Corona und Jobverlust

von David Vozdecky

Aktualisiert: 19.03.2020 Lesedauer: ca 3min

Ein-verzweifelter-Mann-sitzt-am-Boden

In dieser Situation möchte sich wohl niemand vorfinden: „Es tut uns leid, aber wir müssen uns von Ihnen trennen.“ Für Viele ist das das absolute Worst-Case-Szenario im Berufsleben. Viele gehen unterschiedlich damit um – wo Manche erstmal blockieren und ihre Gedanken ordnen müssen, gehen bei Anderen die Gefühle durch. Und das ist auch verständlich, denn man verliert die Kontrolle und hat das Gefühl, dass die Welt über einem zusammenbricht. Doch was tun, wenn man jetzt ohne Job dasteht? Was die ersten Schritte sein sollten und wie du am Besten damit umgehst, erfährst du in diesem Artikel.

 Was tun in Zeiten des Coronavirus?



Im Falle eines Jobverlusts sollte man sich direkt beim Arbeitsmarktservice (AMS) melden, damit man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, Notstand und Co. erhält.

Wichtig: Gehe während der Corona-Krise unter KEINEN UMSTÄNDEN direkt in ein AMS-Gebäude, wenn du Husten, Fieber oder Atembeschwerden hast.

Am Besten ist es, wenn du anderweitig Kontakt mit dem Arbeitsmarktservice aufnimmst. Da das AMS aber bereits mehrfach darauf hingewiesen hat, dass die Telefonleitungen überlastet sind, empfiehlt sich die Arbeitslos-Meldung über das eAMS-Konto, online oder alternativ via E-Mail. Keine Sorge wegen langen Wartezeiten – dein Antrag gilt immer rückwirkend, also von dem Tag an, an dem du den Antrag gestellt hast. Du hast noch kein eAMS-Konto? Dann findest du hier alle Informationen, die du benötigst.

Hier nochmal die Telefonnummern des AMS:

  • Burgenland: 050 904 140

  • Kärnten: 0463 3831

  • Niederösterreich: 050 904 340

  • Oberösterreich: 050 904 440

  • Salzburg: 0662 8883

  • Steiermark: 0810 600 612

  • Tirol: 050 904 740

  • Vorarlberg: 05574 691-0

  • Wien: 050 904 940

Ich bin in Quarantäne - was jetzt?



Da es derzeit durchaus passieren kann, dass bei dir zuhause eine Quarantäne verordnet wird, hat das AMS auch hier klare Maßnahmen gesetzt, wie du am besten vorgehst. In diesem Fall solltest du sofort beim Arbeitsmarktservice anrufen oder eine Nachricht per eAMS-Konto schreiben, wenn du einen Termin vereinbart hast oder einen Weiterbildungskurs besuchst. Selbstverständlich bist du dann von allen AMS-Terminen entschuldigt. Außerdem wurden alle Weiterbildungskurse voraussichtlich bis zum Ende der Osterfeiertage gestrichen. Auch wenn du wegen der Quarantäne zu spät für einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bist, kann dir das AMS helfen und wird im Normalfall Verständnis zeigen.

Hier musst du aber unbedingt daran denken, dass du eine Quarantäne-Bestätigung der Gesundheitsbehörde benötigst, damit alles ordnungsgemäß bearbeitet werden kann!

Welchen Anspruch habe ich?

Grundsätzlich steht jedem Österreicher das so genannte Arbeitslosengeld zur Verfügung, wenn man:

  • eine Österreichische Staatsbürgerschaft hat

  • sich bereits beim AMS arbeitslos gemeldet hat

  • arbeitslos, arbeitswillig und arbeitsfähig ist

  • in den letzten 2 Jahren zumindest 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat (es gibt auch Fälle, wo weniger Wochen verlangt werden. Alle Infos dazu hier)

  • vermittelbar ist

  • bereit ist, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. (Auch hier gibt es Ausnahmen, wenn man z.B. Betreuungspflichten für Kinder unter 10 Jahren hat)

Sobald diese Anforderungen gegeben sind, kann man vom Arbeitsmarktservice Arbeitslosengeld beantragen und beziehen. Wie hoch dein Arbeitslosengeld im Endeffekt wirklich ist, kannst du dir mit dem Arbeitslosengeld-Rechner ausrechnen.

Sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen, um dich selbst oder deine eigene Familie zu versorgen, kannst du auch unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Mindestsicherung) beantragen. Welche Anforderungen genau dafür notwendig sind und wie hoch die Mindestsicherung in deinem Bundesland ist (das ist nämlich je nach Bundesland unterschiedlich) findest du hier.

Fazit



Niemand möchte den Job verlieren, aber es kann passieren. Das wichtigste ist, mal durchzuatmen, die Gedanken zu sammeln und sofort beim AMS zu melden, damit du in der Zeit der Jobsuche zumindest finanziell abgesichert bist. Natürlich musst du jetzt mit Einschränkungen rechnen, aber im Normalfall nur auf Zeit. Das AMS bietet eine Reihe von Services an, die dich bei der Jobsuche unterstützen und dich nicht im Regen stehen lassen. Es ist ohne Zweifel eine sehr schwierige Situation, aber es ist nicht unmöglich, wieder in einen geregelten Arbeitsalltag zu kommen.

Sollte dein Chef dich aufgrund der Corona-Krise entlassen müssen, kannst du ihm aber auf jeden Fall vom angepassten Kurzarbeitsmodell für Österreich erzählen. Dieses sieht vor, dass deine Arbeitsstunden auf bis zu null Stunden herabgesetzt werden können und du trotzdem fast das gesamte Gehalt vom Staat erstattet bekommst. Weiter Infos dazu findest du hier.

Welche Jobs gerade aufgrund der Corona-Krise besonders gefragt sind, kannst du hier lesen.

Auch nicht schlecht:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/arbeitslosengeld


https://hokify.at/a/coronavirus-und-arbeitsrecht


Hilfe und Tipps zu Arbeitsrecht & Arbeitsalltag!

Mehr zum Thema Arbeitsrecht

Interessante Artikel zum Thema Arbeitsalltag

junge Barkeeperin bei ihrem Minijob

Geringfügige Beschäftigung – 7 Key Facts!

Minijobs sind eine großartige Möglichkeit, neben der Ausbildung etwas dazu zu verdienen. Weil es sich meist um wenige Stunden in der Woche handelt, sind geringfügige Jobs besonders gut für Schülerinnen und Studentinnen geeignet. Die folgenden 7 Facts solltest du auf jeden Fall beachten, wenn du darüber nachdenkst, dir einen Minijob zu suchen!

Fahrradkurier arbeitet geringfügig

Was bedeutet es, geringfügig zu arbeiten?

Immer mehr Leute suchen vor Allem während der Coronakrise nach geringfügigen Jobs. Doch was genau bedeutet es, geringfügig zu arbeiten?

Frau mit Laptop und Tablet

Zwei oder mehr Jobs gleichzeitig - das musst du beachten!

Ein zweiter Job kann eine gute Möglichkeit sein, mehr Geld zu verdienen oder mehr Abwechslung in deinen Arbeitsalltag zu bringen. Doch darf man überhaupt zwei Jobs gleichzeitig haben?

Probezeit Verkäufer

Probezeit: Rechte & Tipps

Jeder neue Job kommt meistens mit einer Probezeit einher. Die Probezeit ist dafür da, dass beide Parteien - sowohl du als auch deine Arbeitgeberin - abwägen können, ob der Job für dich passt. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit sowohl von dir als auch deiner Arbeitgeberin ohne Einhalten einer Frist oder Angabe von Gründen aufgelöst werden.

Pflegefachkraft auf einer Couch

Nachtzuschlag & Nachtschicht: So viel verdienst du!

Wenn die Sonne untergeht und die meisten von uns sich auf eine erholsame Nacht vorbereiten, beginnt für einige die Arbeit erst. Nachtschichten und Nachtarbeiten sind in vielen Branchen wie der Gesundheitsbranche, Gastronomie oder Produktion und Fertigung üblich.

Hand mit mehreren 200€ Scheinen nach der Gehaltserhöhung

Wann bekomme ich eine Gehaltserhöhung?

Am Monatsende mehr Geld auf dem Konto zu haben, klingt gut, oder? Stellt sich also die Frage, wie man mehr Gehalt bekommen kann und wann es eigentlich eine Gehaltserhöhung gibt. Hier kommen verschiedene Möglichkeiten, um eine Gehaltserhöhung zu bekommen und einige Tipps und Argumente für deine Gehaltsverhandlung! 

Mehr Karriere-Tipps