Überwachung am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt?

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Aktualisiert: 08.03.2022 Lesedauer: ca 3min

Chef beobachtet Angestellte durch die Jalousien beim Fenster

Seit das Home Office aufgrund der Corona-Pandemie immer beliebter wird, stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit Vorgesetzte das Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen überwachen dürfen. Doch auch schon davor war Überwachung am Arbeitsplatz ein Thema: wo dürfen Kameras installiert sein, wo nicht? Darf deine Chefin deine E-Mails lesen oder deine Telefonate abhören? Welche Rechte hast du im Home Office? Wir zeigen dir, welche Überwachung rechtlich zugelassen ist und welche nicht.

Was ist (nicht) erlaubt?

Prinzipiell kommt es immer darauf an, wie intensiv eine Kontrolle durchgeführt wird: wie lange dauert sie und welche Kontrollmittel werden eingesetzt? Ist es eine Stichprobe oder eine dauerhafte Überwachung? Und vor allem: schränkt die Kontrolle dich ein? Zutrittskontrollen (z.B. mit einem Sign In Terminal) oder das Tragen eines Ausweises berühren deine Menschenwürde nicht. Videoüberwachung oder eine Leistungsaufzeichnung durch Maschinen könnten deine Menschenwürde jedoch verletzen. Solche Maßnahmen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn der Betriebsrat einer Betriebsvereinbarung zustimmt (oder alle Arbeitnehmerinnen, falls es keinen Betriebsrat gibt). Diese Betriebsvereinbarung muss die Arbeitnehmerrechte schützen und die Rahmenbedingungen der Überwachung festlegen.

Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind verboten. Dazu zählen unter Anderem das Abhören von Telefonaten, Kameras in Waschräumen oder am WC und die Überprüfung deines Privatlebens. Außerdem musst du laut Datenschutzgrundverordnung immer darüber informiert werden, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden und du hast das Recht darauf, diese Daten einzusehen und sie löschen zu lassen sofern sie rechtswidrig verarbeitet wurden.

Überwachung des Internets

Egal ob am Computer, Smartphone oder Tablet. Die Überwachung von Internetzugriffen (also den von dir besuchten Webseiten) verstößt grundsätzlich gegen das Persönlichkeitsrecht. In der betriebsinternen Vereinbarung muss geregelt sein, ob deine Daten eingesehen werden dürfen und wer die Befugnisse dafür hat. Das Benutzen des Internets für private Zwecke ist nicht erlaubt und rechtlich gesehen eine Verletzung der Arbeitspflicht! Hier kommt es auf deinen Beruf drauf an: Wenn du den Social-Media-Auftritt deiner Firma leitest, kann dir natürlich niemand verbieten auf Facebook, Twitter oder anderen Portalen aktiv zu sein. Vielerorts sind soziale Medien und andere Webseiten, welche hauptsächlich der Unterhaltung dienen, im firmeninternen Internet gesperrt, sodass eine Umgehung dieses „Verbots“ (z.B. mit dem eigenen Handy) während der Arbeitszeit durchaus Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die meisten Chefs haben aber gegen ein kurzes checken der Nachrichten oder dem Ansehen eines TikToks während deiner Pause nichts einzuwenden, solange es nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt.

Abhören von Telefonaten

Das geheime Abhören deiner Telefonate, egal welcher Art, ist verboten! Aber Vorsicht: Ausnahmen können dennoch in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben sein. Im Allgemeinen sind kurze, wichtige Privatgespräche erlaubt, solange diese in der Häufigkeit und Länge deine Arbeit und die deiner Kollegen nicht beeinträchtigt.

Mitlesen von E-Mails

Wenn dein Unternehmen einen eigenen Mailserver besitzt auf dem deine Daten liegen, ist das Lesen und Auswerten der Mitarbeiter-Mails nur erlaubt, wenn es in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich geschrieben steht, sprich der Betriebsrat diesem Vorgehen zugestimmt hat. Wenn keine solche Regelung vorhanden ist, so darfst du während der Arbeitszeit rechtlich gesehen auch mit privaten E-Mails verkehren und diese dürfen nicht von Seiten der Firma gelesen werden. Zugriffe auf deine dienstlichen Mails müssen vorher angekündigt werden.

Videoüberwachung

Eine Überwachung durch Kameras ist eine heikle Sache: Nur wenn Diebstahl die Begründung ist, dürfen Firmen mit Genehmigung des Betriebsrats (und der Eintragung in die Betriebsvereinbarung) ihre Angestellten aufzeichnen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du in einem Supermarkt arbeitest und Sicherheitskameras gegen Diebstahl installiert sind. Für Unternehmen ohne Betriebsrat ist es notwendig, dass jeder einzelne Arbeitnehmer dieser Überwachung zustimmt. Des Weiteren muss eine Videoüberwachung erst von der Datenschutzkommission genehmigt werden. Das Filmen der Mitarbeiter aus anderen Gründen außer dem Diebstahl, z.B. zur bloßen Kontrolle, ist gesetzlich untersagt. Heimliche Videoaufzeichnungen oder Videoüberwachung in Toiletten und Waschräumen sind ebenfalls in jedem Fall verboten.

Zutrittskontrollen

Zutrittskontrollen und stetige Ausweispflicht sind prinzipiell erlaubt und dürfen ausgeübt werden. Maßnahmen, welche die Leistung der Mitarbeiter überwachen sollen, müssen vorher vom Betriebsrat abgesegnet werden und / oder in einer Betriebsvereinbarung festgesetzt sein. Die ständige Kontrolle deines Aufenthaltsortes muss dein Chef stichhaltig begründen können - nur dann ist sie legitim.

Überwachung im Home-Office

Auch wenn im Home-Office vieles anders ist, dein Recht auf Privatsphäre hat sich nicht geändert. Auch hier gilt: verletzt die Kontrollmaßnahme die Menschenwürde, ist sie nicht erlaubt. Permanente Kameraüberwachung, das Tracken deiner Bewegungen mit der Maus oder gar unangekündigte Kontrollen, bei denen deine Vorgesetzte deine Wohnung betritt, sind nicht zulässig. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ist jedoch erlaubt - zumindest das Mitschreiben der Arbeitszeit oder (je nach Betrieb) auch die Nutzung von zulässigen Tools. Auch hier braucht es für Kontrollen die Zustimmung des Betriebsrats oder des Einzelnen.

Was tun gegen illegale Überwachung?

Unzulässige Kontrollen sind zum Beispiel dauerhafte Videoüberwachung, GPS-Tracking oder das Überwachen in der Mittagspause. Hast du das Gefühl unerlaubterweise überwacht zu werden, solltest du zuerst mit deinem Betriebsrat sprechen, sofern es einen gibt. Ansonsten hilft auch der Austausch mit Kolleginnen oder eine Anfrage bei der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer. Hilft auch das Nichts, kann eine Unterlassungsklage beim Sozialgericht eingebracht werden oder, sofern ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vorliegt, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht werden.

Fazit

Generell gilt: es darf keine Überwachung ohne ausdrückliche Zustimmung seitens des Betriebsrats, oder der Mitarbeiter erfolgen! Die große Ausnahme sind eindeutige Verdachtsfälle auf strafbare Tätigkeiten wie Diebstahl oder Gewalt. Auch im Home Office darf deine Chefin dich nicht mehr überwachen, als im Büro. 


Julia ist gut darin, die Schwerkraft auszutricksen und schlecht darin, den Weg ohne Google Maps zu finden. Ihre Leidenschaft für Sprache und hat sie über die Tourismusindustrie zur Kommunikationsbranche geführt, wo sie ein Masterstudium in Digital Marketing und Kommunikation absolviert hat. In den hokify Karriere-Tipps versorgt sie dich regelmäßig mit den wichtigsten Tipps, Tricks und Infos rund um den Arbeitsalltag (inklusive dessen rechtlichen Regelungen) und den Arbeitsmarkt, damit du hoffentlich informierter in dein Berufsleben startest, als sie es anfangs war.

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