Impfpflicht und Arbeitsplatz: Alle Regeln erklärt

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Aktualisiert: 10.03.2022 Lesedauer: ca 5min

Impfpass als Nachweis für die erfüllte Impfpflicht am Arbeitsplatz

Ende des Jahres 2021 beschlossen, mit 01.02.2022 in Kraft getreten und am 09.03.2022 wieder außer Kraft gesetzt: die allgemeine COVID-19-Impfpflicht in Österreich. Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, die Impfpflicht aufgrund der Empfehlung der Impfpflichtkommission vorerst auszusetzen. In spätestens drei Monaten wird nochmals evaluiert, ob die Impfpflicht wieder eingeführt werden soll und neu darüber entschieden. Das bedeutet zwar, dass die Impfpflicht derzeit nicht kontrolliert und exekutiert wird, dass sie jedoch in Zukunft durchaus wieder aktiviert werden kann, wenn die Situation dies erfordert. 

Doch welche Auswirkungen hat das auf den Arbeitsplatz? Kann man als ungeimpfte Person deswegen den Job verlieren? Und darf der Arbeitgeber die Impfung überhaupt kontrollieren? Im Folgenden klären wir alle Fragen rund um die Impfpflicht in Österreich, die Auswirkungen der Impfpflicht am Arbeitsplatz und was 3G am Arbeitsplatz bedeutet. 

Was ist die Impfpflicht gegen das Coronavirus?

Die Impfpflicht gegen das Coronavirus ist eine allgemeine Impfpflicht, die besagt, dass alle volljährigen (18 Jahre und älter) Personen, die nicht schwanger sind und einen Wohnsitz in Österreich haben, gegen COVID-19 geimpft sein müssen. Das ist unabhängig von Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Arbeitsstatus, Einkommen oder Alter. Ausgenommen sind nur Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, beispielsweise weil sie chronische Krankheiten haben, Schwangere und Personen, die in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion hatten (=Genesene). Als Impfung zählt in diesem Fall die vollständige Immunisierung, also 3 Impfungen. Wer sich nicht impfen lässt, muss mit Geldstrafen von 600€ bis 3600€ rechnen. So will es das Gesetz. Die Impfung darf jedoch auf keinen Fall unter Gewaltandrohung oder durch den Befehl eines höher gestellten (z.B. Arbeitgeber) erfolgen, sondern muss freiwillig geschehen. 

Impfpflicht und Arbeitgeber

Die Pflicht zur Schutzimpfung gegen das COVID-19 Virus ist eine allgemeine Impfpflicht: sie gilt für alle volljährigen Personen, die in Österreich (zumindest teilweise) wohnen, ganz egal ob sie in einem Unternehmen arbeiten, in Pension, arbeitslos, selbstständig oder in Ausbildung sind. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber nicht kontrollieren muss, ob du der Impfpflicht nachkommst oder nicht. Das übernimmt die örtliche Gesundheitsbehörde oder die Polizei. Dementsprechend muss dein Arbeitgeber dich nicht aufgrund der neuen Impfpflicht kontrollieren und keine Meldung oder Ähnliches machen, wenn du nicht geimpft bist. Dein Arbeitgeber darf dir auch nicht weniger Gehalt zahlen oder dich anderweitig benachteiligen, weil du nicht geimpft bist. 

Die gesetzliche 3G Regel fällt weg - ist sie freiwillig weiterhin möglich?

Mit dem 05. März 2022 fällt auch die 3G Regel am Arbeitsplatz. Abgesehen von vulnerablen Betrieben wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, ist gesetzlich kein Nachweis über den 3G-Status mehr notwendig, um zur Arbeit zu gehen. Der Arbeitgeber hat jedoch weiterhin eine allgemeine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer und muss insbesondere Leben und Gesundheit schützen. Das heißt, er muss angemessene Maßnahmen zum Schutz vor Covid 19 setzen - das kann beispielsweise bedeuten, dass der Betrieb die 3G-Regel oder die FFP2-Maskenpflicht intern weiterhin vorschreibt. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Betriebsrats notwendig. Es kann also durchaus sein, dass du weiterhin geimpft, genesen oder getestet sein musst, um zur Arbeit zu gehen.

#hokifyexpertentipp: Auch andere Regelungen, beispielsweise die Kurzarbeit, gelten für bestimmte Branchen weiterhin. Auch Wien hat bei den neuen Lockerungen strengere Regeln als andere Bundesländer. Am besten informierst du dich bei deinem Arbeitgeber darüber, welche Corona-Verordnungen für deinen Arbeitsplatz noch gelten und welche Maßnahmen dein Betrieb weiterhin aufrecht erhält. 

Kann ich meinen Job verlieren, wenn ich nicht geimpft bin? 

Rechtsexperten und -expertinnen gehen davon aus, dass ein ein Verstoß gegen die Impfpflicht keinen Entlassungsgrund darstellt. Das bedeutet, dass du nicht entlassen werden kannst, weil du der Impfpflicht nicht nachkommst. Für eine fristlose Entlassung braucht es ein schwerwiegendes Fehlverhalten deinerseits (z.B. Gewalt, Veruntreuung oder Ähnliches). 

In Österreich brauchen jedoch weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber das Recht hat, dir ohne Grund (unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen) eine Kündigung auszusprechen. Dementsprechend kann dich dein Arbeitgeber kündigen, ohne einen genauen Grund dafür zu nennen. Sieht dein Arbeitgeber also ein Risiko oder ein Problem darin, dass du ungeimpft bist, kann er dich theoretisch kündigen, weil es nicht notwendig ist, einen Grund für eine Kündigung anzugeben. In diesem Fall muss jedoch die Kündigungsfrist eingehalten werden. Kannst du dich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen, wäre eine Kündigung deswegen als Diskriminierung einzustufen und könnte angefochten werden. 

#hokifyerklärt: Der Unterschied zwischen einer Entlassung und einer Kündigung ist, dass es für eine Entlassung einen berechtigten Grund (z.B. ein schweres Fehlverhalten) geben muss und dass die Entlassung sofort, ohne der Einhaltung von Fristen, das Dienstverhältnis beendet. Eine Kündigung kann von beiden Seiten ausgesprochen werden, braucht keinen Grund und beendet das Dienstverhältnis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. 

Kann mich mein Arbeitgeber anzeigen oder sanktionieren, wenn ich nicht geimpft bin? 

Nein. Dein Arbeitgeber darf dich nicht durch z.B. weniger Gehalt benachteiligen oder dich schlechter behandeln, als andere Arbeitnehmerinnen, weil du ungeimpft bist. Es ist auch nicht vorgesehen, dass dein Arbeitgeber deinen Impfstatus und die Einhaltung der Impfpflicht kontrolliert. Du musst jedoch damit rechnen, dass du von der Gesundheitsbehörde oder der Polizei kontrolliert wirst und bei Verstoß gegen die Impfpflicht zwischen 600€ und 3.600€ zahlen musst. Das hat jedoch nichts mit deinem Job zu tun und ist demnach für deinen Arbeitgeber nicht relevant. 

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich mich impfen lasse? 

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Impfung nicht anweisen. Erfordert deine Tätigkeit jedoch eine Impfung oder erlaubt der Gesetzgeber das Betreten des Arbeitsplatzes nur für geimpfte oder genesene Personen (z.B. weil du mit Risikopatientinnen arbeitest oder regelmäßig ins Ausland reisen musst) kann die Impfung eine Voraussetzung für den Job sein. Kommst du dieser nicht nach, kann dein Arbeitgeber die Kündigung aussprechen - auch ohne Angabe von Gründen. 

Muss ich im Bewerbungsgespräch meinen Impfstatus bekanntgeben? 

Grundsätzlich: nein. Im Bewerbungsgespräch musst du keine Informationen über bestehende oder vergangene Krankheiten preisgeben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: gefährdet deine Krankheit das Leben oder die Gesundheit von anderen Personen (Mitarbeiterinnen, Patientinnen etc.) darf der potenzielle Arbeitgeber dich danach fragen und du musst wahrheitsgemäß antworten. Trifft das auf den Job für den du dich bewirbst, zu (vor allem z.B. im medizinischen Bereich, in der Pflege oder in sozialen Berufen), musst du diese Information bekanntgeben und die Impfung kann eine Voraussetzung für ein Jobangebot sein. Mittlerweile stellen viele Betriebe bevorzugt Personen ein, die bereits geimpft sind. 

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich ungeimpft bin? 

Solange eine Impfung keine Voraussetzung für das Betreten des Arbeitsplatzes ist und du damit weiterhin als Arbeitskraft zur Verfügung stehst, hast du auch weiterhin Recht auf Arbeitslosengeld. In gewissen Branchen (z.B. Sozialberufe, Pflege etc.) kann es jedoch vorkommen, dass du aufgrund deines Impfstatus nicht mehr vermittelbar bist (z.B. wenn du dich in allen Bewerbungsgesprächen weigerst, über deinen Impfstatus zu sprechen) und du demnach das Recht auf Arbeitslosengeld verlieren kannst. Das ist jedoch sehr abhängig von der Branche und im Einzelfall individuell prüfbar. 

Alle Infos zur Impfplicht am Arbeitsplatz

Fazit 

Grundsätzlich hat die Impfpflicht nur indirekt mit deinem  Arbeitsplatz zu tun. Dein Arbeitgeber muss nicht kontrollieren, ob du der Impfpflicht nachkommst und du kannst auch nicht entlassen werden, weil du dich nicht impfen lässt. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel, das bedeutet dass du auch nur mit gültigem Test zur Arbeit gehen darfst. Es braucht jedoch keinen Grund für eine Kündigung, was dazu führen kann, dass dein Arbeitgeber dir (unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist) eine Kündigung ausspricht, wenn du dich weigerst, dich impfen zu lassen. Dein Arbeitgeber darf dich jedoch nicht benachteiligen oder anzeigen, weil die Kontrolle und Strafen nach dem Verwaltungsstrafrecht durch den Staat und nicht den Arbeitgeber vorgesehen sind. Wenn du Symptome verspürst oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hattest, solltest du zu Hause bleiben und je nach deinem Zustand im Home Office arbeiten oder in Krankenstand gehen.

Du hast noch Fragen? Eine arbeitsrechtliche Beratung kannst du bei der Arbeiterkammer vereinbaren.

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

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