Was solltest du wissen, wenn du an Feiertagen arbeiten musst?

von David Vozdecky

Aktualisiert: 23.12.2020 Lesedauer: ca 2min

Arbeiten an Feiertagen - was solltest du beachten?

1. Einleitung

Für die Meisten bedeuten Feiertage mal ausschlafen, den Arbeitsalltag vergessen und Zeit mit der Familie verbringen zu können. Doch viele Branchen müssen auch während dieser Tage regulär funktionieren, bestes und aktuellstes Beispiel dafür: Krankenhäuser. Den meisten Arbeitnehmern läuft es schon kalt den Rücken runter, wenn man nur das Wort “Feiertagsarbeit” hört, doch diese Arbeit kann auch Vorteile mit sich bringen. Welche das sind und worauf du sonst noch achten solltest erfährst du in diesem Artikel.

2. Allgemeines

Grundsätzlich sind die Feiertage im sogenannten Österreichischen Arbeitsruhegesetz festgelegt. Folgende Feiertage sind hier aufgezählt:

  • 1. Jänner

  • 6. Jänner

  • Ostermontag

  • 1. Mai

  • Christi Himmelfahrt

  • Pfingstmontag

  • Fronleichnam

  • 15. August

  • 26. Oktober

  • (15. September/Jom Kippur für alle Angehörigen der jüdischen Glaubensgemeinschaft)

  • 1. November

  • 8. Dezember

  • 25. Dezember

  • 26. Dezember

Der 24. und 31. Dezember, sowie der Ostersonntag zählen nicht zu den gesetzlichen Feiertagen, das heißt hier ist es dem Arbeitgeber selbst überlassen, ob er seinen Arbeitnehmern frei gibt, oder nicht. Arbeitnehmer dürfen an diesen Tagen beschäftigt werden wenn das durch

  • das Arbeitsruhegesetz (z.B.: Abschluss-, Reinigungs-, Instandhaltungsarbeiten)

  • eine Verordnung des zuständigen Ministers (z.B.: Tourismus)

  • eine Verordnung des Landeshauptmannes (z.B.: Fremdenverkehrsregionen) oder

  • einen Kollektivvertrag

erlaubt ist.

3. Welche Gehaltsansprüche habe ich?

Grundsätzlich ist es so, dass ein Feiertag wie ein regulärer Arbeitstag vom Arbeitnehmer zu vergüten ist. Einfach gesagt heißt das: Selbst wenn du an Feiertagen nicht arbeitest, steht dir dein Gehalt für den Tag zu. Das gilt aber nur dann, wenn du auch tatsächlich an diesem Tag arbeiten würdest.

Ein Beispiel: Herr Mustermann ist von Montag bis Donnerstag bei einer Firma angestellt. Fällt der Feiertag dabei auf einen Freitag, bekommt er kein zusätzliches Gehalt dadurch ausbezahlt.

Anders ist es jetzt, wenn du tatsächlich an einem Feiertag arbeiten musst. Hier gilt laut WKO folgende Regelung: Wer an einem Feiertag tatsächlich beschäftigt wird, erhält zusätzlich zum Monatsentgelt für jede von ihm am Feiertag geleistete Stunde eine Abgeltung in der Höhe des normalen Stundensatzes, also das Feiertagsarbeitsentgelt. Soll heißen: Wenn du an einem Feiertag 8 Stunden arbeitest, bekommst du die vollen 8 Stunden zusätzlich zu deinem Monatsgehalt ausbezahlt. Sollte kein zusätzliches Gehalt ausbezahlt werden, können die geleisteten Arbeitsstunden auch per Zeitausgleich abgegolten werden.

4. Übliche Branchen mit Feiertagsarbeit

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, in welchen Branchen man damit rechnen muss, auch an Feiertagen arbeiten zu müssen. Hier ist eine Liste der bekanntesten Jobs, bei denen du auch an Feiertagen arbeiten musst:

  • Notdienste (Polizei, Feuerwehr & Krankenhäuser)

  • Pfleger/innen

  • Gastronomie

  • Hotellerie

  • Sicherheitsbedienstete

  • Bundesheer

  • Entsorgungsbetriebe

  • Presse


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