

  • bestimmten InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Als Familienangehörige gelten Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige ledige Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder). Ehegatten und Partner müssen aber bei der Beantragung bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben. 

Es gibt außerdem noch ein paar spezielle Fälle, in denen dir eine Rot-Weiß-Rot-Karte zusteht. Alle genaueren Infos dazu findest du auf der Migrationswebsite von Österreich. 

Fazit

Eine Arbeitserlaubnis ist für ausländische Arbeitnehmerinnen notwendig, um in Österreich arbeiten zu können. Die Bedingungen und das Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis sind abhängig von der Berufsgruppe und der individuellen Situation. Informiere dich am besten bei deinem zuständigen Amt oder dem AMS für genauere Informationen zu deiner persönlichen Situation! 

Xheva (ausgesprochen Tschewa you're welcome) hat ihr Kommunikationswirtschaftsstudium in der Tasche und ist Content Marketing & Communications Managerin bei hokify. In dieser Rolle beschäftigt sie sich hauptsächlich mit den Themen Lehre, Ausbildung und Bewerbung. Damit Kandidat:innen bei der Jobsuche nicht so sehr verzweifeln wie sie, hat sie alle Tipps und Insiderinfos, die sie auch gerne am Anfang gehabt hätte.

Mehr Informationen:

  1. AMS

  2. Migration.gv

  3. Oesterreich.gv

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen auf dieser Webseite sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

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