Diese 5 Dinge kannst du in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen

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Aktualisiert: 21.07.2022 Lesedauer: ca 4min

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Hat dein Einkommen im letzten Jahr geschwankt oder hast du hohe Werbungskosten, kannst du diese in deiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Die Arbeitnehmerveranlagung ist eine Form des Steuerausgleichs, bei der die Lohnsteuer, die du über das Jahr gezahlt hast, an dein tatsächliches Einkommen angepasst wird. Außerdem kannst du die gezahlte Mehrwertsteuer für Arbeitsutensilien, die du aus eigener Tasche bezahlt hast, von der Steuer absetzen. Das funktioniert am einfachsten online über finanzonline.at. Dabei solltest du diese 5 Dinge nicht vergessen.

Wann muss ich einen Steuerausgleich machen?

In den meisten Fällen bist du nicht verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Manchmal musst du jedoch eine Steuererklärung abgeben, weil dein Gesamteinkommen 12.000€ im Jahr übersteigt und einer der folgenden Fälle vorliegt: 

  • Andere Einkünfte überschreiten die jährliche Pflichtveranlagungsgrenze von 730€

  • Du hast in dem Kalenderjahr zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen

  • Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag wurden zu Unrecht berücksichtigt

  • Ab 2019: Ein Familienbonus Plus wurde bei der Lohnverrechnung berücksichtigt, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen oder ein nicht zustehender Betrag berücksichtigt wurde

  • Du bist deiner Meldepflicht über Änderungen der Verhältnisse zur Pendlerpauschale und/oder zum Kinderbetreuungszuschuss nicht nachgekommen

  • Zufluss von bestimmten Bezügen (Dienstleistungsscheck, Rehabilitationsgeld, Insolvenz-Entgelt-Fonds, u.v.m.)

  • Wenn ein Freibetragsbescheid bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde

In diesen fällen musst du die Arbeitnehmerveranlagung bis 30. April oder bis 30. Juni (bei Online-Erklärungen) des Folgejahres durchführen. 

Ist das nicht der Fall, kannst du jederzeit eine Arbeitnehmerveranlagung für bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragen, ohne einen besonderen Grund dafür zu haben. Das funktioniert sowohl online als auch direkt beim Bundesministerium für Finanzen mit einem Formular. 

#hokifyexpertentipp: Seit 2017 gibt es die antragslose Arbeitnehmerveranlagung, die automatisch durchgeführt wird, wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung abgegeben wird. Du hast im Nachhinein noch die Möglichkeit, zusätzliche Kosten geltend zu machen. Dafür brauchst du jedoch ein Konto bei finanzonline.at

Was kann ich in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?

Prinzipiell kannst du im Zuge des Steuerausgleichs bzw. der Arbeitnehmerveranlagung drei verschiedene Arten von Kosten geltend machen: 

  • Werbungskosten: beruflich veranlasste Ausgaben (z.B. Arbeitskleidung). 

  • Sonderausgaben: steuerlich begünstigte Ausgaben (z.B. Spenden) 

  • Außergewöhnliche Belastungen (außergewöhnliche Ausgaben, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinflussen, z.B. medizinische Kosten)

Machst du diese Kosten in deiner Arbeitnehmerveranlagung geltend, bekommst du die Steuern, die du für diese Käufe bezahlt hast, (teilweise) wieder zurück. Das nennt man “von der Steuer absetzen” und soll dich bei Ausgaben, die für deinen Job anfallen, entlasten

Dazu zählen auch die folgenden fünf Dinge, die du unbedingt in deinem Steuerausgleich geltend machen solltest! 

1. Arbeitskleidung und -ausstattung 

Egal ob Arbeitsmantel, Uniformen, Schürzen oder Stützschuhe, wenn du dir Arbeitskleidung kaufst, kannst du diese in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Anzüge oder “Business-Kleidung” sind davon jedoch ausgenommen, weil nur Kleidung inkludiert werden kann, die üblicherweise nicht privat getragen wird. Auch Utensilien, die du für die Arbeit brauchst, wie Computer, Küchengeräte, Werkzeuge, Musikinstrumente oder Unterrichtsmaterialien kannst du in deiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. 

2. Bildungskosten 

Egal ob neue Sprache, fachliche Fortbildung oder Rhetorik-Seminar: solange die Fortbildung zu deinem Beruf passt und du die Inhalte im Job brauchst, kannst du Kosten für Fortbildungen und Weiterbildungen absetzen. Umschulungen sind nur dann absetzbar, wenn du tatsächlich auf die Ausübung eines anderen Berufs abzielst, weil zum Beispiel deine Berufschancen dadurch verbessert werden oder du deinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst. 

#hokifyexpertentipp: Behalte deine Rechnungen! Du musst bei Werbungskosten immer nachweisen können, wann du was wofür gekauft hast. Rechnungen, Quittungen und Bankauszüge müssen bis zu sieben Jahre aufbewahrt werden, falls das Finanzamt nachfragt. 

3. Spenden, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag

Auch wenn das auf den ersten Blick nach einer schrägen Mischung klingt, sind Spenden an gemeinnützige Organisationen, Steuerberatungskosten und der Kirchenbeitrag von der Steuer absetzbar. Diese fallen nämlich unter “Sonderausgaben”, dürfen dafür jedoch nicht mehr als 10% deines Einkommens ausmachen. Bei Spenden musst du jedoch darauf achten, dass sich die Organisation, an die du spendest auch dafür qualifiziert. Nicht gemeinnützige Organisationen (z.B. politische Parteien) sind davon nämlich ausgenommen. Alle Organisationen, deren Spende du von der Steuer absetzen kannst, findest du in dieser Liste vom BMF. 

4. Home Office 

Seit 2021 gibt es das Homeoffice-Paket, bei dem dein Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei bis zu 3€ pro Homeoffice-Tag (für maximal 100 Tage) an die Mitarbeiterinnen auszahlen kann. Bekommst du dieses Geld nicht, kannst du deine Kosten fürs Home-Office (anteilige Heiz-, Strom- und Mietkosten, digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy etc.) als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Auch hier gilt: maximal 3€ für 100 Tage, also maximal 300€ im Jahr. Auch wenn du weniger als 3€ am Tag von deiner Arbeitgeberin erhälst, kannst du den Differenzbetrag zu den 300€ über die Werbungskosten geltend machen. Bekommst du also beispielsweise 2€ pro Tag und hast 100 Tage im Home-Office gearbeitet, kannst du die restlichen 100€ in die Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen. 

5. Fahrt- und Reisekosten

Egal ob mit dem Privatauto, dem Zug oder dem Fahrrad: fährst du arbeitsbedingt an einen anderen Ort und bekommst von deiner Arbeitgeberin keine oder nur einen Teil der zulässigen Reisekostenersätze, kannst du deine Ausgaben (teilweise) als Werbekosten geltend machen. Dazu zählen nicht nur Dienstreisen, sondern auch andere beruflich veranlasste Fahrten, zum Beispiel Kundinnenbesuche, die Teilnahme an Fortbildungen oder an Events. Fahrtkosten zwischen deinem Wohnort und dem Arbeitsort fallen jedoch nicht darunter, da diese bereits mit der Pendlerpauschale bzw. dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten werden. 

Fazit

Der Steuerausgleich kann sich nicht nur durch den Ausgleich der Lohnsteuer selbst lohnen, sondern auch dadurch, dass du Werbungskosten, Sonderausgaben und (sofern sie anfallen) außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kannst. Dabei solltest du vor allem an Arbeitskleidung und -utensilien, Bildungskosten, Spenden, Home-Office-Ausgaben sowie Fahrt- und Reisekosten denken.

Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

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