Arbeitslos melden und dann? So geht es weiter!

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Aktualisiert: 13.11.2023 Lesedauer: ca 4min

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Arbeitslosigkeit kann viele Gründe haben - egal ob man unzufrieden vom letzten Job gegangen ist oder sich neu orientieren will: wichtig ist, dass man sich rechtzeitig arbeitslos meldet. Wir erklären dir, wann du dich arbeitslos melden musst, wie lange du Arbeitslosengeld beantragen kannst und wie du die Jobsuche am besten angehst: 

1. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen 

Der erste und wichtigste Schritt ist, dass du dich rechtzeitig arbeitslos meldest. Du hast spätestens bis zum 1. Arbeitslosentag Zeit, dich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Meldest du dich zu spät arbeitslos, riskierst du eine Sperre des Arbeitslosengeldes und Lücken in deiner Kranken- und Pensionsversicherung. Wenn du bereits weißt, dass dein Arbeitsverhältnis bald enden wird, kannst du dich im Vorhinein beim AMS arbeitslos melden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du bereits gekündigt hast, deine Kündigungsfrist jedoch noch läuft. Ansonsten solltest du dich spätestens am ersten Arbeitslosentag beim AMS melden. Für diese Meldung musst du folgende Informationen und Daten, entweder direkt bei der nächsten AMS Geschäftsstelle oder über das online eAMS-Konto, überbringen: 

  • Name 

  • Sozialversicherungsnummer

  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail, Adresse...) 

  • Beruf

  • letzte Beschäftigung mit Anfangs- und Enddatum

Nachdem du dich beim AMS gemeldet hast, wird dir eine Betreuerin zugewiesen, die sich um deine Beratung kümmert und dir weiterhilft. Das Arbeitslosengeld kannst du ebenfalls direkt beim AMS beantragen - das AMS überprüft dann, ob dir Arbeitslosengeld zusteht und informiert dich darüber, wie hoch dein Arbeitslosengeld ist und bis wann du es erhältst. In der Regel erhältst du 20 Wochen lang Arbeitslosengeld, das kann unter bestimmten Umständen aber auch länger sein, beispielsweise wenn du bereits lange in Beschäftigung warst oder eine Ausbildung machst.

Alter

Voraussetzung

Anspruchsdauer

keine

156 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung 

30 Wochen

ab 40 

312 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung 

39 Wochen 

ab 50 

468 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung 

52 Wochen

keine

Absolvierung einer beruflichen Maßnahme der Rehabilitation aus der gesetzlichen Sozialversicherung

78 Wochen

keine

Besuch einer Schulungsmaßnahme im Rahmen einer Arbeitsstiftung

Verlängerung um maximal 3 bzw. 4 Jahre

2. Lebenslauf aktualisieren

Dein Lebenslauf ist wie deine Visitenkarte und sollte immer auf dem neuesten Stand sein. Überarbeite daher deinen Lebenslauf, um sicherzustellen, dass er auf dem neuesten Stand ist und deine Fähigkeiten und Erfahrungen klar darstellt. Sind alle Kontaktdaten noch aktuell? Passt das Design und Layout oder ist es Zeit für etwas Moderneres? Der hokify Lebenslauf Designer ermöglicht es dir in wenigen Minuten einen modernen und professionellen Lebenslauf zu erstellen. Du hast die Wahl zwischen unterschiedlichen Designs und Farben, die du ganz easy am Handy aussuchen kannst, statt dich mit einem Textverarbeitungsprogramm herumzuschlagen. 

Lebenslauf erstellen 

3. Jobsuche 

Während deiner Arbeitslosigkeit hilft dir das AMS dabei, wieder auf die Füße zu kommen und nach einem neuen Job zu suchen. Neben Tipps für die Bewerbungen, werden dir auch Jobvorschläge zugeschickt. Neben den AMS Jobvorschlägen, solltest du aber auch immer selbst aktiv nach neuen Jobs suchen, da du noch besser einschätzen kannst, welche Jobs dich interessieren und welche nicht. Mit hokify kannst du ganz einfach einen neuen Job suchen: Hast du einmal dein hokify Profil angelegt, kannst du dich problemlos auf alle Jobs mit nur einem Profil bewerben! Außerdem hast du auch die Möglichkeit, dein Profil sichtbar für Unternehmen zu machen. Indem du die “Gefunden-Werden” Funktion aktivierst, können interessierte Unternehmen dein Profil finden und sich bei dir melden! Je vollständiger dein Profil ist, desto mehr Unternehmen spricht es an. Und um dir noch mehr Arbeit zu sparen, kannst du ebenfalls den Jobalarm aktivieren - so erhältst du Jobvorschläge, die zu dir passen, direkt per Mail oder im Profil. Hast du erstmal den passenden Job gefunden, kannst du dir mit unserem Brutto-Netto-Rechner ausrechnen, wie viel Gehalt du am Ende des Monats tatsächlich erhältst. 

4. Weiterbildungen 

Das AMS bietet viele Weiterbildungsmöglichkeiten und Fortbildungen, von denen du während deiner Arbeitslosigkeit Gebrauch machen kannst. Kurse, Fortbildungen und Seminarbesuche sind nicht nur gut für deinen Lebenslauf, sondern helfen durch Zusatzqualifikationen auch Quereinsteigerinnen. Möchtest du beispielsweise nicht mehr denselben Beruf ausüben oder in einer anderen Branche arbeiten, kannst du andere Tätigkeiten erlernen. Für viele dieser Kurse übernimmt das AMS sogar die vollen oder einen Teil der Kosten. Mögliche Kurse sind beispielsweise:

5. Geringfügiger Job 

Da ein geringfügiger Job nicht sozialversicherungspflichtig ist und eine Gehaltsgrenze hat, darfst du einen geringfügigen Job auch während deiner Arbeitslosigkeit ausüben, ohne deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Ein geringfügiger Job kann daher eine gute Lösung sein, um nebenbei mehr Geld zu verdienen und dir mehr Zeit für die Suche nach einem Vollzeitjob zu geben. Hier findest du eine Übersicht der gerade offenen geringfügigen Jobs. 

Fazit

Vergiss dich nicht, bis zum spätestens ersten Arbeitslosentag als arbeitslos beim AMS zu melden und nimm ruhig Anspruch von den Weiterbildungsmöglichkeiten des AMS. Zusätzliche Qualifikationen, egal ob Soft oder Hard Skills können wertvoll für deinen Lebenslauf sein und ermöglichen dir bessere Jobchancen. 

Xheva (ausgesprochen Tschewa you're welcome) hat ihr Kommunikationswirtschaftsstudium in der Tasche und ist Content Marketing & Communications Managerin bei hokify. In dieser Rolle beschäftigt sie sich hauptsächlich mit den Themen Lehre, Ausbildung und Bewerbung. Damit Kandidat:innen bei der Jobsuche nicht so sehr verzweifeln wie sie, hat sie alle Tipps und Insiderinfos, die sie auch gerne am Anfang gehabt hätte.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen auf dieser Webseite sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

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