Corona Maßnahmen: Das gilt ab 5. März am Arbeitsplatz

von Julia Gerstmayer

Aktualisiert: 10.05.2022 Lesedauer: ca 1min

mann und frau mit maske begrüßen sich mit dem ellbogen

Mit den neuen Lockerungen der österreichischen Bundesregierung am 05.03.2022 fallen einige COVID Maßnahmen, die auch das Arbeitsleben betreffen. Das sind die wichtigsten Informationen rund um Corona am Arbeitsplatz mit Stand 10.03.2022: 

  • Die Impfpflicht wurde vorerst ausgesetzt. Das bedeutet, dass es vorerst keine Kontrollen oder Strafen im Bezug auf die Impfung geben wird. Diese Entscheidung wird spätestens in 3 Monaten nochmals evaluiert.

  • Die 3G-Regel am Arbeitsplatz fällt, mit Ausnahme von vulnerablen Betrieben wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort gilt die 3G-Regel für Mitarbeiter*innen, Besucher*innen und Dienstleister*innen. 

  • Die FFP2-Maskenpflicht fällt, mit Ausnahme von “vulnerablen Orten” wie den öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Krankenhäusern oder Banken. In geschlossenen Räumen  wird das Tragen einer FFP2 - Maske jedoch weiterhin empfohlen. 

  • Arbeitgeber müssen weiterhin angemessene und geeignete Maßnahmen gegen die Ansteckung mit Covid-19 setzen. Unternehmen können also selbstständig weiterhin eine 3G-Regel oder Maskenpflicht aufrecht erhalten. 

  • Sonderregelungen in Wien: Die FFP2-Maskenpflicht bleibt in Wien weiterhin im gesamten Handel, bei körpernahe Dienstleistungen sowie in Freizeit- und Kultureinrichtungen bestehen.

Im Großen und Ganzen ist das Arbeitsleben also ab 05. März 2022 nicht mehr von Einschränkungen wegen des Covid-19 Virus betroffen. Ausnahmen sind vulnerable Betriebe (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen), in denen weiterhin 3G/2,5G und die FFP2-Maskenpflicht gilt, sowie vulnerable Orte, wie Supermärkte, Banken oder die öffentlichen Verkehrsmittel, in denen weiterhin FFP2-Maskenpflicht herrscht.

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