Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitskräfteüberlassung - Was genau ist das eigentlich und gibt es überhaupt einen Unterschied? Wir zeigen dir alles, was du zum Thema Leiharbeit wissen musst.
Definition
Auch wenn die Begriffe unterschiedlich klingen, bedeuten Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitskräfteüberlassung im Grunde dasselbe: Arbeitnehmerinnen werden für eine bestimmte Zeit an andere Arbeitgeberinnen überlassen und leisten Arbeit für diese. Dabei liegen alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers inklusive Entlohnung beim Verleiher (also dem eigentlichen Arbeitgeber). Leiharbeit kann nur stattfinden, wenn Arbeitnehmerinnen ausdrücklich zustimmen und deren Schutz gewährleistet wird. Es handelt sich also um eine Form der Beschäftigung, bei der Mitarbeiterinnen von einem Unternehmen an ein anderes ausgeliehen werden, um temporäre personelle Engpässe zu überbrücken oder spezielle Projekte zu realisieren.
#hokifyerklärt: Im Grunde genommen ist es ein Dreiecksverhältnis:
1. Firma A, die Personal zur Verfügung stellt (Leihfirma bzw. Überlasser)
2. Firma B, die Personal braucht
3. Person, die bei Firma A angestellt ist und ihre Arbeitsleistung für Firma B zur Verfügung stellt
Voraussetzungen und Gesetze bei Leiharbeit
Leiharbeit ist grundsätzlich in jeder Branche möglich, ist aber besonders in der Industrie, Gewerbe, Handwerk und Transportbranche wiederzufinden. Vor jeder Überlassung muss der Verleiher (Überlasser) den Arbeitnehmer schriftlich über die Umstände der Überlassung informieren, darunter fallen: Beschäftiger, Kollektivvertrag des Beschäftigers, Grundlohn, Zulagen, Art der Tätigkeit und die voraussichtliche Dauer. Diese Mitteilung dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch der Transparenz für alle beteiligten Parteien. Für Leiharbeiterinnen gilt das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) und alle weiteren für Arbeitnehmerinnen relevanten Gesetze, wie das Urlaubsgesetz und Arbeitszeitgesetz.
Sozialversicherung
Der Überlasser ist verpflichtet, die Anmeldung und Abgaben zur Sozialversicherung und Lohnsteuer durchzuführen. Alle Leiharbeiterinnen müssen dementsprechend von der Leihfirma sozialversichert werden.
Entlohnung
Auch für die Entlohnung von Leiharbeiterinnen gibt es klare Vorschriften. Einerseits darf das Gehalt bzw. der Lohn nicht unter dem Kollektivvertrag des Überlassers liegen. Andererseits darf das Gehalt bzw. der Lohn während der Überlassung auch nicht unter der kollektivvertraglichen bzw. gesetzlichen Mindesthöhe liegen. Sprich, Leiharbeiterinnen dürfen für dieselbe Arbeit nicht weniger als vergleichbare Festangestellte im Unternehmen, in dem sie derzeit arbeiten, verdienen. Entstehen sogenannte Stehzeiten, also wenn Arbeitnehmerinnen nicht eingesetzt werden können, muss der Arbeitgeber trotzdem das vereinbarte Entgelt in voller Höher weiter auszahlen.
Vorteile von Leiharbeit
Die Leiharbeit bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Sie können schnell auf kurzfristigen Personalbedarf reagieren, ohne langwierige Einstellungsprozesse durchlaufen zu müssen. Das spart Zeit und Kosten. Außerdem ermöglicht die Leiharbeit eine bessere Anpassung an Konjunkturschwankungen, ohne Mitarbeiterinnen entlassen zu müssen. Auch Arbeitnehmer profitieren von dieser Flexibilität. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Arbeitsumgebungen kennenzulernen und ihre Fähigkeiten in verschiedenen Kontexten einzusetzen. Für viele kann die Leiharbeit auch eine Brücke zu dauerhaften Positionen sein.
Nachteile von Leiharbeit
Neuorientierung und sich immer wieder auf neue Kolleginnen einstellen zu müssen, können als Nachteil von Leiharbeit gesehen werden. Aufgrund der wechselnden Arbeitsstellen und Aufgaben müssen Leiharbeiterinnen auch immer flexibel sein und sich an ständig verändernde Arbeitsbedingungen anpassen. Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass Leiharbeit als Mittel genutzt werden kann, um eine Festanstellung zu umgehen. Unternehmen könnten dazu neigen, Leiharbeiter langfristig einzusetzen, um sich den Verpflichtungen einer Festanstellung zu entziehen.
Fazit
Leiharbeit bietet Unternehmen die notwendige Flexibilität, um auf Veränderungen zu reagieren, und ermöglicht es Arbeitnehmerinnen, vielfältige Erfahrungen zu sammeln. In Österreich ist die Leiharbeit durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geregelt, das den Schutz der Rechte der Leiharbeiter gewährleisten soll.